Hallo,
Mann erhält große Witwerrente und beantragt im Januar 2010 Neuberechnung der Rente. Grund ist ein Auslandsaufenthalt in dem kein Einkommen erzielt wird. Die Rente wird durch die Rentenversicherung Ende Januar ordnungsgemäß neu berechnet.
Am 16.07.2010 kommt Mann aus dem Ausland zurück und meldet sich noch am selben Tag bei der Arbeitsagentur arbeitslos. Er erhält von diesem Tag an Alg. 1. Das wird der Rentenversicherung vom Rentenbezieher umgehend mitgeteilt. Die Rentenversicherung führt eine Neuberechnung mit dem Hinweis auf § 48
, SGB X durch. Mit Bescheid vom 11.08.2010 wird die Rente gekürzt und die überzahlten Beträge ab dem 16.07.2010 zurück gefordert. Mein Wissensstand ist, dass eine Neuberechnung erst im Juli 2011 möglich ist. Lohnt sich ein Widerspruch und der Gang zum anwalt?
Freundliche Grüße
Dieter
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Witwerrente Neuberechnung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Weshalb sollte eine Neuberechnung erst in 2011 möglich sein?
Bei der Ausreise des Mannes wurde die Rente neu berechnet und erhöht, weil kein anderes Einkommen erzielt wurde.
Bei seiner Wiedereinreise wurde die Rente neu berechnet und fiel weg, weil der Mann Anspruch auf AlgI hat.
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vielleicht deshalb:
Zu jeder Rentenanpassung wird das anzurechnende Einkommen neu ermittelt. Wenn sich zwischendurch das Einkommen verändert, kann eine Neuberechnung der Rente beantragt werden. Diese Neuberechnung wird jedoch nur dann durchgeführt, wenn sich die Einkommensänderung zugunsten des Rentners auswirkt und das neue anzurechnende Einkommen mindestens 10 % niedriger ist als das bisherige.
Rentenanpassung immer im Juli
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