neue mietbescheinigung

4. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)
neue mietbescheinigung

hallo

habe heute wegen folgeantrag brief von der arge bekommen und muss ne neue mietbescheinigung ausfüllen lassen.

jetzt steht ja da drin mit den nebenkosten, die müssen einzeln aufgeführt sein.

jetzt geht das ja nicht weil wir 200 euro nk kosten zahlen inkl. heizkosten und des alles wird jährlich nachgerechenet und die abrechnung folgt. neue abrechnung wird erst ende märz gemacht.

müssen jetzt die ganzen posten ausgerechnet werden nach verteilerschlüssel und eingetragen werden?

oder reicht es aus die posten von der letzten abrechnung reinzuschreiben plus die heizkosten... dies wird aber auch nicht gehn weil wasserkosten und alles gestiegen sind und die rechnung noch nicht da ist.

abrechnung kann der vermieter auch nicht machen weil er 1. nicht hier wohnt, wohnt 800 km entfernt.. und 2 mein telefon nicht geht. totalausfall isdn im ganzen dorf, sonst könnten wir am telefon die daten grob umrechnen.. ich weiss jetzt nicht was ich machen soll das ding muss bis 19 wieder in der arge sein sonst kein geld..

na gott sei dank sinds nur noch wohnkosten (wegen einkommen) und wenn der vermieter sich zeit lässt und oder das nicht kapiert (kommt vor bei dem) was ich von dem will.. bekommt er am 1 halt nix sondern erst wenn das ding bearbeitet ist.

heute platz ich nochmal..

lg

d.h.

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18 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@D.H.:

Mit welcher Begründung verlangt denn die ARGE überhaupt eine neue Mietbescheinigung? Haben sich die monatlichen Kosten geändert?

Meines Erachtens ist dieses Verlangen überzogen. Du bist verpflichtet, jegliche Änderungen der Miethöhe sowie der Betriebskosten mitzuteilen. Bezüglich der Betriebskosten muss ohnehin jährlich die Abrechnung bei der ARGE vorgelegt werden. Zu welchem Zweck wird also jetzt die neue Bescheinigung verlangt?

Ich würde daher der ARGE folgendes schreiben:

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom xx.xx.xxxx fordern Sie mich auf, eine neue Mietbescheinigung mit einer Aufschlüsselung der Heiz- und Betriebskosten vorzulegen. Dieses ist mir nicht möglich.

Wie Ihnen bekannt ist, zahle ich eine Gesamtpauschale für Heiz- und Betriebskosten als Vorauszahlung. Die Zusammensetzung dieser Pauschale ist nicht näher geregelt, sondern ergibt sich aus der jährlich folgenden Abrechnung. Diese jährliche Heiz- und Betriebskostenabrechnung wird ohnehin regelmässig von mir vorgelegt. Hinsichtlich der Vorauszahlungen sowie der Kaltmiete haben sich keine Änderungen zum Vorjahr ergeben.

Insbesondere vor dem Hintergrund der ohnehin gebotenen und erfolgenden Vorlage der Jahresabrechnungen, bitte ich um Mitteilung der Rechtsgrundlage für Ihre Forderung, insbesondere auch um Information, zu welchem leistungserheblichen Zweck die erneute Mietbescheinigung verlangt wird.

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass mein Vermieter seinen Wohnsitz in einer Entfernung von rund 800 km von hier hat, so dass auch nicht mal eben ein persönliches Vorsprechen dort möglich ist. Meine Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Vermieter sind deshalb sehr eingeschränkt. Auf die notwendigen Unterlagen zur Aufschlüsselung der Heiz- und Betriebskosten habe ich keinen Zugriff. Wenn Sie der Meinung sind, von meinem Vermieter irgendwelche Informationen und Unterlagen zu benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt an diesen.

