Hallo. Ich werde am 01.02. in eine 80 qm große Wohnung ziehen. Ich habe vor, 2 Zimmer plus Küchen-, Bad- und Dielenbenutzung an einen Bekannten unterzuvermieten. Die Warmmiete für die gesamte Wohnung beträgt 400,- warm. Das ist so günstig, weil der Vermieter diese Wohnung ursprünglich für seine Tochter ausbauen ließ und daher keine Wasser- und Heizungsuhren in der Wohnung sind. Also eine Komplettpauschalmiete. Mir solls ja so recht sein.
Die beiden Zimmer, die ich meinem Bekannten untervermieten werde, haben eine Quadratmeterzahl von zusammen 32 qm. Nimmt man dann von Küche, Bad und Diele die Hälfte (zusammen dann ca. 12 qm), so dass er dann 44 qm von mir untermietet? Oder sollte ich ihm Küche, Bad und Diele komplett untervermieten und mir ein Nutzungsrecht einräumen?
Und zu der Miete: Er bezieht ALG II. Ist es (für das Amt, das ihm seine Miete zahlt) rechtlich zulässig, dass ich ihm etwas mehr Miete abnehme, als es anteilmäßig wäre, wenn man von den 400,- Euro ausgeht? Das habe ich nämlich gelesen. Stimmt das, dass man das machen kann? Uns schwebt da vor 200,- Kaltmiete zzgl. 40,- pauschale Nebenkosten. Kann das Amt sich da quer stellen? Oder ist das angemessen? Vielen Dank für Antworten. Liebe Grüße
Untermietvertag bei Hartz IV Mietberechnung
9. Januar 2005
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Frage vom 9. Januar 2005 | 01:05
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 12x hilfreich)
Untermietvertag bei Hartz IV Mietberechnung
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#1
Antwort vom 9. Januar 2005 | 12:36
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
200,- € kalt sind in jedem Fall angemessen. Dazu kommen 0,80 - 1,00 € Heizkosten pro m², so daß es keine Probleme geben dürfte.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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