guten tag,
ich wollte meine ehemalige hausbank wegen falschberatung bei wertpapieren verklagen, klagewert ca. €220.000.
Ich habe mir dann einen anwalt mit diesem schwerpunkt gesucht, der auch angab, gegen diese bank schon mehrere prozesse gewonnen zu haben.
Schon in meinem ersten fax gab ich an, daß ich diesen prozeß nicht finanzieren könne, sondern es nur über prozeßkostenhilfe möglich wäre.
Ganz davon abgesehen, daß der allergrößte teil verjährt war, was der anwalt mir hätte sagen müssen.
Da für prozeßkostenhilfe zunächst ein klageentwurf eingereicht werden muss, hat der anwalt diesen nach endlosem hick-hack erstellt und mir mitgeteilt, daß mein prozeßkostenhilfe-antrag eingereicht sei.
Er hatte klare anweisung, den prozess nur mit zusage der prozeßkostenhilfe zu führen.
Ich habe dann nichts mehr gehört splange bis ich nachricht bekam, er habe die klage jetzt eingereicht.
selbstverständlich war ich der meinung, daß mein prozeßkostenhilfe-antrag genehmigt sein.
ich fiel dann aus allen wolken, als ich den prozeß verlor und ich anwaltsrechnungen und gerichtskostenrechnungen in höhe von über € 20.000 erhielt, die ich nicht bezahlen kann, da ich durch krankheit momentan arbeitsunfähig bin.
mein anwalt hält sich bisher vornehm zurück, da ich ihm mit konsequenzen gedroht habe,den fall an die öffentlichkeit zu bringen, aber der gegnerische anwalt fordert massiv seine kosten ein.
es ist eindeutig, daß der ablauf so war wie dargestellt.
ich bin doch nicht blöd, ich hätte niemals einen anwalt beauftragt und einen so kostenintensiven prozess angestrengt ohne prozesskostenhilfe.
wenn dies so wäre, wäre dies nach dem gesetz `` eingehungsbetrug`` und das hätte ich nie riskiert.
hat jemand ähnliche erfahrungen oder kann mir jemand einen rat oder tipp geben ?
danke !
-----------------
"OFC2000Kickers"
Anwalt hat € 220.000-klage eingereicht ohne prozesskostenhilfe-antrag abzuwarten
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Wer hat denn den Gerichtskostenvorschuss bezahlt ? Den hat doch kaum der Anwalt vorgestreckt, oder ??? Ich vermute daher, dass durchaus PKH genehimigt worden ist.
Außerdem: Entgegen der landläufigen Meinung ist bei einem Prozess mit Prozesskostenhilfe die ganze Angelegenheit keinesfalls umsonst. Die Kosten für den gegnerischen Anwalt zum Beispiel muss man im Falle des Unterliegens auf jeden Fall zehlen. GGf. können auch die Gerichtskosten verlangt werden.
Ich vermute daher, dass wie gewünscht PKH gewährt worden ist und nun eben aufgrund des Unterliegens die Rechnung der Gegenseite und des Gerichts kommt, da diese nicht von PKH abgedeckt ist.
Gruß Justice
vielen dank für die erste antwort.
ich habe keinen gerichtskostenvorschuss bezahlt und mein eigener anwalt verlangt ca. € 8.500 und der gegnerische etwas weniger.
das kann doch nicht zusätzlich zur prozesskostenhilfe sein.
erbitte weitere meinungen.
vielen dank !
gruss
OFC2000Kickers
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
18 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten