Hallo Axel K.,
ich hätte mal wieder eine für mich wichtige Frage:
In den Medien konnte man noch vor wenigen Tagen lesen, dass die ARGE die Versicherungsbeiträge von Privatversicherungen übernehmen muß.
Gilt dies auch in meinem Fall?
Ich bin freie Mitarbeiterin bei einer Zeitung und beziehe ergänzend ALG II. Bis 31.12.2004 konnte ich in der gesetzlichenKünstlersozialversicherung sein. Dort habe ich in meine Rente und Krankenversicherung einiges mehr investiert als jetzt die ARGe für mich abführt. Ab 1.1.2005 wurde ich "zwangsabgemeldet" bei der Künstlersozialversicherung.
Könnte ich mit meinem Antrag Erfolg haben, dass ich dort wieder versichert sein möchte?
Oder betrifft dieses neue Urteil, von dem ich mir leider die AZ nicht notierte, nur die Privatversicherten die ALG II beziehen?
Mein Verdienst bewegt sich immer noch im selben Rahmen wie 2004, 2005.
Danke und Grüße!
Inga
-----------------
" "
-- Editiert am 09.10.2009 17:39
an Axel K.
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@Inga:
Ich nehme an, Du meinst diese Entscheidung des SG Stuttgart:
Beschluss
Dabei handelt es sich allerdings "nur" um einen Beschluss im sozialgerichtlichen Eilverfahren der ersten Instanz.
Darüber hinaus ließ Dir mal diesen Beitrag von
RA Markus Klinder
Allerdings befürchte ich, dass Dich das alles nicht wirklich viel weiter bringen wird, weil das ganze wohl nur Privatversicherte betrifft, die nicht die Möglichkeit haben, in die gesetzliche KV zu wechseln.
Gruß,
Axel
-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Hallo Axel,
danke für die schnelle Antwort!
Ich habe mir den Beitrag durchgelesen. Aber in diesen genannten Personenkreis falle ich nicht. Ich erhielt schon 2004 und einige Jahre vorher ergänzende Sozialhilfe, habe monatlich meine Einkünfte dort vorgelegt, welche dann mit den zum Lebensunterhalt notwendigen Zuwendungen verrechnet wurden. Dennoch konnte ich in der Künstler-Sozialversicherung bleiben.
Ist wohl ein anderer Fall.
Danke jedenfalls und schöne Grüße!
Inga
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
4 Antworten
-
3 Antworten