gesetzl. Rente und gesetzl. Verletztengeld

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ostfriese
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)
gesetzl. Rente und gesetzl. Verletztengeld

Hallo,

wie ist die Berechnung ?
wenn eine Unfallrente und eine EU-Rente bezogen wird.
Ich hatte in der Lehre einen Arbeitsunfall und habe eine kleine Unfallrente erhalten. Ich bin Erwerbsunfähig geworden. Meine jetzige EU-Rente wurde anteilmäßig gekürzt.
Auf der Seite des BSG im Internet, ist ein Urteil vom 20.10.2005 B 4 RA 7/05 S veröffentlicht.
Ich lese daraus, (Entscheidung 15 - 16) das dieses unzulässig ist.
Weis jemand etwas darüber?
Kann eine Neue Berechnung beantragt werden?
Wo und Wie?

Bitte Antworten!

Mfg


Ostfriese

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ostfriese

schau mal unter
ihre-vorsorge.de

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ostfriese
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Sunbee1,
vielen Dank für die Adressse.
Ich habe telefonischen Kontakt mit der Rentzenauskunft aufgenommen.
Sehr informativ.

Mfg
Ostfriese

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ostfriese

gern geschehen

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ostfriese
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich hatte einen Antrag auf Überprüfung und Neuberechnung der Rente gestellt.
Dieser wurde abgelehnt.
Meine Frage:
Ist es nach der neuesten Rechtsprechung richtig, das eine Rente gekürzt werden kann, wenn ein Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft bezogen wird.

Bitte lest mal den vom 20.10.2005 Aktenzeichen: B 4 RA 7/05 S die Entscheidungsgründe.
http://www.bundessozialgericht.de/

Ich lese daraus, das eine Kürzung nicht zulässig ist, weil die Unfallrente, keine Lohnersatzfunktion hat.

Bitte schreibt Eure Meinung dazu.

Im voraus vielen Dank für Eure Mühe.

Gruss

Ostfriese

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ja was nun?

VG und Rente aus der gesetzl. UV geht nicht gleichzeitig außer es handelt sich um eine Wiedererkrankung.

Das diese bei der Rente aus der gesetzlichen RV angerechnet werden ist richtig ( § 93 SGB VI )

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ostfriese
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Jogibear,

aus den Entscheidungsgründen des BSG Urteil lese ich etwas anderes.

Haben sie das Urteil gelesen?

Mfg

Ostfriese

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ich habe den Text nun gelesen auf der homepage.

Entweder es wird nach § 93 oder § 311 angerechnet. Es hängt nur vom Zeitpunkt ab wo der Rentenanspruch ( gesetzl. RV )entstanden ist.

So lese ich es. Ist ja auch nur eine Zusammenfassung. Die einzelnen Urteile liegen nicht vor.

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#8
 Von 
Ostfriese
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe 1967 den Arbeitsunfall gehabt und beziehe seit dem Verletztengeld,
ab 1994 bist 1998 BU-Rente von der LVA
ab 1998 EU-Rente.

Seit Rentenbezug wurde von der LVA eine Kürzung vorgenommen.

Mfg

Ostfriese

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