aussteuerung/Alg1/weiter Krank

6. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)
aussteuerung/Alg1/weiter Krank

Hallo zusammen

Am 18.05 werde ich von der krankenkasse ausgesteuert.Meldung bei der afa ordnungsgemässs erledigt.Termin beim Sb auch schon bekommen.Bin aber weiter krank.Habe am 13.05. eine knie arthroskpie vor mir , wo entschieden wird op eine TEP gemacht werden muss oder eine knorpeltransplantation.Desweiteren
hab ich noch einen HWS bandscheibenvorfall der auch noch ( evtl.mit OP) behandelt werden muss.Geht aber nicht alles auf einmal.Und mit meiner psyche steht es auch nicht gut,bin da auch in behandlung.

Wer hat erfahrung,wie die AFA da mit mir umgehen wird ?

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71 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
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#2
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Sunbee
Wollte einfach mal wissen wie die AFA mit mir umgehen wird.Hat man ja nicht alle tage sowas. Den § 125 verstehe ich aber so. Der Amtsarzt der AFA ist der entscheidende Herr. Entscheidet er unter sechs monate Au gibt es keinen § 125.Über sechs monate AU §125 nur in verbindung mit reha/em antrag.Verstehe ich das richtig das nur die beiden möglichkeiten bestehen wenn man weiter krank ist ??

Ansonsten steigt man dann direkt in die sozialhilfe ?

Gruss Berg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo
Was ist mit AU meldungen bei aussteuerung ?

Werde jetzt wegen psychosomatichen problemen ausgesteuert,und bin deshalb lange
au geschrieben( auch weiterhin)Jetzt hatte ich eine knie-op und habe von dort auch eine au bescheinigung bekommen.Wenns nicht besser wird,steht eine knie TEP an.Was mache ich in diesem fall mit den AU's bei der AFA ? Soll ich die fürs knie( vom orthopäden) auch abgeben, oder nur die vom Psychiater ?

Danke für antworten

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#4
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

du darfst bei der Afa nur AU's abgeben, die sich NICHT auf die Krankheit beziehen, wegen der du ausgesteuert bist, und auch nicht auf eine daraus resultierende Krankheit. Denn wenn du das tust, dann wird die Afa dich nach 6 Wochen aus der Leistungsfortzahlung abmelden, und du stehst ohne Geld dar, da du von der KK auch nichts mehr bekommst. Die AfA kann nämlich anhand der AU's nicht erkennen, um was für eine Erkrankung es sich handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich darf nur AU'S abgeben die sich-- NICHT-- auf meine erkrankung der aussteuerung beziehen ?? Oder meintest du damit nur AU'S abgeben weshalb ich auch ausgesteuert wurde. Und sollte ich mal einen schnupfen bekommen oder kopfweh u.s.w. dafür dann keine abgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schnebei

gar keine au bescheinigungen an die afa. wenn man ausgesteuert wird, ist davon auszugehen, dass au besteht, deshalb das dann folgende procedere

@berg

wie gesagt, keine au an die afa
nein, der *amtsarzt* entscheidet nicht über wohl und wehe des ausgesteuerten. soweit kommts noch...

bei antrag auf alg1 nach sgb III; §125 läuft das so:
der sb wird dich bitten, schweigepflichtsentbindungen auszufüllen (wichtig: tut er das nicht, frag ihn danach, dann gehts etwas schneller)
diese werden dann vom ärztlichen dienst (äd)der agentur für arbeit (afa) angefordert und dann eben das erwähnte gutachten erstellt.

ist man (und man ist meistens...) der ansicht, voll arbeitsfähig, gehst du in widerspruch, da gutachten auf aktenlage nicht adäqut beurteilen können, wie krank jemand ist.

kleiner lacher: zur aushändigung des gutachtens einbestellt, war ich an 2 krücken, völlig lädiert, grad ausm op, spezialriesenschuh da angetanzt. gutachten sagte: die antragstellerin ist vollumfänglich arbeitsfähig. insbesondere im gehen und stehen
:grins: ich war da schon mehrfach am fuß operiert und nunmehr rückwirkend eine anerkannte aG...

