Hallo, ich frage für eine Bekannte.
Diese hat gekündigt zum 30.06.2010. Sie will sich mit dem Einstiegsgeld selbstständig machen. Das Einstiegsgeld dürfte dann erst ertmalig zum 01.10. gezahlt werden. Vorher wird sie gesperrt.
Bezahlt die Agentur während der Sperrzeit Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung oder muss sie sich freiwillig versichern?
Für die Selbstständigkeit ist keine Gewerbeanmeldung nötig, eine Steuernummer reicht wohl aus.
-----------------
""
Sperrzeit ALG I, wer bezahlt RV / KV
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Während einer Sperrzeit werden keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.Deine Freundin muss sich daher freiwillig weiter versichern, da es eine Versicherungspflich in Deutschlabd gibt.
Die Beiträge müssen allerdings immer erst am 15.ten des Folgemonats bezahlt werden.
Beispiel......Versicherungsbeginn ist der 01.03 = Erste Zahlung zum 15.04!
-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
Falsch...
man ist auch während einer Sperrzeit versichert. Die ersten 4 Wochen durch die Nachversicherungspflicht nach einem Versicherungspflichtverhältnis, und ab der 5. Woche zahlt die Arbeitsagentur Beiträge an die Krankenkasse, auch wenn man eine Sperrzeit hat.
§19(2) und §5
(1) Nr. 2 SGB V.
Du musst also ncihts bezahlen und bist trotzdem durchgehend Krankenversichert
-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"
-- Editiert am 08.03.2010 21:44
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich komme zu meiner Antwort aufgrund persönlicher Erfahrung.Mir wurde erst vor kurzen ein Versagungsbescheid geschickt.Ich denke einfach das dieses mit einer Speerzeit gleichzusetzen ist( wenn dem nicht der Fall ist, entschuldige ich mich für meine Aussage).Jedenfalls musste ich mich freiwillig selbst weiter versichern!
-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
@Mimic:
Sperrzeit und Versagung von Leistungen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Einen Versagungsbescheid erhälst Du z.B. wenn der Leistungsanspruch, also insbesondere die Bedürftigkeit nicht nachgewiesen ist oder Du angeforderte Unterlagen nicht einreichst. Wenn Du eine Sperrzeit erhälst, dann steht der Leistungsanspruch an sich fest und ruht lediglich für die Dauer der Sperrzeit.
Wenn @Schnebi hier schreibt, dass auch während der Sperrzeit Versicherungsschutz besteht und Beiträge gezahlt werden, dann kannst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dieses Aussage korrekt ist.
Gruß,
Axel
-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
erstmal danke für die Antworten. Allerdings ergibt sich mir aus diesen eine weitere:
"Die ersten 4 Wochen durch die Nachversicherungspflicht nach einem Versicherungspflichtverhältnis"
Schickt einem da die KK eine Rechnung? oder ist man einfach versichert trotz keiner Beiträge?
-----------------
""
Hi,
man ist "einfach versichert" - ohne Rechnung.
Was die RV anbelangt, so weiß ich nicht, ob die während einer Sperrzeit besteht. Das könnte dann schlimmstenfalls 50 Cent weniger Rente bedeuten...
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
3 Antworten