muss ich mein auto erst verkaufen bevor ich hartz4

9. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Johannes K
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)
muss ich mein auto erst verkaufen bevor ich hartz4

hallo liebe 123 recht nutzer,

leider lief dieses jahr richtig beschissen. ich
(32 jahre , ledig, mietwohnung mit 450€ miete, freiberuflicher architekt) habe dieses jahr nichts verdient, habe jetzt noch 2000€ aufm konto die aber am ende diesen monats auf 500€ schrumpfen werden mit versicherung , miete etc.

als Freiberufler habe ich kein recht auf alg1 sondern ich müsste in den saueren apfel beissen und hartz 4 beantragen. mein frage ist: muss ich dafür mein auto(kombi, marktwert ca. 11.000€) verkaufen, damit ich anspruch habe? ich brauche das auto sobald ich wieder arbeite um baustellen zu besichtigen, kundentermine etc.

vielen dank für eure hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@JohannesK:

Aus meiner Sicht muss das Auto, sofern nicht noch nennenswerte andere Vermögenswerte vorhanden sind, nicht verkauft werden. Dem liegt folgende Überlegung zugrunde:

Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 zählt ein angemessenes Kfz zum priviligierten Schonvermögen. Dieses ist geschützt und muss nicht verwertet werden. Als angemessen gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Marktwert von bis zu 7.500,- €.

Ihr vorhandener PKW übersteigt den zulässigen Wert um rund 3.500,- € und wäre somit grundsätzlich zu verwerten.

Aber: Der Erlös aus dem Verkauf von Vermögenswerten bleibt allerdings auch weiterhin Vermögen, sodass der Verkaufserlös, der den Betrag von 7.500,- € übersteigt, hier also die genannten 3.500,- €, zu "normalem" Vermögen wird. Hierfür gilt ein Freibetrag in Höhe von 150,- € pro Lebensjahr, bei Ihnen also aktuell 4.800,- € zzgl. 750,- € für notwendige Anschaffungen, also insgesamt 5.550,- €.

Insgesamt wird als der Vermögensfreibetrag, addiert aus priviligiertem und normalem Vermögen, nicht überschritten, sodass eine Verwertung nicht verlangt werden darf.

Hinzu kommt, dass

1. Marktwert nicht automatisch bedeutet, dass dieser Preis auch tatsächlich erzielt werden kann und

2. der PKW auch beruflich benötigt wird, was im Rahmen der Einzelfallprüfung zu einer Erhöhung des zulässigen Werten führen dürfte.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Johannes K
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

lieber AlexK.

so eine schnelle, ausführliche und kompetente antwort wünscht man sich oft von leuten die man dafür bezahlt kriegt sie aber selten.
sie haben mir sehr weitergeholfen und ich danke ihnen dass sie hier den leuten die wirklich hilfe brauchen helfen.


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""

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