allerdings soll auch erwähnt sein, dass der sb völlig überfordert war und die sb die dann hinzugezogen war, war äußerst nett und sagte sofort *was soll das denn sein? sie müssen widerspruch einlegen, sie können doch gar nicht mal laufen*
dort arbeiten ja schließlich auch sehr fähige und nette leute :)

dann folgt das persönliche gutachten (ausnahmen bestätigen die regel: bei mir hat der äd nur angerufen und nachgefragt, ob sie das richtig verstanden hatten aus den unterlagen, dass ich schon wieder operiert war und die nächste anstand. so wurde bei mir die 6 monate nicht arb.fähig quasi telefonisch festgestellt und dann der rentenantrag gefordert mit übersendung des neuen gutachtens)

auch bei einem solchen gutachten könntest du dich wehren, wenn es nicht so ausfällt wie du (o. deine ärzte) es beurteilen. du müsstest dann klagen. hier würde ich aber DEFINITIV einen versierten anwalt empfehlen. das ist nämlich ein mindestens genauso langwieriges hick hack wie mit der drv bund oder d. versorg.amt

in der gesamten zeit in der das alles nicht entschieden bzw im widerspruch (oder klageverfahren) ist, bekommst du alg1 nach §125.
sollte man versuchen, dich an den leistungsträger sgb XII zu verweisen musst du dich wehren!
solange nämlich die afa nicht gerichtsfest und geurteilt durch ein sg beweisen kann, dass du NICHT die nächsten 6 monate au bist, solange hast du das recht auf eben dieses alg1


bürgentscheid am 7.juni tempelhof
sunbee



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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 14.05.2009 13:23

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#7
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo an alle

Also keine au bescheinigungen.Auch nicht diese zahlscheine von der krankenkasse.Wollen die denn wirklich keine bescheinigungen?

Was kreuze ich denn an bei antrag alg1 unter der rubrik- Ich bin arbeitsunfähig krank seit - bis an ????? Bin nun mal leider krank. Habe ende mai termin antragsabgabe.

Grüsse an alle

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@berg

na du schreibst rein, seit wann du au bist. können die sich doch eh ausrechnen, anhand der aussteuerung.
die zahlscheine hast du doch dann nicht mehr ;)

sunbee

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#9
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Sunbee

Dann bin ich ja mal seeeehr gespannt wie das ganze bei mir abläuft.
Ein mulmiges gefühl in der bauchgegend habe ich jetzt schon.

Gruss berg

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@berg

schaff das mulmige gefühl ab. das macht angst, unsicher und ist deiner genesung nicht dienlich. tu dir was gutes, kümmer dich um dich.
du kennst deine rechte, wenn du deine pflichten erfüllst und notfalls deine rechte erstreitest wenn es soweit ist, brauchst du energie.

du hast dich (hier) informiert, das zeigt doch schon den *kampfeswillen* ;)

sunbee



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#11
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

hmm, also ich bin mir da noch cniht ganz sicher, was das nichteinreichen von AU's bezüglich einer neuen Erkrankung angeht. Bei uns zumindest wird das so gehandhabt, dass AU's für eine neue, nicht mit der die Aussteuerung verbundenen Krankheit eingereicht werden müssen. Denn wegen einer solchen Erkrankung könnte man nach mehr als 6 Wochen Krankheit ja auch wieder Krankengeld erhalten, und würde dann aus der ALG I Leistungsfortzahlung herausfallen.

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#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schnebi

ich hatte dich lang nicht gelesen, warst du urlauben? :)
eben nicht. nach aussteuerung hat man erst nach 3 jahren wieder anspruch auf kg.
meine gkv (die wie oft erwähnt, super ist) hatte mich damals darauf hingewiesen. klar versucht die afa das (und verständlich aus sicht der afa), aber es bedeutet ein wahnsinnsgerenne des leistungsempfängers um am ende feststellen zu lassen, dass bei dem 125 er eben die fortzahlung auch über die sonst 6 wochen frist hinaus läuft

es gäbe einen *trick*, auch ein tipp m. gkv:
der alg1 bezieher achtet drauf, dass zwischen den au meldungen ein, zwei tage keineerfolgt. das geht, da man im rentenverfahren (respektive im verfahren des äd) eh keine meldungen vorlegen MUSS. um aber die sb (die ja nicht alles wissen können) zu beruhigen, KANN man es so machen.
ich habe NIE eine au vorlegen müssen, auch nicht als ich vom 125er ins alg2 musste nach anspruchsende. meine sind trotzdem komplett seit 04. war ein tipp des rentenberaters sich auch au schreiben zu lassen, wenn niemand die vorlage verlangt. *sie sind ja nicht mal krank geschrieben* sagte die drv bund. *doch* sagte sunbee...;)

ich weiß, dass ich glück hatte, dass es zumindest seitens der afa für mich völlig reibungslos gelaufen ist. :)

sunbee

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-- Editiert am 15.05.2009 09:01

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#13
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo

Habe gerade post bekommen vom versorgungsamt bezüglich schwerbehindertenausweis.

Und siehe da,im ersten anlauf 50% bekommen.

Was bringt mir das bezüglich aussteuerung und AFA u.s.w.

