Als AlG II-Bezieher einen Anwalt bezahlen?

6. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
jerry006
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 30x hilfreich)
Als AlG II-Bezieher einen Anwalt bezahlen?

Hallo,

jemand bezieht AlG II.

Dieser muss wegen ner "Geschichte" einen Anwalt nehmen. Seine Rechtsschutzversicherung übernimmt einen Teil. Den Rest muss er selbst bezahlen?

Muss der AlG II-Bezieher das selbst bezahlen oder kann er sich davon irgendwie befreien lassen oder zahlt das jemand anders für ihn?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

es gibt für aussergerichtliche tätigkeiten beratungshilfe und für zivilgerichtliche sachen prozesskostenhilfe - diese muss beim amtsgericht beantragt werden und wird bei volage des alg II bescheides unproblematisch gewährt.

keine unterstützung gibt es bei owi- und strafsachen. pflichtverteidiger werden idR auf staatskosten nur beigeordnert wenn die tat mit mindestens einem jahr freiheitsstrafe bedroht ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.210 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen