Hallo,
ich habe einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht. Daraufhin bekam ich eine Ablehnung, habe aber Widersruch eingelegt.
Nun bekam ich von der DRV einen Brief in dem steht , daß noch weitere Informationen wegen des Widersruchverfahrens benötigt werden. "Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihre Tätigkeit als Servicetechniker auch im Sitzen durchführen könnten, wenn Ihnen ein Stuhl zur Verfügung stünde."
Jetzt habe ich ein Antwortschreiben für die DRV aufgesetzt und brauche Euren Rat bzw. Tips, ob der Text ok ist oder ich noch etwas ändern müßte, vielleicht anders formulieren, ich bin nicht so gut auf diesem Gebiet.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau ...,
bei den meisten arbeiten an den Kaffeeautomaten sitzt man zu weit entfernt, man kommt nicht an bestimmte Stellen an
um die Arbeiten auszuführen, da die Kaffeeautomaten (verschiedene Modelle 40-85 Zentimeter hoch) auf Rollwagen
(ungefähr 80 Zentimeter hoch) stehen.
Außerdem kann ich über längere Zeit mit angewinkelten bzw. gehobenen Arm nicht arbeiten, da mir seit der
Halsrippenresektion im Jahr 1994/95 die Kraft und Ausdauer in der rechten Schulter und rechten Arm fehlt.
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Widerspruch Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@Joerg
Ist doch prima formuliert
Ich würde nur noch anfügen: Sollten hierüber Zweifel bestehen, bin ich bereit mich einem Fachgutachten zeitnah zu stellen. MFG
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
Hallo Sunbee,
vielen Dank für Deine Antwort, ich hatte schon eine ärztliche Untersuchung bei der DRV, daraufhin habe ich 3 Wochen später meine Absage erhalten von der DRV und hatte dann Widerspruch eingereicht.
mfg
joerg
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@Jörg
Wow, schon nach 3 Wochen? Da hat die DRV Bund aber den Turboblaster eingeschaltet.
Richte dich drauf ein, dass der Widerspruch 3 Monate dauern darf.
Während dieses Verfahrens sollte ein neues Gutachten erfolgen.
Sunbee
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