Guten Tag,
die "neue" Online-Anwendung für AOK-Versicherte dürfte m.E. von jeder Qualitätskontrolle befreit sein. Wer sich als betroffener Versicherherter beschwert, sei es wegen Programmierfehler oder schlicht falschen Daten, auch nicht vorhande Daten, wird als Querulant eingestuft und bekommt keine Antwort/Stellungnahme.
Telefonisch wird von der zuständigen, stets freundlichen Geschäftsstelle an die "EDV" verwiesen, die jedoch direkt unzugänglich ist und auch der Geschäftsstelle keine Antworten gibt. Intern existert noch eine Art von Hotline, die zum Hühnerlachen behauptet, alles sei in bester Ordnung und fehlerfrei - und man müsse als Versicherter diese tolle Internetanwendung ohnedies gar nicht nutzen.
Die Landes-Aufsichtsbehörde sieht sich nicht dafür zuständig. Es besteht offenkundig auch kein Interesse an der Mitwirkung des Versicherten bei der Aufdeckung von Abrechnungsbetrügereien, wobei eine korrekt ermittelte und dargestellte "Patientenquittung" sehr hilfreich sein könnte.
Nicht einmal die ausgewiesenen Versicherungszeiten sind in meinem Fall mit der Realität deckungsgleich. Und der generierte Download, eine PDF-Datei, wird bei der DRV vom "Watchdog" aus Sicherheitsgründen abgefangen und in eine "Quarantäne" gestellt. Zurück an die AOK gesendet führt er auch dort zum Absturz...
Gibt es tatsächlich keine zuständige Rechtsaufsicht außerhalb der Selbstkontrolle?
-- Editiert von edlub am 10.08.2018 07:29
www.meineAOK.de - wem verpflichtet?
10. August 2018
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Frage vom 10. August 2018 | 07:26
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 10. August 2018 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
Zitatund man müsse als Versicherter diese tolle Internetanwendung ohnedies gar nicht nutzen. :
Eben, dann nutzt man halt die Schrottanwendung nicht und nutzt die Erfindung des seligen Fürsten von Thurn und Taxis.
ZitatGibt es tatsächlich keine zuständige Rechtsaufsicht außerhalb der Selbstkontrolle? :
Wofür? Für die Programierer? Es gibt nicht mal einen Rechtsanspruch auf eine Webanwendung überhaupt...
#2
Antwort vom 10. August 2018 | 11:13
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 10.08.2018 12:02
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#3
Antwort vom 10. August 2018 | 11:55
Von
Status: Schlichter (7212 Beiträge, 1515x hilfreich)
Die zuständigen Aufsichtsbehörden sieht man hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wahl-und-wechsel-der-krankenkasse/aufsichtsbehoerden-der-krankenkassen.html
Darüber hinaus kann man bei der AOK mit einem Einschreiben die falschen Daten korrigieren lassen. Dazu setzt man eine Frist und fordert im gleichen Brief einen Nachweis.
#4
Antwort vom 18. August 2018 | 03:53
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDarüber hinaus kann man bei der AOK mit einem Einschreiben die falschen Daten korrigieren lassen. Dazu setzt man eine Frist und fordert im gleichen Brief einen Nachweis. :
Wie optimistisch sind Sie eigentlich? Sie glauben doch nicht ersthaft, dass man eine Antwort erhält?
Zur Aufsichtsbehörde: Im gegenständlichen Fall ist tatsächlich nur das sich als nicht zuständig erklärende Landesministerium vorgesehen, Ihr Link ergibt auch nichts anderes. Übrig bleibt noch der Verwaltungsrat.
-- Editiert von edlub am 18.08.2018 03:54
#5
Antwort vom 18. August 2018 | 16:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatSie glauben doch nicht ersthaft, dass man eine Antwort erhält? :
Die braucht es auch nicht.
Sollten die Daten nicht nur falsch / unvollständig in der Webanwendung angezeigt werden, sondern tatsächlich falsch erfasst sein, reicht es, die Versicherung unter Beifügung geeigneter Nachweise zur Korrektur aufzufordern.
Gerichtsfeste Zustellung mit Fristsetzung (14 Tage mindestens) nach Datum.
Wenn nach 14 Tagen keine Reaktion kommt, kann man sich entscheiden, ob man direkt vor Gericht zieht un dauf Richtigstellung klagt oder weiter rumwurstelt und irgendwelche Brieffreundschaften knüpft.
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