Abschließend erlauben Sie mir den Hinweis, dass die nicht vorliegende Mietbescheinigung keine Rechtfertigung für eine verzögerte Bearbeitung meines Weiterbewilligungsantrages darstellt. Verzögerungen bei der Auszahlung der künfitgen Leistungen werde ich jedenfalls nicht hinnehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Gruß,

Axel

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#2
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

oh danke, wenn sich nix machen läßt geht das so raus;-)

ich ruf morgen mein vermieter an und frage mal was wir machen können. die rechnungen der gemeinde liegt seit eben bei mir unter verwahrung bis der vermieter kommt, so april oder später. müssen wir halt am telefon von der arbeit aus hier geht ja nix, totalausfall isdn, machen. öhm mit welcher begründung? gar keine, mittwirkungspflicht glaub ich.. --über ihren antrag kann derzeit noch nicht entschieden werden bla bla bla, folgende anlagen fehlen.....

kopfschüttel*

meine ***freundin(ironie)*** dort kann bestimmt nachts nicht schlafen, was anderes iss der nicht eingefallen so wies aussieht.. schikane schikane... jeden monat, nein vorigen nicht..

des weiteren hat sie wegen der durchschnittsberechnung noch 50 euro zu wenig ausgezahlt und hat am 1. den lohnzettel bekommen wo es ersichtlich ist... das kommt samstag und geht montag per fax raus..ich platz gleich...

danke

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#3
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)

Ach, das Phänomen kenn ich doch auch von der ARGE, hier geht es darum, das die Heizkosten in voller Höhe übernommen werden, und die NK nur in anteiliger Höhe, bzw. nach deren Satz.
War bei mir auch so, hatte 185€ NK inkl. HK, und da wollten sie halt genau wissen, wie hoch die HK sind.
Als der VM den Schein dann endlich ausgefüllt hatte bekam ich dann die HK nachgezahlt, vorher hat die ARGE die nicht übernommen, weil sie ja nicht wußten, wie hoch die sind.
Hab die Bescheinigung übrigens beim zweiten Mal (beim ersten mal schrieb der VM nämlich auch 185€, alles inklusive) selbst ausgefüllt, und ohne Unterschrift abgegeben, weiß aber nicht, ob das so empfehlenswert ist, denn manche Bearbeiter sind da ja ziemlich penibel.

-- Editiert am 04.02.2010 18:14

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@sunny:

Da sowohl die Betriebskosten, als auch die Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind, ist es absolut bedeutungslos, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt.

Im Übrigen werden auch im Kreis Wesel die Heiz- und Betriebskosten in tatsächlicher Höhe übernommen. Wenn die Gesamt-KdU nicht übernommen werden, betrifft die Absenkung immer die Netto-Kaltmiete. Alles andere wäre auch rechtswidrig, wass allerdings auch für die Zusammensetzung der KdU im Kreis Wesel insgesamt gilt.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

@axel?

was haben die betriebkosten vom neuen antag eigentlich mit den kosten für 2009 zu tun? andere zahlen können wir auch nicht geben und das noch nicht...

werde morgen vermieter anrufen fragen on ich den brief von der stadt aufmachen darf dann erstel ich hier ne abrechnung aufen papier, dann muss er noch gucken was die heizrechnung sagt davon 2/3 ca. sind meine heizkosten das füll ich aus schicks dem und der muss es zurückschicken. anders gehts nicht.das wären aber dann zahlen aus 2009

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#6
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

nachtrag:

ich hab nachgeguckt das hier stand da

Änderungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung
Haben sich Änderungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung ergeben?

***nein****

unten stand

Legen Sie bitte die entsprechenden Nachweise (z. B. Mietvertrag/-bescheinigung, Heiz-, Nebenkostenabrechnung) vor.


das zählt ja dann nur bei änderungen oder?

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Sehe ich auch so.

Gruß,

Axel

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#8
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

ich frag mich was die will

gut das ich das teil kopiert hab...gucken was ich morgen machen kann

ach ich soll alles mit der post schicken;-)

lach*

im leben nicht...

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#9
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

guten morgen axel

und wer sonst noch mitliest ;-)

öhm mir iss heut nacht was eingefallen

ich kann wohl schlecht die zahlen die nach der abrechnung kommen angeben. das wären immoment noch falschaussagen..abrechnung iss halt noch ned gemacht der hat ja auch rechtlich zeit bis 31.12.

wie wäre es wenn ich die nk eintrage im ganzen und die heizkosten seperat nach rechnung- halt 1/12 pro monat..das wären ca. 2/3 vom abschlag den der vermieter an den gasbetreiber monatlich zahlt..ich muss ja irgenwie auf die 600 euro kommen... 350 miete, nk ca.104 euro laut kostenpauschale arge. und etwa..227euro sein abschlag :3 x2=151

bis jetzt...

dann brief dabei wie sich die nk zusammensetzen und das einzelauflistung der Nk wasser usw. noch nicht seperat gegeben
werden kann weil immoment noch vorrauszahlung ist bis abrechnung..


