übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?

12. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)
übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?

Guten Morgen

Übernimmt die ARGE bei ALG2 auch die Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung ?
In diesem Fall wären es für 2003, 75 Euro.

Danke schon mal im Vorraus für Eure Antworten

Gruß Bantam

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Sorry für 2004 natürlich

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nini23
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
bei uns wurde Die Nachzahlung übernommen,natürlich nur für Gas nicht für Strom.
Übrigens:Eine Übernahme auf Darlehensbasis ist nicht rechtens!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo NINI

In dem Fall geht es um die normale BK Abrechnung des Vermieters.

Gruß Bantam

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Nachzahlung aufgrund der Nebenkostenabrechnung zählt bei Fälligkeit zu den Kosten der Unterkunft und sind voll zu übernehmen.
Voraussetzung ist natürlich, dass du die in 2004 geforderten Vorauszahlung geleistet hast.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SuS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

HI,

nur irgendwie sagen mir die vom Amt, das sie das nicht zahlen.
Wo kann man das nachlesen?

Die haben mich sogar nochmal zum Sozialamt geschickt um da vorzusprechen.

Würde mich schon interessieren,da einige es bezahlt bekommen.
Vor allem wissen die nicht einmal was die damit machen sollen.
Das einzige was die sagten war, wenn ich nächstes Jahr ne Nachzahlung habe, das würden sie übernehmen. Für mich unklar.

Bitte um HILFE!!!!

Danke


Gruß

SuS

-- Editiert von SuS am 27.07.2005 23:42:36

-- Editiert von SuS am 27.07.2005 23:45:03

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

SGBII
§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Erst mal zum Sozialamt gehen,wenn die sagen, die ArGe ist zuständig, lassen Sie sich den ablehnenden Bescheid schriftlich geben und zeigen den der ArGe. Sie können Widerspruch einlegen oder vor dem Sozialgericht klagen, wenn es eilt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SuS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

da war ich und die zahlen auch nicht, würden mir nur ein Darlehn geben.
Tja, was soll man da machen!? Jeder schickt mich weg, vor allem geht es nicht bloß mir so und doch sagen mir die alle, daß keiner Bescheid weiß was man da machen kann (die vom Amt).Werde nochmal zum ArGe gehen und da nochmals nachfragen und etwas lauter werden.
Würde mir etwas helfen, wenn mir einer sagen würde was man da so anbringen kann, damit diese Damen etwas in die Wege leiten.

Danke! schonmal

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Mit lauter werden erreicht man wenig. Das kennen die Mitarbeiter dort zu genüge. Wenn Widerspruch und Gespräch mit dem Vorgesetzten nicht helfen, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht. Die können Sie direkt bei der Rechtsantragsstelle im Gericht einreichen.

Dafür wäre aber ein schriftlicher Ablehnungsbescheid, auf den Sie einen Anspruch haben, schon nötig. Manchmal hilft es sogar, wenn man eben den Sachbearbeitern erklärt, dass man den Bescheid für eine Klage benötigt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
büroklammer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

lauter werden würde ich auch nicht, aber ich würde denen etwas vorlegen, was man auf den Ämtern "gern" vergisst.

melde dich daher unter
candistaton@web.de und
ich lasse dir ein paar nette Zeilen zukommen, die d. Behörden nicht gar nicht "schmecken" werden








2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
büroklammer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

vorab schon einmal:

http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/diakonie0405


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
schnuckelchen1979
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

eine bekannte hatte eine nachzahlung von knapp 200,00 euro.sie hat einen antrag gestellt und es wurde anstandslos übernommen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.