Wie lange darf eine Bearbeitungsfrist dauern, bis ein Antrag beim Sozialamt entschieden wurde?

11. August 2001 Thema abonnieren
 Von 
Franco
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange darf eine Bearbeitungsfrist dauern, bis ein Antrag beim Sozialamt entschieden wurde?

wer kann mir sagen, wie lange eine Bearbeitungsfrist dauern darf, bis ein Antrag beim zuständigen Sozialamt entschieden wurde? Ich danke im voraus für Eure Nachricht.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Husslein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hm....schwierige sache...hatte auch dieses problem....kann dir nur raten,geh zur nächst höheren Stelle und beschwere dich,habe ich auch gemacht und auf einmal lief alles von alleine....vile Glück

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#2
 Von 
Köpeck
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also da kann ich mitreden.

Ich habe im vergangenen Jahr Wohngeld beantragt, der nach 4 Monaten immer noch nicht bearbeitet war.

Mein Tip

nicht eine stelle weiter gehen, sofort zur Obersten Stelle.

In meinem Fall war das der erste Beigeordnete der Stadt der innerhalb von drei Tagen einen Bescheid erwirkt hat.

Abgesehen davon würde ich raten, für jeden Mist dort hin zu gehen, damit Dein Bekanntheitsgrad wächst beim Amt.

Damit erreichst du in jedem Fall zu jedem Antrag immer die schnellst mögliche Bearbeitungszeitz, weil sie sich dann keine Fehler mehr erlauben wollen .

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Beschweren ist immer gut :)

Was Deinen Antrag betrifft, kommt es auch in Bezug auf die weiteren Schritte an, was es für ein Antrag ist.

Wenn Du z.B. einen Antrag auf lfd. HLU gestellt hast, und kein Geld mehr zum Leben hast, muß Dir das Amt (solange bis über den Antrag entschieden wurde) mit sog. "Notzahlungen" weiter helfen. Aber: Wenn man Dich schikanieren will, könnte es sein, dann man Dich jeden Tag "antanzen" läßt und Dir 5,-€ in die Hand drückt. (schlimmstenfalls)

Handelt es sich um eine "einmalige Beihilfe" (z.B. für Waschmaschiene)kann sich die bearbeitung schon mal hinziehen, wenn durch die Nicht-bearbeitung keine "Notlage" eintritt.

Prinzipiell gilt:

Wird innerhalb einer bestimmten Frist nach Antragstellung (ich glaube 3 Monate) der Antrag nicht bearbeitet. (das heißt nicht unbedingt, daß er dann entschieden sein muß, sondern kann auch heißen, daß man z.B. noch Unterlagen von Dir nachfordert) ist "Untätigkeitsklage" beim VG möglich.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
guest123-7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich hatte beim Arbeitsamt Probleme wegen nichtmeldung und musste zum Sozialamt.

Das hab ich auch getan, nur fühlte sich keiner über die Zwischenzeit von 2 Wochen verantwortlich!? Wie geht das?

Das Arbeitsamt hatte mich für die Zeit rausgeschmissen, und das Sozialamt sagte das das "Aushändigungsdatum des Antrags" die Gültigkeit festsetzt.

Ich las im SGB:

1. "Die Sozialleistungen werden mit dem "Entstehen" fällig"
2. "Die Leistung verjährt innerhalb von 4 JAhren"

Das Datum der Aushändigung ist entscheidend kann das Sozialamt nur "SAGEN", aber nicht beweisen"!

Hab ich noch Chancen nach 2 JAhren?

Mfg
Philipp



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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, daß Sozialamt leistet niemals rückwirkend. Für eine evtl. Zeitspanne zwischen "Rauschmiss" und (verspäteter) Antragstellung beim Sozialamt besteht kein Anspruch.

Außerdem: Wurde die Sperre durch den Leistungsbezieher vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig herbeigeführt, kann das Sozialamt gezahltes Überbrückungsgeld zurückfordern.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Yvonne3577
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

hi
das mit der untätigkeitsklage stimmt, wie das allerdings bei antragstellung ist weiß ich nicht, ich meine wie lange da die bearbeitungsfrist ist
aber wenn man dir die hzl bewilligt hat und du irgendeinen antrag stellst muss der innerhalb von 14 tagen beantwortet werden, ansonsten kannst du eine untätigkeitsklage erheben

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#7
 Von 
Detlef Meinecke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Frage: Meine Freundin lebt seit ca. 2 Jahren in Deutschland. Sie hat einen Antrag auf Einbürgerung gestellt; ihre Oma ist bereits mit einem solchen Antrag erfolgreich gewesen.
1a. Wieso dauert die Behandlung eines Einbürgerungsantrages so lange?
1b. Wie liesse sich die Antragsbehandlung beschleunigen?

Meine Freundin bekommt nun einen gekürzten Sozialhilfesatz (250€ + 200€ Miete).

1. Wieso ist der Satz gekürzt?
2. Seit dem Beitritt Polens zur EU zahlt das Sozialamt keine Miete mehr, wieso?

Wer verschafft mir einen Überblick über entsprechende Rechtsgrundlagen?

Danke im Voraus Detlef

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