Hallo zusammen,
zunächst erstmal: Mir geht es hier weniger um die juristische Seite, sondern eher darum, wie ich mich verhalten sollte.
Folgendes ist passiert:
In 2015 und 2016 habe ich Hartz 4 bezogen. In der Wohnung war auch mein Freund gemeldet, stand auch im Mietvertrag, Nebekosten liefen auch auf uns beide. Ende 2014 hatten wir Krach, haben uns getrennt, er war auch zwischenzeitlich weg aus der Wohnung, hat sich aber nie umgemeldet, sprich immer dort gewohnt.
Im ALGII Antrag habe ich angegeben, dass ich alleine wohne. Stimmte "auf dem Papier" nicht. Ich habe jedoch allein die Miete gezahlt.
Das "Problem" ist: Ich war zur damaligen Zeit vollkommen neben der Spur, hatte schwer Depressionen, stand unter Tabletten und schlimmeren. Ich wusste also kaum, was ich tue und habe somit dann wohl auch den Antrag falsch gestellt.
Nun meine Frage:
Ich weiß, dass ich wohl ALG II zurückzahlen werden muss. Ich möchte aber - wenn möglich - ein Strafverfahren umgehen (was wohl immer automatisch mit der Rückforderung eingeleitet wird).
Lohnt es sich, beim Jobcenter die "ganze Geschichte" zu erzählen und um Verständnis und evtl. auch Nachsicht zu suchen und in diesem Rahmen gleich eine Rückzahlungsvereinbarung anzubieten, oder sollte ich mit allem erstmal warten?
Danke für die Hilfe!
Eine Bitte noch zum Schluß:
Bitte kein moralischen Vorhaltungen! Ich weiß, dass ist alles Mist und ich bin schuldig. Ich habe nicht aus bösem Willen gehandelt, sondern war damals ein echtes Wrack... bitte nur ehrliche und gut gemeinte Ratschläge...
DANKE
Stellungnahme gegenüber Jobcenter wg. Rückzahlung ALGII
21. Februar 2018
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Frage vom 21. Februar 2018 | 11:05
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Stellungnahme gegenüber Jobcenter wg. Rückzahlung ALGII
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#1
Antwort vom 21. Februar 2018 | 11:49
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatIch weiß, dass ich wohl ALG II zurückzahlen werden muss. Ich möchte aber - wenn möglich - ein Strafverfahren umgehen (was wohl immer automatisch mit der Rückforderung eingeleitet wird). :
Warum? Wenn Sie alleine dort gewohnt haben, dann müssen SIe auch nichts zurück zahlen. Die Frage ist, ob Sie den zähen Gang zu gehen bereit sind?
#2
Antwort vom 21. Februar 2018 | 12:44
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Erstmal herzlichen Dank für die Antwort.
Das Problem ist, das mein Freund in der Wohnung gemeldet geblieben ist, eine Änderung beim Vermieter auch nicht erfolgt ist und und und.
Das ist auch nicht das Hauptproblem.
Mein Problem ist, dass ich falsche Angaben gemacht habe. Die Kuh kriege ich auch nicht vom Eis. Ich denke jetzt halt darüber nach, meine damalige persönliche Situation zu schildern und somit dann zumindest der Strafanzeige zu entgehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Februar 2018 | 13:53
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
ZitatIch denke jetzt halt darüber nach, meine damalige persönliche Situation zu schildern und somit dann zumindest der Strafanzeige zu entgehen. :
Ich würde es in jedem Fall versuchen. Vermutlich wird man Ihrem Begehren allerdings nicht stattgeben, letztendlich ist die immer gleiche Entschuldigung "Habe ich vergessen, hatte Depressionen, war gestresst... " Letztendlich wird zählen, was in der Meldebescheinigung steht, wenn Sie nicht anderweitig nachweisen können, dass Sie doch alleine in der Wohnung gewohnt haben.
#4
Antwort vom 21. Februar 2018 | 15:00
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Zitat:Lohnt es sich, beim Jobcenter die "ganze Geschichte" zu erzählen und um Verständnis und evtl. auch Nachsicht zu suchen und in diesem Rahmen gleich eine Rückzahlungsvereinbarung anzubieten, oder sollte ich mit allem erstmal warten?
NEIN! Das lohnt sich auf keinen Fall. Sollten Sie das melden, wird eine Anzeige erfolgen. Es gibt keine Nachsicht in Jobcentern und es ist nicht mit Verständnis zu rechnen. Die sind ja auch gar nicht mehr zuständig, die Information geht dann zum Zoll nach der Meldung.
Ob man abwartet oder sich gleich meldet, an der strafrechtlichen Verfolgung ändert das nichts.
Ich habe beruflich ständig mit Jobcentern zu tun, meine Aussage beruht auf jahrelanger Erfahrung
-- Editiert von altona01 am 21.02.2018 15:02
#5
Antwort vom 21. Februar 2018 | 16:58
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Auf der anderen Seite zieht der Knabe ja auch Geld vom JC. Ist er denn zwischenzeitlich umgemeldet?
Und jetzt?
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