350 miete
104 NK
151 flüssiggas
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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@D.H.:

Ich würde da überhaupt nichts eintragen. Aus folgenden Gründen:

1. Die Mietbescheinigung ist vom [color=red]Ver[/color]mieter auszufüllen und nicht vom Mieter.

2. Die Bescheinigung hat keinerlei Relevanz für den laufenden Leistungsbezug, solange sich die Abschlagszahlungen nicht ändern.

3. Du kannst als Mieter überhaupt nicht wissen, wie der Vermieter die Vorauszahlungen aufteilt und kannst somit auch keine wahrheitsgemässen Angaben machen.

4. Unabhängig von der Zusammensetzung des Vorauszahlungsbetrages, sind ohnehin Heiz- und Betriebskosten in voller tatsächlicher Höhe zu übernehmen, solange die ARGE Dir keinen unangemessenen Verbrauch nachweist. Demzufolge kann es der ARGE völlig egal sein, wie sich die Pauschale zusammensetzt.

Gruß,

Axel

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#11
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich bin mir auch gar nicht so sicher, ob es bei der Aufforderung um Beträge oder nur um Positionen geht. Hab noch nie einen Mietvertrag gesehen, wo zu jedem einzelnen Posten auch ein Betrag eingetragen wurde, also z.B. Grundsteuer 1,32, Müllabfuhr 16,22. Üblich ist aber, die Bestandteile der Nebenkostenvorauszahlung aufzuführen und möglicherweise geht es auch darum. Es gibt schließlich Nebenkostenbestandteile, die von der ARGE nicht übernommen werden. Entweder, weil es nicht umlagefähige Nebenkosten sind oder weil sie vom Leistungsempfänger zu tragen sind.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#12
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

eben und diese muss ich ausfüllen weil ich die unterlagen hier hab und nicht er... das darf ich und schicks dann hin er unterschreibt es und ich schlags der leiben, huch lieben frau w. um die ihren

miete nk und gas.. fertisch

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" "

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#13
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)

das reicht ja auch, ich hatte auch nur drin stehen, das die kompletten NK 100€ betragen, die Heizkosten 85€ und das die Warmwasserkosten nicht in den Heizkosten enthalten sind.
Somit zahlt die ARGE mir 85€ Heizkosten, und es wird nichts mehr abgezogen, da ich mein Heißwasser ja selbst mit dem Strom bezahle.
Darum geht es denen, die übernehmen die HK in voller Höhe, für die NK haben die ihre eigenen Regelungen, und das Warmwasser muß man selbst bezahlen.

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" "

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#14
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

weisst du sunny, ich bin stinkesauer, jetzt musste ich wegen telefonausfall in 3 ortschaften von der arbeit aus den vermieter anrufen und dem erklären warum ich das brauch und wieso ich mit arbeitslohn von 2 leuten noch geld von der arge bekomme.. doll... ich hab noch heute morgen neben der dame aufem parkplatz gestanden mitem auto, ich sag lieber nicht was mir durch den kopf ging;-)

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" "

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#15
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Bewährungshelfer:

Und selbst wenn keine Beträge eingetragen werden sollen: Die Zusammensetzung der Betriebskosten ergibt sich aus dem Mietvertrag und in der Folge aus den Jahresabrechnungen. Wenn die ARGE dann, bei Vorlage der Jahresabrechnung, der Meinung ist, das sind Dinge enthalten, die sie nicht bezahlen muss, dann kann das dann herausgerechnet werden. Zunächst einmal gilt für die Vorauszahlungen immer, dass diese angemessen sind. Weitere Prüfungen sind nur rückwirkend möglich.

Und wenn wir mal ganz ehrlich sind: Selbst bei Neuanmietung einer Wohnung ist der Leistungsempfänger nicht verpflichtet, eine Mietbescheinigung vorzulegen. Der Mietvertrag ist völlig ausreichend. Bei laufenden Mietverhältnissen gilt das umso mehr.

@Sunny:

Hör doch bitte mal auf, dass was die ARGE sagt, oder intern geregelt hat, als Gott gegeben und richtig hinzustellen. Auch wenn die ARGE, bezgl. der Betriebskosten Ihre eigenen (internen) Regelungen hat,entsprechen diese oftmals nicht den gesetzlichen Regelungen und der geltenden Rechtsprechung.

