Was ist bitte ein Termin zu Erörterung des Sachverhalts

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gewinnspielrecht
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 8x hilfreich)
Was ist bitte ein Termin zu Erörterung des Sachverhalts

Ist das eine art Kreutz verhör von Sozial gericht das steht auch das ich bei nicht erscheinen bis zu 1000€ strafe zahlen muss!

Was erwartet mich da?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Das Gericht fordert die Akten der Behörde an und hat dann den Sachverhalt aufzuklären, z.B. durch die Einholung ärztlicher Gutachten. Es wird dann nicht selten versuchen, durch Schriftsätze und Hinweise eine Einigung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, kann ein Erörterungstermin durchgeführt werden. In ihm haben der Kläger bzw. die Klägerin und die Behörde nochmals Gelegenheit ihre Standpunkte auszutauschen, das Gericht (nur der Berufsrichter) wird in der Regel einen Vorschlag zur Beendigung des Rechtsstreits (Anerkenntnis, Klagerücknahme oder Vergleich) machen.

Ist das nicht möglich, folgt eine mündliche Verhandlung, die oft auch ohne vorherigen Erörterungstermin durchgeführt wird. Sie findet vor der Kammer statt.

Der Ausgang eines Kammertermines ist offen:
Vergleich (Kläger und Beklagte einigen sich)
(Teil-) Anerkenntnis
Klagerücknahme
Urteil
Das Gericht hat noch weiteren Aufklärungsbedarf. Es kommt zu einem Fortsetzungstermin
z.B.: Auflagen- oder Beweisbeschluss).
Quelle: http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=lbm1.c.314128.de&template=seite_lsg_1#wiegeht




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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