Hallo Community....
Wir haben ein Problem, ein sehr großes.
Und zwar haben wir 1,5 Jahre Geld von der Arge bezogen. Gleichzeitig hat der Vater meiner Freundin Unterhalt gezahlt, was nicht angegeben wurde. Es wurde auch nie direkt danach gefragt. Jetzt ziehen wir um und müssen angeben, ob und in welcher Höhe Geld aus einem Unterhaltsanspruch bezogen wird.
Wir wissen nicht, ob die Arge in Essen mit der Arge im Sauerland sich in Kontakt setzt, wenn wir das in dem Neuantrag angeben, was wir ja bis jetzt hier nicht getan haben.
Unsere Frage ist jetzt, ob da sofort Strafanzeige gestellt wird, oder man, insofern man sich stellt, die das Geld zurück wollen und es ruhen lassen.
Ich hoffe man kann uns helfen...
lG
Unterhalt verschwiegen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hi,
tja, das Vorhersagen der Zukunft funktioniert auch hier im Forum nicht so richtig...Da es sich aber um eine ganz hübsche Summe handeln dürfte, die da in 1,5 Jahren zu Unrecht bezogen wurde, würde ich mal mit einer Anzeige rechnen.
Gruß vom mümmel
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" "
@Esel:
Irgendwie ein passender Nick. Ups, sorry. Konnte ich mir jetzt irgendwie nicht verkneifen.
Wie hat denn der Vater bisher den Unterhalt gezahlt, per Überweisung oder in bar? Wurden denn bisher nie Kontoauszüge verlangt?
Möglicherweise wäre es in diesem Fall sogar relativ einfach, zu verhindern das der Schwindel auffliegt. Allerdings habe ich ehrlich gesagt überhaupt keine Lust, den entsprechenden Hinweis zu geben, weil ich nicht gewillt bin, Sozialleistungsbetrug zu unterstützen.
Die Rechtslage ist völlig eindeutig:
1. Die Unterhaltszahlungen hätten selbstverständlich angegeben werden müssen. Mit der Nichtangabe ist der Tatbestand des Betruges erfüllt.
2. Wenn das ganze auffliegt, werden mit Sicherheit die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen zurück gefordert. Wie hoch waren denn eigentlich der laufenden Zahlungen des Vaters?
3. Zu 99,9% ist auch damit zu rechnen, dass Strafantrag gestellt wird. Eigentlich ist die ARGE m.E. sogar dazu verpflichtet. Konsequenz - sofern keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen - dürfte ein Geldstrafe sein.
Bei einem fortgesetzten Betrug über einen Zeitraum von 1,5 Jahren kann man m.E. allerdings durchaus auch darüber nachdenken, ob hier nicht schon ein gewerbsmäßiger Betrug vorliegt. Dann wird's auf jeden Fall eine Freiheitsstrafe geben. Ob die zur Bewährung ausgesetzt wird, wird wiederum davon abhängen, ob einschlägige Vorstrafen vorliegen.
Viel Spaß übrigens mit der ARGE Essen. Die freuen sich ganz besonders auf solche Leistungsempfänger.
Gruß,
Axel
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Zu Abschnitt 4, Antrag auf AlgII.
Angaben zu den Einkommensverhältnissen
(WBA zu Abschnitt 4)
Einkommen
Für eine Bedarfsgemeinschaft ist das Einkommen jedes einzelnen Mitgliedes anzugeben. Als Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen.
Da muss dann nicht extra nach gefragt werden.
-- Editiert am 16.07.2010 22:19
Das Geld ging auf ein Anderes Konto. Per Überweisung. Aber schon von je her. Also auch, wo der Unterhalt noch an die Mutter ging, weil meine Freundin da gewohnt hat. Wir haben es also nie auf dem Kontoauszug stehen gehabt.
Wir wissen auch nicht, ob bei dem Neuantrag die Arge Essen hier bei uns nachschaut, wie die alte Berechnung zu stande kam. Vielleicht wird der Unterhalt ja nur angerechnet, ohne dass das raus kommt.
Ich würde gerne mal wissen was raus gekommen ist
ZitatIch würde gerne mal wissen was raus gekommen ist :
Naja, da sich der TE nicht mehr gemeldet hat wohl mind. 8 Jahre Haft ?
Und jetzt?
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