100€ für Anwalt wegen Beschwerde beim Amtsgericht

22. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb408583-79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
100€ für Anwalt wegen Beschwerde beim Amtsgericht

Hallo.
Und zwar habe ich gegen einen Subunternehmer der Hermes Logistik einen Prozess geführt, da ich keinen Lohn bekam.
Habe den Prozess auch gewonnen.
Das ganze konnte ich nur in die Wege leiten, weil ich Beihilfe zum Prozess beantragt habe.
So weit so gut...
Plötzlich wurde mir die Beihilfe abgesagt und ich sollte alles selber zahlen. Da ich das aber nicht konnte, habe ich meinen Anwalt gefragt, was zu tun wäre.
Er sagte, dass man Beschwerde beim Amtsgericht einreichen kann.
Ohne meine Einwilligung und ohne eine Aufklärung über die Kosten, reichte mein Anwalt die Beschwerde ein.
Letztendlich wurde mir die Beihilfe mit einer Ratenzahlung gewährt, aber der Anwalt verlangt nun 100€ von mir für die Beschwerde, obwohl er vom Amtsgericht bezahlt wurde...
Ist das so rechtens?
Wie gesagt ich habe ihn nicht ausdrücklich darum gebeten und er hat mir nichts über die kosten erzählt.

Gruß, René

-----------------
""

-- Editiert von Moderator am 22.02.2015 14:06

-- Thema wurde verschoben am 22.02.2015 14:06

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119501 Beiträge, 39733x hilfreich)

Es käme entscheidend darauf an, was wie genau dem Anwalt mitgeteilt wurde.
Möglicherweise ergab sich eine Beauftragung aus der Formulierung.



Desweiteren kann das auch ohne explizite Beauftrgung geboten sein, um Schaden von dem Mandanten abzuwenden.
Denn die 100 EUR dürften weit weniger sein als der Betrag der sonst hätte gezahlt werden müssen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 22.02.2015 14:44

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.767 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen