Guten Tag,
meine Eltern kriegen nicht sehr viel Rente raus da sie erst spät aus Russland zugezogen sind. Ich weiß das die Eigentumswohnung in der sie selbst leben nicht verwertbar ist je nach Größe. Jedoch habe ich (Tochter) auch eine Eigentumswohnung in der meine Eltern beide mit als Eigentümer drin stehen. Wird sich das auf ihr Sozialgeld auswirken? Immerhin bin ich ja die Tochter und da ich mit drin stehe können sie ja keine Miete von mir verlangen. Falls es doch ein Problem sein sollte reicht es dann wenn wir die Eltern austragen, sodass nur noch ich drin stehe?
Vielen Dank vorab!
Sozialhilfe trotz Eigentumswohnungen?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@amz:
Die von Deinen Eltern selbst bewohnte Eigentumswohnung dürfte - sofern sie nicht größer als 80 bis 90 qm ist - nicht verwertbar sein, spielt also für den eventuellen Leistungsanspruch keine Rolle.
Problematisch ist die zweite Wohnung in der Du wohnst, die aber ebenfalls (anteilig) Deinen Eltern gehört. Bei diesem Miteigentumsanteil dürfte es sich um verwertbares Vermögen handeln. Wie groß ist der Eigentumsanteil Deiner Eltern und was für geschätzten Wert hat die Wohnung?
Vermutlich werden Grundsicherungsleistungen - wenn überhaupt - nur als Darlehen gewährt und die Verwertung des Eigentumsanteils verlangt werden. Nur am Rande: Ein Verkauf des Eigentumsanteils ist nicht die einzige Verwertungsmöglichkeit.
Gruß,
Axel
Wieso das denn nicht?ZitatImmerhin bin ich ja die Tochter und da ich mit drin stehe können sie ja keine Miete von mir verlangen. :
Ich weiß ja nicht genau, auf welches "Sozialgeld" du anspielst, aber wenn du Sozialhilfe meinen solltest: ich persönlich als Teil dieses Staates hätte keine Lust, deine Eltern mitzufinanzieren, nur damit du weiter kostenlos wohnen kannst. Du selbst hast ja nicht mal Lust dazu, und wärest doch wesentlich eher dran!
Also allgemein: Die Wohnung kann und muss verwertet werden, bevor Sozialhilfe bezogen werden kann.
Fall du mit "Austragen" eine Schenkung deiner Eltern an dich meinst: deine Eltern haben per Gesetz das Recht, bei Verarmung die Schenkung rückgängig zu machen und bevor sie Sozialhilfe bekommen, kann und wird man sie darauf verweisen.
Anders gesagt: Solche kruden Ideen zum Sozialbetrug hatten vor dir schon genug Leute, dass du damit nicht durchkommen wirst.
Aber vielleicht müssen deine Eltern ja auch gar keine Sozialhilfe beantragen, da du prinzipiell sowieso zu Elternunterhalt verpflichtet bist und somit vorrangig dran bist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatImmerhin bin ich ja die Tochter und da ich mit drin stehe können sie ja keine Miete von mir verlangen. :
Aber sicher doch. Zumindest aber eine entsprechende Nutzungsentschädigung.
ZitatFalls es doch ein Problem sein sollte reicht es dann wenn wir die Eltern austragen, sodass nur noch ich drin stehe? :
Kommt darauf an.
Wenn für die Austragung ein marktgerechter Anteil in Geld an die Eltern fließt, dann wäre das rechtlich sauber.
Falls nicht, dann gibt es entsprechend reduziertes Sozialgeld. Notfalls wird diese Austragung auch widerrufen, das geht in bestimmten Situationen auch vom Amt aus, bis zu 10 Jahren.
Zitat@amz: :
Problematisch ist die zweite Wohnung in der Du wohnst, die aber ebenfalls (anteilig) Deinen Eltern gehört. Bei diesem Miteigentumsanteil dürfte es sich um verwertbares Vermögen handeln. Wie groß ist der Eigentumsanteil Deiner Eltern und was für geschätzten Wert hat die Wohnung?
Vermutlich werden Grundsicherungsleistungen - wenn überhaupt - nur als Darlehen gewährt und die Verwertung des Eigentumsanteils verlangt werden. Nur am Rande: Ein Verkauf des Eigentumsanteils ist nicht die einzige Verwertungsmöglichkeit.
l
Danke schonmal! Also 2/3 meine Eltern 1/3 ich, allerdings bezahlt wurde sie von mir. Also ich habe ein Darlehen aufgenommen ect.
Was für Verwertungsmöglichkeiten gibt es den noch?
Zitat:
Ich weiß ja nicht genau, auf welches "Sozialgeld" du anspielst, aber wenn du Sozialhilfe meinen solltest: ich persönlich als Teil dieses Staates hätte keine Lust, deine Eltern mitzufinanzieren, nur damit du weiter kostenlos wohnen kannst. Du selbst hast ja nicht mal Lust dazu, und wärest doch wesentlich eher dran!
Heftig wie grob hier im Internet teilweise geantwortet wird. Ich habe die Wohnung von meinem Geld bezahlt bzw. teils natürlich das Darlehen der Bank. Wozu sollte ich dann Miete an meine Eltern zahlen? Falls das nicht offensichtlich für dich war wer die Wohnung bezahlt hat, hätte man auch fragen können anstatt gleich so aggressiv zu antworten.
Wenn man eine Wohnung selbst bezahlt bzw. abzahlt, warum lässt man dann 2/3 des Eigentums auf die Eltern laufen? Gerade weil ja sicherlich auch absehbar war, dass die Rente der Eltern nicht üppig ausfällt und eine Bedürftigkeit entstehen könnte.
Ich sehe es ähnlich wie die Vorschreiber, es wird wohl eine Miete an die Eltern fließen müssen oder man muss die 2/3 den Eltern abkaufen. Der Erlös muss dann verbraucht werden, danach wäre staatliche Hilfe möglich.
Findest du? Ich kann da nichts grobes dran erkennen, wenn ich sage: ich zahle Steuern, die sollten für sinnvolle und notwendige Dinge eingesetzt werden.Zitat:
Heftig wie grob hier im Internet teilweise geantwortet wird.
Falls dich das Wort "Sozialbetrug" stört: Wie sollte man den Umstand, dass jemand sein nicht unbeträchtliches eigenes Vermögen uneingeschränkt behält und nebenbei "Sozialgeld" kassiert, denn "ungrob" ausdrücken?
Weil denen die Wohnung (mit-) gehört.ZitatWozu sollte ich dann Miete an meine Eltern zahlen? :
Es ist eher selten, dass man kostenlos im Eigentum anderer Leute wohnt, und eigentlich immer haben diese "anderen Leute" dann so viel Geld, dass das unter "ist ja ihre Sache, was sie damit machen" fällt. "Sozialgeld" bekommen sie dann jedenfalls nicht.
Vorneweg bemerkt: da muss man erst mal drauf kommen, dass du deinen Eltern offensichtlich die zwei Drittel der Wohnung geschenkt hast.ZitatFalls das nicht offensichtlich für dich war wer die Wohnung bezahlt hat, hätte man auch fragen können anstatt gleich so aggressiv zu antworten. :
Du hast also etwas Wertvolles ohne Einschränkung verschenkt und die Beschenkten geraten in finanzielle Bedrängnis: da liegt doch nichts näher, als das Geschenk zu nutzen, um wieder an Geld zu kommen.
Warum übrigens findest du meinen Beitrag jetzt "aggressiv"? Da ist nun wirklich keine Aggression dabei, eher Fassungslosigkeit, mit welcher Selbstverständlichkeit hier nach Schlupflöchern gesucht wird, um eigentlich klare Eigentumsverhältnisse zu verschleiern.
Wie gesagt: Dass du deinen Eltern die zwei Drittel ohne jeden Eigennutz geschenkt hast, wusste ich nicht. War halt ein Fehler damals, den kannst du aber jetzt schlecht korrigieren.
Meine Eltern haben gute Arbeitsstellen gehabt, deshalb haben wir damals niemals damit gerechnet das es soweit kommt und meine Eltern Sozialhilfe bräuchten. Ich zahle ja meinen Kredit ab und es macht keinen Sinn Miete an meine Eltern zu zahlen wenn ich die Wohnung komplett bezahlt habe. Sie stehen als Bürgen drin, deshalb und weil damals nicht fest stand ob ich in Deutschland bleibe haben wir die Wohnung auf uns alle drei geschrieben. Leider nahm es das Schicksal nicht gut mit meinen Eltern und meine Mutter ist schwer erkrankt und dafür geht einiges unseres Geldes drauf, weshalb sie nun auch Sozialhilfe beantragen möchten wenn das eigene Vermögen nun langsam ausgeht.
