Anwalt behält gegnerische Rückzahlung

28. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ramosa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt behält gegnerische Rückzahlung

Hallo Leute,
ich lese hier schon lange mit; ein tolles Forum. Nun war es an der Zeit, dass ich mich selbst anmelde, denn ich bräuchte jetzt mal selbst etwas "Unterstützung".

Folgender Fall:

Meine Frau und ich hatten Probleme mit einem Handwerker.
Dieser berechnete für eine Tätigkeit deutlich und nachweisbar zuviel.
Wir bezahlten die Rechnung aber verklagten ihn dann auf Rückzahlung des zuviel geforderten Betrags.
Zu diesem Zweck nahmen wir uns -natürlich- einen Anwalt.
Der Prozess zog sich über 3 Jahre hin (Sachgutachten etc.) und wurde von uns in erster
Instanz zu 75% und in der zweiten Instanz zu 100% gewonnen. Ergab einenn satten Rückzahlungsanspruch von gut 1300€.

In der Zwischenzeit (während der Laufzeit des Handwerkerprozesses)
habe ich den Anwalt für zwei weitere Aufträge in Anspruch genommen.

Die daraus resultierenden Rechnungen waren meiner Meinung nach aber total überhöht, so dass ich nur den -für mich- angemessenen Betrag davon bezahlt habe.

Der Anwalt verklagte mich dann auf die Restsumme. Vor Gericht riet mir der Richter zu einem Anerkenntnisurteil, da ich das alles falsche sehen würde, und der Anwalt ja schliesslich auch von etwas leben muss (!!). Also erfolgte Anerkenntnis durch mich.

In der Zwischenzeit (während der Prozess meines Anwalts gegen mich lief) kamen die 1300€ des Handwerkers bei meinem Anwalt an.

Aber anstatt diese auszuzahlen, behielt er das Geld zunächst bis nach Ausurteilung des Prozesses gegen mich bei sich, und wollte direkt nach dem Prozess von uns die Erlaubnis, das Geld mit dem Betrag des Anerkenntnisurteils verrechnen zu dürfen.

Leider hatten wir das Geld aus dem Anerkenntnis aber schon komplett an den Anwalt überwiesen, so dass eine Verrechnung natürlich nicht mehr zu machen war.

Dummerweise hat der Anwalt bis heute aber unser Guthaben immernoch nicht ausgezahlt. Auf Nachfrage sagte er uns, dass er das Geld so lange behalten will, bis die Kostenfestsetzung des Prozesses gegen mich erfolgt ist, um diesen Betrag widerrum damit zu verrechnen.

Nun die Fragen:
- Ich ging bisher immer davon aus, dass für Mandanten erhaltene Zahlungen sofort an den Mandanten weiterzuleiten sind. Darf er also das Geld einfach so behalten (jetzt schon über einen Monat), bis dann irgendwann mal die Kostenfestsetzung des Prozesses gegen mich erfolgt ist?

-Wir haben noch keinerlei Abrechnungen für den Prozess gegen den Handwerker (aus keiner der beiden Instanzen). Muss er mir solche auf Nachfrage nicht aushändigen?


Vielen Dank für eure Antworten,

Ramosa

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Grundsätzlich sieht § 4 Abs. 2 BORA die unverzügliche Weiterleitung von Fremdgeldern an den Berechtigten vor, aber nur solange dies möglich ist. Auch eine Verrechnung von für den Mandanten bestimmten Fremdgeldern mit Forderungen des Rechtsanwaltes gegen den Mandanten ist möglich. § 4 Abs. 3 BORA untersagt nur die Verrechnung mit Fremdgeldern die zur Auszahlung an andere als den Mandanten bestimmt sind. Da der Rechtsanwalt noch offene Forderungen gegen dich hatte, konnte er also das Geld zurück halten. Da aus dem Gebührenprozess auch noch ein Kostenerstattungsanspruch gegen dich folgen wird, gilt dies nach wie vor.

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#2
 Von 
Ramosa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info.
Finde ich zwar nicht ok, da momentan schliesslich die Kosten noch nicht festgesetzt sind, und diese höchstens 1/3 des dort liegenden Betrags ausmachen, aber was will man machen.
Anwälte haben m.E.sowieso Sonderstellungen. Ich habe noch nie gehört, dass man sich selbst vertritt und dies der Gegenseite auch noch bequem in Rechnung stellen kann.

Gruß, Ramosa

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na der wird wohl Angst haben von dir "Prozesshansel" kein Geld zu bekommen.

Du kannst ja mal einen weiteren Anwalt suchen der den ersten verklagt. Da Gerichte überlastet sind kann die Kostenfestsetzung etwas dauern. Nach 3 Jahren Prozess wird das wohl kaum noch stören.

K.



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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Wenn Du in den Wagen eines Autohändlers fährst und dieser den Schaden in seiner eigenen Werkstatt repariert, mußt Du dann nur die Materialkosten bezahlen ?


Und der "Privatmann" darf sich nen Tag Urlaub nehmen wenn es sich selbst vertritt. Der ist ja kostenlos. Dann sollte auch der nach Streitwert abrechnen dürfen. auch seine Zeit kostet Geld.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#6
 Von 
guest-12303.05.2010 10:28:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Jeder halbwegs informierte Bürger wüsste natürlich, dass er seinen Verdienstausfall geltend machen könnte und würde sich eben unbezahlt freistellen lassen.


Für den Termin - aber kaum für die Erstellung der Klage, Klageerwiderung oder Recherche.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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