Gruss an alle

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#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@berg

erstmal: toll, dass wenigstens der gdb eine adäquate höhe hat. ohne merkzeichen?
bringt zunächst nix, ABER
wenn du wieder arbeitsfähig würdest, hast du besseren kü-schutz, mehr urlaub.
bei rentenantrag wird das zur kenntnis genommen und kann durchaus einen sogenannten geschlossenen arbeitsmarkt bedeuten.

das wichtigste ist momentan aber die tatsache, dass du damit schon eine erste anerkennung hast, dass du eine behinderung hast durch die erkrankung. mir hat das damals (und heute) viel bedeutet. besonders als ich mir das merkzeichen dazu noch im klageverfahren erstritten hatte :)

genieß das wochenende

sunbee

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#15
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hatte auch merkzeichen " G " beantragt. Aber die Herren waren wohl der meinung das ich wegen der knie beschwerden auch mit gehilfe noch laufen kann.
Nach der knie-Arthroskopie bei mir letzten mittwoch sieht es aber alles andere als gut aus.Mal sehen was es nach einer knie TEP eventuell gibt.

Gruss Berg

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#16
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@berg

dann leg teilwiderspruch ein.

hab ich auch gemacht. bei mir isses der fuß.

so und trotz der richtlinien, einzelgrad 50 für untere gliedmaße, habe ich mir das im klageverfahren erkämpft.
für den fuß gab es nämlich *nur* 30 und das war schon eine sensation, da sämtliche berater und co mir gesagt hatten für den fuß gäbe es höchsten 15. er müsse chon amputiert sein, um überhaupt mehr zu kriegen.

der fuß ist zwar tot, aber noch dran und das g hab ich auch.

ich sage nicht, dass das einfach war, im gegenteil, das hat mich echt nerven gekostet, aber es hat sich gelohnt und so habe ich den fall geschaffen, dass einem auch ohne den einzelgrad untere gliedmaße 50 das merkzeichen g zustehen kann. einzelfallprüfung.

sunbee

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#17
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo an alle

Wollte mal weiter berichten zum stand der dinge.
Nachdem ich bei der afa war mit antragsabgabe u.s.w.bekomme ich ALG 1 .
Beim gespräch mit der S.B. wurden mir sofort alle unterlagen für begutachtung ausgehändigt.Habe ich auch schon abgegeben.Nachdem sie gesehen hatte waass ich alles habe und noch 50% GDB, meinte sie ich bin ab sofort nicht mehr für sie zuständig. Sobald das ergebnis der begutachtung vorliegt müsste ich in die so genannte reha abteilung der afa.So warte ich jetzt auf die dinge die noch kommen werden.( zwischenzeitlich hatte ich auch schon wieder einen herzinfarkt)Aber ich bin noch da.

Gruss Berg 48

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@berg

danke, nett, dass du uns auf dem laufenden hältst.

scheint doch, als hast du eine kompetente sb bei der afa :)

quote:
( zwischenzeitlich hatte ich auch schon wieder einen herzinfarkt)Aber ich bin noch da.


und bleibst auch da

sunbee


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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo sunbee

Schön,das du auch noch da bist.Ja,die SB schien ok.Aber habe ich wohl bald nicht mehr.
Weißt du oder jemand wie lange es dauert, bis man vom medizinischen dienst bescheid bekommt zur begutachtung ( in etwa ) ??

Gruss berg

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@berg

du meinst den ärztlichen dienst der agentur f. arbeit?

in der regel findet keine persönliche begutachtung im ersten *akt* statt, sondern es erfolgt eine einschätzung nach aktenlage.
du bekommst davon eine kopie (meist bekommt man dafür einen termin vor ort in der agentur: zum termin möchte ich mit ihnen das ergebnis des gutachtens besprechen...).

sollte das gutachten deiner ansicht nach nicht dem entsprechen, wie es dir geht, kannst du einen widerspruch gleich vor ort zu protokoll geben (auch ohne begründung, die du nachreichen kannst aber nicht musst)

dann müsste eine persönliche begutachtung erfolgen (bei mir hat ein telefonat und die mittlerweile vollständig vorliegenden unterlagen der ärztin des äd gereicht, da mein gesundheitszustand offensichtlich klar daraus hervorging). auch da kannst du dann gegen angehen für den fall der fälle.

bei mir hatte es damals vom termin bis zum ergebnis etwa 4 wochen gedauert. das erste gutachten musste falsch ausfallen, da die von der schweigepflicht entbundenen kliniken/ ärzte nur zum geringen teil zeitnah reagiert hatten.

bis zum endgültigen gutachten waren es ca 6 monate. dann wurde ich aufgefordert, den rentenantrag zu stellen


sunbee

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-- Editiert am 21.06.2009 18:52

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Sunbee

Danke für deine antwort.Ich habe der SB gesagt das ich eine persönliche begutachtung möchte.Hat sie auch notiert.Ob es was wird,warten wir mal ab.

