U25 Auszug

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Wladik
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
U25 Auszug

Hallo liebes 123recht-Team,

habe nach jahrelangem Alkoholkonsum meines Vaters und die darauffolgenden Aggressionen, Schlägereien mit meinem Bruder und Handgreiflichkeiten auf meine Mutter, die Schnauze voll und war heute beim Arbeitsarmt, wo mir gesagt wurde ich solle vom Jugendamt ein Gutachten besorgen.

Ich bin 20 Jahre alt geworden und habe nun paar Fragen.

1. Werde ich beim Gutachten ausgefragt, oder kommen sogar auch Gutachter tatsächlich zu mir nachhause um mit meinen Eltern zu reden?
- Dazu möchte ich sagen, dass ich das nicht möchte und sie nichts erreichen werden durch eine Ausfragung meiner Eltern, da sie sich dazu nichts äußern und nur sauer auf mich werden. ("Wenn die vor unserer Haustür stehen, werde ich denen nichts zu sagen haben!")

2. Kriege ich dann Hartz4? Meine Eltern wollen mir nichts bezahlen und ich möchte sie auch nicht verklagen! Sie beziehen kein Hartz 4 und haben eine Firma, aber es läuft zur Zeit überhaupt nicht wegen dem Alkoholkonsum meines Vaters.


Danke für eure Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Was machst du denn im Moment und von was lebst du? Schüler? Student? Dann könntest du ggf. Bafög beziehen und ausziehen sollte kein Problem sein. Ansonsten solltest du dir einen Ausbilungs- oder Arbeitsplatz besorgen, auch dann kannst du tun was du willst, es wäre ja dein Geld.

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#2
 Von 
Wladik
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Schüler.
Bafög kriege ich nicht genehmigt und würde mich damit sowieso nur verschulden.
Ausbildung gibt es ab 01.9.2015
Ich brauche die Kosten der Unterkunft erstattet.

Ich bitte um Beantwortung meiner 2 Fragen.. Ist wichtig.

Danke für euer offenes Entgegenkommen!

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Also Schüler oder Azubi gibt es kein Hartz IV (im Regelfall). In der Ausbildung kann man BAB beantragen, das ist quasi das Azubi-Bafög. Wenn du aktuell keine Förderung bekommst, liegt das wohl am Einkommen deiner Eltern. Bei BAB stellt sich die Frage, ob die dein Auszug notwendig ist (Ausbildungsstelle weiter vom Elternhaus entfernt?).

Du magst dich nicht verschulden? Das machen viele Studenten. Man kann sich nicht sein ganzes Leben vom Staat subventionieren lassen.

Ach ja: zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn sind ja bestimmt ein paar Monate Zeit, da kannst du Geld ansparen und für die nächsten Monate verwenden.

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#4
 Von 
Wladik
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Tut mir Leid, aber ich frage hier gezielt ob ich die KdU bekommen würde, ohne dass jemand vom Jugendamt vorbeikommt um mit meinen Eltern zu reden. Ich kenne genug Leute, die nichts machen und kiffen. Ich will mich entwickeln und brauche diese KdU. Gibt es einen Weg diese zu bekommen, OHNE dass ich am Ende Tausende von Euros zurückzahlen muss?
Ja ich verstehe eure Vorurteile zu gut, aber ich kann es mir nicht leisten mich zu verschulden.
Ich nehme es sogar auf die Kappe weiterhin in diesem geisteskranken Umfeld zu leben um mich nicht zu verschulden. Trotzden würde es mir wesentlich besser tun hier wegzuziehen für paar Monate oder ein Jahr. Und ich kann ca 80€ im Monat bezahlen, aber die ganze Miete niemals

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Du solltest bis zum 1.9. warten. Dann hast Du voraussichtlich genug Geld zur Verfügung, um Dein Leben zu planen. Die Monate davor (zwischen Schule und Ausbildung) kannst Du zum jobben nutzen, und dann auch schon eher ausziehen.

Das ist der problemloseste und kürzeste Weg.

Alles andere kannst Du vergessen. Ganz einfach, weil wir alle mit unseren Steuern nur dann einspringen, wenn kein regulärer anderer Zahler da ist. Und das wären die Eltern, sofern sie mit dem Auszug einverstanden sind. Dein Wunschdenken, die Eltern nicht belasten zu wollen, ist zwar schön und gut, aber wohl doch etwas lebensfremd, oder? Du hast nun mal kein Wahlrecht hinsichtlich Deiner Geldquelle.

Und KDU sind ein Teilbestand von ALG II. Gibt es das eine nicht, gibt es das andere auch nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zu Deinen Fragen:
1. Das Jugendamt würde kein "Gutachten" erstellen. Das Jugendamt würde ggfs. eine "Notwendigkeitsbescheinigung" mitgeben, in der bestätigt wird, dass es für dich unzumutbar ist, länger bei Deinen Eltern zu leben. Aber dafür müßte das JA sich einen Eindruck verschaffen, und das ginge kaum ohne Kontakt zu deinen Eltern.
Und dann müßtest du auch erstmal eine Wohnung finden, was ohne eigenes Einkommen an vielen Orten schwierig ist.
2. Wenn du in Ausbildung bist und deine Eltern über ein ausreichendes Einkommen verfügen, dann müssen sie auch zahlen. Es kann sein, dass das Jobcenter in Vorausleistung geht, aber das muß es m.W. nicht. Du müßtest deine Eltern verklagen, wenn sie nicht freiwillig zahlen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

@ altona: er ist noch nicht in Ausbildung. Das kommt erst noch. Ab 1. September. Bei auswärtigem Wohnen käme dann BAB dazu, das könnte er stemmen, wenn er denn einen Vermieter findet. Und bis dahin lebt er in einer Bedarfsgemeinschaft mit seinen Eltern.

Ich sehe hier wirklich keinen Weg, jetzt aus der Bedarfsgemeinschaft auszuscheren. Zumal - die Schule ist in vielen Ländern ja schon in März/April beendet, zumindest der reguläre Unterricht. Was spricht dagegen, wenn er die Zeit bis September dann nutzt zum Jobben, Wohnungssuche, Lebensumstellung? Die paar Wochen werden doch noch zu Hause durchzuziehen sein. Und Notwendigkeitsbescheinigungen fallen nun mal nicht vom Himmel. Da wird schon sehr genau geprüft. Auch das dauert. Und ich sehe bei jemandem, der dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ohnehin wenig Möglichkeiten auf ALG II, wenn er nicht in eine Bedarfsgemeinschaft eingebunden ist, was ja bei eigener Wohnung nicht der Fall wäre.

Ich sehe da im Augenblick einfach keine Chancen. Der Betroffene sollte seine Vorstellungen realistischen Gegebenheiten anpassen.

wirdwerden

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