Hallo,
jemand bezieht AlG II.
Dieser muss wegen ner "Geschichte" einen Anwalt nehmen. Seine Rechtsschutzversicherung übernimmt einen Teil. Den Rest muss er selbst bezahlen?
Muss der AlG II-Bezieher das selbst bezahlen oder kann er sich davon irgendwie befreien lassen oder zahlt das jemand anders für ihn?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Als AlG II-Bezieher einen Anwalt bezahlen?
6. September 2005
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Frage vom 6. September 2005 | 15:51
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 30x hilfreich)
Als AlG II-Bezieher einen Anwalt bezahlen?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 7. September 2005 | 12:40
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
es gibt für aussergerichtliche tätigkeiten beratungshilfe und für zivilgerichtliche sachen prozesskostenhilfe - diese muss beim amtsgericht beantragt werden und wird bei volage des alg II bescheides unproblematisch gewährt.
keine unterstützung gibt es bei owi- und strafsachen. pflichtverteidiger werden idR auf staatskosten nur beigeordnert wenn die tat mit mindestens einem jahr freiheitsstrafe bedroht ist.
Und jetzt?
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