Gruss Berg

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo zusammen

Es geht weiter.Medizinische untersuchung bei der AFA am 13.07.09.
Nun hatte ich ja schon den ganzen papierkram wegen mediz.untersuchung mit angaben von allen ärzten und allen schweigepflichtentbindungen bei der AFA abgegben.
Auf der netten éinladung zur untersuchung am 13.07. schreibt man jetzt ich sollte alle befundberichte u.s.w. mitbringen.
Ich dachte die AFA oder der medizinische dienst fordert die berichte bei den angegebnen Ärzten an.Oder denke ich da falsch ???

Grusss Berg

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es ist schwer anzunehmen, dass der MD die Berichte anfordert. Aber wenn Sie die mitbringen und der MD nicht darauf warten muß, dass ein Arzt netterweise mal reagiert auf ein Anschreiben, dann hilft das doch allen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Hamburgerin

Natürlich kann und werde ich alle berichte die ich habe mitnehmen.Habe aber z.b.einen arzt dabei der sagt wenn die was wollen sollen sie mal kommen.
Was ich eigentlich wissen wollte ist,warum gebe ich alle ärzte an,entbinde alle ärzte von der schweigepflicht wenn die AFA nichts anfordern sollte.Dann braucht man das auch nicht zu machen, und nimmt einfach alle befunde zur untersuchung mit.

Gruss berg

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@berg49

Die Problematik liegt hier nicht beim Gutachter. Leider ist es so, dass Ärzte gar nicht oder nur sehr verzögert Unterlagen an die Gutachter aushändigen. Liegt möglicherweise am Arbeitsstress des Arztes, häufig ist es schlicht Unwillen zur Mehrarbeit.

Es ist also in deinem Interesse, alles zu sammeln und dann entsprechend vorlegen zu können.

Sunbee

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo zusammen

Nun war ich heute zur ärztlichen untersuchung bei der afa.Habe alle meine befunde mitgenommen.Frau doktor hatte auch einige befunde.Unterhaltung dauerte ca.45 min.Persönlich untersucht wurde ich nicht.Die ärztin meinte das haben ja aufgrund meiner erkrankungen schon andere hinlänglich gemacht.
Zum schluss sagte sie, es kämen für sie nur zwei möglichkeiten in betracht.Rentenantrag oder der AFA unter berücksichtigung der erkrankungen zur verfügung stellen.Sie tendiere zur 2. variante.Sie wird aber noch alles auswerten.Ich bin fast vom stuhl gefallen.Nach 2. herzinfarkten-bandscheibenschaden-Kniegelenkschaden-Psychischen und psychosomatischen problemen u.s.w kommt frau dr. vorab schon mal zu dem ergebnis.
[color=red]Wie komme ich nun an dieses gutachten was die ärztin jetzt erstellen wird ???[/color]

Ausserdem tendiere ich mittlerweile dazu selbst einen EM-rentenantrag zu stellen..

Gruss Berg

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@berg

Das Gutachten wird durch die AfA ausgehändigt, ggfalls vorgelegt. Du hast das Recht auf eine Kopie (ggfalls trägst du die Kosten f.d. Kopie)

De n Antrag auf Rente solltest du stellen, wenn die AfA dich dazu auffordert. Auch während dann so ein Antrag läuft, wird ALG1 nach SGB III; §125 gezahlt

quote:
Die ärztin meinte das haben ja aufgrund meiner erkrankungen schon andere hinlänglich gemacht.


Das finde ich persönlich äusserst umsichtig seitens d. Ärztin, schließlich wird sie damit ja recht haben, oder?


Sunbee

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo sunbee

Mit den untersuchungen,und das die ärztin das nicht gemacht hat ist schon ok.

Aber sie wird mich garantiert für arbetsfähig halten.Habe ich so im gefühl.Sie sprach auch sie können bestimmt einen pförtnerjob ausüben.Toll.
Und was dann ??
Ich fühle mich leider nicht als arbeitsfähig.Was mache ich wenn es so kommt ??

Gruss Berg

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@berg

Ganz einfach: dann gehst du den Weg, den fast alle gehen müssen, wenn sie den Kopf noch nicht unterm Arm tragen (die Mehrheit der Gutachten entscheidet, dass keine Arbeitsunfähigkeit gegeben ist...)
Widerspruch.
Sollte der negativ ausfallen, Klage vor dem Sozialgericht.

Nicht aufregen, du hast Rechte.

Sunbee

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
berg48
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

@ sunbee

Muss mich aber leider aufregen.Male mir jetzt schon aus was alles noch so kommt.

Wie macht man so einen wiederspruch wenn nötig denn ??

Und könnte ich nicht auch ohne die afa einen rentenantrag stellen ???

Vielleicht hätte ich ja mal glück :wipp:

berg

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