Gruß,

Axel

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#16
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

ja axel ich muss aber was hinschicken sonst muss ich dafür auch noch klagen und frech werden kann ich auch nicht. antrag für klassenfahrt iss auch noch dort..

ich kann mir keine weitere klage leisten sonst flieg ich aus der rechtschutz und komm so schnell nicht mehr in eine..


ich bin so sauer


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" "

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#17
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@D.H.:

Sorry, aber ich versteh Dich nicht. Nicht nur, dass Du denen die Bescheinigung nicht schicken musst, Du kannst es gar nicht, weil Du gar keinen Zugriff auf die notwendigen Unterlagen hast. Lass die ARGE sich doch mit dem Vermieter auseinandersetzen, was sie streng genommen allerdings gar nicht darf. :devil:

Deine Rechtsschutzversicherung wird hier doch auch gar nicht belastet, weil die ARGE diesen Rechtsstreit (wenn es überhaupt dazu kommt) mit Sicherheit verlieren wird und somit dann auch die Kosten tragen muss. Außerdem kannst Du eine solche Klage auch ohne Anwalt durchziehen und dann fallen gar keine Kosten an.

Gruß,

Axel

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#18
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

hallo, ich weiss was fürn problem die hat.

seit 1.1.2010 gibts ne neue software in denen in den neuen bescheiden die KDU augeschlüsselt werden müssen.. miete ,nk und heizkosten..

dies kann sie nicht eintragen weil sie nur die abrechnung von 2008 hat, diese wiederum ist in der akte und die ist an der widerspruchstelle wegen dem krankengeld 2008. die nk-abrechnung 2009 muss spätestens bis 31.12.2010 gemacht werden und die kosten von 2010 sind eh noch unrelevant, kostenerhöhungen noch nicht vorsehbar und abrechnung erst im jahr 2011..

die dame brauch zahlen weil sie mit der software nicht klar kommt.. habe heute morgen mietbescheingung mit der post zum vermieter geschickt mit bitte der kosten von 2008 einzutragen, heizkosten wie gesat 2/3 von ( unsere anteil) seinem anschlag an das gasunternehmen..

hier der brief der so rausgeht..evt. noch kleine abänderungen.



Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau ......,

anbei die *jetzt* noch aktuelle Mietbescheinigung des Vermieters.


Mit Schreiben vom 02.02.2010, eingetroffen am 04.02.2010, fordern Sie mich auf, eine neue Mietbescheinigung mit einer Aufschlüsselung der Heiz- und Betriebskosten vorzulegen. Dieses ist mir/uns in der Form die Sie verlangen nicht möglich.

Wie Ihnen bekannt ist, zahle ich für Heiz- und Betriebskosten eine Vorauszahlung. Die Zusammensetzung dieser Posten ist nicht näher geregelt, sondern ergibt sich aus der jährlich folgenden Abrechnung. Zahlen aus 2008 entnehmen Sie bitte aus der Abrechnung (liegt Ihnen vor) aus 2008. Sicherlich verstehen Sie auch das eine Abrechnung für 2009 erst im laufenden Jahr 2010 gemacht wird/ gemacht werden muss (laut Mietrecht, Frist bis 31.12.2010).Abrechnungszahlen aus dem laufenden Jahr 2010 werden sowieso erst im laufenden 2011 (Frist für den Vermieter laut Mietrecht 31.12.2011) erstellt und sind noch nicht absehbar und irrelevant für den aktuellen Bewilligungszeitraum.


Die aktuellen Zahlen entnehmen Sie bitte der Mietbescheingung.


Ich Bitte Sie, um Mitteilung der Rechtsgrundlage für Ihre Forderung, insbesondere auch um Information, zu welchem leistungserheblichen Zweck die Mietbescheinigung verlangt wird.


Abschließend erlauben Sie mir den Hinweis, dass die nicht vorliegende Mietbescheinigung keine Rechtfertigung für eine verzögerte Bearbeitung meines Weiterbewilligungsantrages darstellt. Verzögerungen bei der Auszahlung der künftigen Leistungen werde ich jedenfalls nicht hinnehmen. Ich bitte Sie unverzüglich nach Eingang der Mietbescheinigung einen rechtkräftigen Bescheid zu schicken. Ansonsten werden wir uns Rechtmitteln zu bedienen.


Mit freundlichen Grüßen




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