Anwalt handelt ohne Mandat!!!

15. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
go428345-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Anwalt handelt ohne Mandat!!!

Hallo alle,

Mein Problem ist folgendes:
Ich hatte letztes Jahr einen Brief im Briefkasten, der von einer Anwaltskanzlei kam, welche mich bezichtigte ebooks illegal runter geladen zu haben.
Davon abgesehen, dass ich nicht wissentlich etwas geladen oder zur Verfügung gestellt habe, habe ich meine Nachbarin, die zufälligerweise auch Anwältin ist den Brief gezeigt und gefragt, ob ich das ernst nehmen muss, oder dass wieder nur ein Serienbrief einer Abzockkanzlei ist.
Gleichzeitig habe ich ihr aber auch gesagt, dass sie nicht tätig werden soll und ich mir ersteinmal, unabhängig von ihrem Urteil, selbst darüber Gedanken mache und wenn nötig jmd engagiere der sich mit solchen Sachen auskennt.
So, jetzt,anderthalb Jahre später erhalte ich von der Anwaltskanzlei des angeblich geschädigten einen neuen Brief indem steht,dass wir einem Vergleich zugestimmt hätten, eine Abtretungserklärung zu unterzeichnen ist und ich pro Buch 300 Euro zahlen darf.
Ich kenne keinen Schriftverkehr, noch habe ich mit meiner Nachbarin in den letzten Jahren darüber gesprochen. Einen Vertrag bin ich mit ihr nie eingegangen.
Hat jemand Ideen wie ich das jetzt angehe? kann ich dem Schreiben des gegnerischen Anwaltes widersprechen, da die Awältin nicht in meinem Namen gehandelt hat?
Danke für eure Meinungen.

-- Editier von go428345-26 am 15.11.2015 20:01

-- Editier von go428345-26 am 16.11.2015 08:15

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Bevor Sie darauf Antworten, einfach nochmal mit der Nachbarin sprechen, denn ich vermute da was ganz anderes ;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go428345-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Tja, das haben wir schon versucht.
Das da mehr dahinter steckt, dass wissen wir auch, zumal diese auch schon anderweitig Personen "geprellt" hat....

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

Wenn Sie Ihren Nachbarin nur den Brief gezeigt haben, wird diese bestimmt nicht tätig geworden sein. Vermutlich versucht man, Sie doch etwas hereinzulegen.

Wie schon erklärt, sollten Sie zunächst mit Ihrer Nachbarin sprechen und dieer den neuen Brief zeigen. Ich denke, DARAUS wird sich ggfs. ein neues Unterlassungsmandat ergeben :devil:

MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go428345-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie ist tätig geworden, ich habe den Brief von ihr persönlich bekommen. Dieser Brief wurde direkt an sie adressiert. Etwaiger Schriftverkehr liegt uns weiter nicht vor.
Wir erhielten von Ihr noch eine Kurznotiz, "zur Kenntnisnahme, Erledigung, Weiterleitung und Verbleib".

Anschreiben: " Sehr geehrte Frau Kollegin ...,
das vergleichweise Angebot unserer Mandantschaft [...]. Unsere Mandantschaft ist jedoch weiterhin daran interessiert, die Angelegenheit einvernehmlich zu beenden... [..]".

Also wenn das bedeutet, dass jemd nicht tätig geworden ist, dann muss das "tätigwerden" neu definiert werden.

-- Editiert von go428345-26 am 16.11.2015 09:59

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

Dann werden Sie ihr den Brief aber nicht "nur gezeigt" haben, sonst müsste Sie ja mittels fotografischem Gedächnis auf den Brief geantwortet haben.

Sollten Sie Ihr den Brief mitgegeben haben, sieht es aber schon anders aus, denn damit könnte man sehrwohl dann einen Auftrag verbinden.

Die genannten Zitat helfen da wenig weiter und Sie sollten gegenüber der Nachbarin dann deutlich machen, dass Sie nicht beauftragt worden ist und Sie keinen Vergleich genehmigen (wenn dann das Ihr Wille sein sollte). Abschrift davon an die Gegenseite.


MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go428345-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort,

den ersten Brief aus dem Jahre 2014 haben wir ihr gezeigt, in die Hand gegeben. Sicher, sonst könnt sie ja niemanden Antworten.
Nur stellt sich mir die Frage, warum gehandelt wird, obwohl, unter Zeugen, gleichzeitig gesagt wurde "schau dir nur den Brief an, ohne Tätig zu werden". Bitte nicht die gegnerische Partei anschreiebn!. Das war noch nicht mal eine Rechtsberaung, da wir nie darüber gesprochen haben, Sie keine Unterschrift von uns hat und wir auch keine weiteren Aussagen dazu gemacht haben.

Ist es denn jetzt sinnvoll dem Schreiben generell zu widersprechen.

Das Frau RA das anders auslegen wird, ist uns schon klar. Ist nicht das erste mal, dass geehrte Dame mit der Nachbarschaft Geld gemacht hat....

Naja is seh schon worauf das hinausläuft.

Dennoch Danke für Ihre Aussage.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

Worauf soll es schon hinauslaufen?

Kein Auftrag, kein Mandat - DAS teilen Sie der Gegenseite mit (daher mein: "Abschrift an die Gegenseite") und dann ist das Kapitel insoweit für Sie erst einmal beendet. Was die Gegenseite dann macht, wird die Zeit zeigen.


MfG

RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go428345-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

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