Es macht keinen Sinn, dass deine Eltern 2/3 der Wohnung besitzen, wenn du sie doch angeblich alleine bezahlt hast. Auch nicht als Bürgen.
ZitatWas für Verwertungsmöglichkeiten gibt es den noch? :
Vermieten wäre z.B. eine. Wobei die Miete dann reichen muss, um den Lebensunterhalt der Eltern zu sichern.
Fakt ist: deine Eltern sind Miteigentümer deiner Wohnung. Dieses Vermögen muss verwertet werden.
Dieses angeblich kannst du gleich lassen danke.
Also so gesehen war es eine Schenkung meiner seits an meine Eltern, kann man diese nicht wieder rückgängig machen?
Und was soll der "offizielle" Grund für den Widerruf der Schenkung sein? Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass uns noch ein paar Infos fehlen.
wirdwerden
_gelöscht_
-- Editiert von alya_teufelchen am 16.07.2018 17:18
Deine Eltern hätten ja für die Bürgschaft auch ihre Wohnung angeben können. So schaut es schlecht aus für dich.
ZitatWie sollte man den Umstand, dass jemand sein nicht unbeträchtliches eigenes Vermögen uneingeschränkt behält und nebenbei "Sozialgeld" kassiert, denn "ungrob" ausdrücken? :
Nicht rechtskonforme Optimierung der Finanzstruktur
Fakt ist, die Eltern sind nach bisheriger Schilderung 2/3 Eigentümer einer Immobilie, somit verfügen Sie über ein Vermögen das im Bedarfsfalle entsprechend verwertet werden muss.
Zitates macht keinen Sinn Miete an meine Eltern zu zahlen wenn ich die Wohnung komplett bezahlt habe :
Ob eure Handlungen in der Vergangenheit heute noch sinnvoll erscheinen, ist nicht relevant.
Zitatweil damals nicht fest stand ob ich in Deutschland bleibe haben wir die Wohnung auf uns alle drei geschrieben. :
Das ergibt keinen Sinn. Denn das hätte man auch später noch vor der Ausreise machen können.
Stehen Deine Eltern nun als Eigentümer im Grundbuch oder nur als Bürgen im Darlehensvertrag?
Also irgendwie kommen hier nur abwertende Kommentare als auch nur ein bisschen hilfreich zu sein. Also ja es war eindeutig ein Fehler meinen Eltern den Anteil zu schenken. Wobei ich damals nie auf die Idee gekommen wäre das wir irgendwann auf den Staat mal angewiesen sein sollten.
Nun trotzdem da es eine reine Schenkung meinerseits war, gibt es eine Möglichkeit diese Rückgängig zu machen? Zum Beispiel mit einer Rechtfertigung das nur ich die Wohnung bezahlt habe? Die können ja bestimmt nachgucken und somit beweisen das von meinen Eltern kein Geld für die Wohnung verwendet wurde. Ich weiß Unwissen schützt vor Folgen nicht aber möglicherweise ist da was Anfechtbar. Hat wahrscheinlich nichts mehr mit dem eigentliche Thema zu tun, soll ich lieber einen Beitrag zum Thema "Schenkung" eröffnen?
Ob die Schenkung rückgängig gemacht werden kann sollte am besten ein Anwalt prüfen. Gibt es im Schenkungsvertrag dazu irgendwelche Äußerungen?
Allerdings noch als kleine Anmerkung. Je nach Einkommen könnte auch in Betracht kommen, dass Elternunterhalt gefordert werden wird (der Staat springt ja nur dann ein, wenn kein anderer Unterhaltspflichtigter leistungsfähig ist)
ZitatNö, du solltest aufhören hier Hilfe zu suchen, was du tun kannst, damit die Allgemeinheit für deine Eltern aufkommt, aber bitte nicht das eigene Geld dafür draufgeht. :
Also du hast anscheinend echt nichts in deinem Leben zu tun, wenn du die Zeit findest so dumme Kommentare abzulassen. Das Gefühl das du anderen gibst, sagt eine Menge über dich aus.
Ok, so lange ich mich in Aus-/ Fortbildung befinde werde ich wohl nicht helfen können und danach mal sehen. Ansonsten suche ich jetzt wegen der Schenkung einen Anwalt auf der mir da was genaues sagen kann. Danke hier für die wenigen hilfreichen Kommentare und für die die hier nur Schrott und Wut ausgelassen haben hoffe ich das euer Leben etwas interessanter wird und vor allem mit mehr Lebensfreude. Ich wäre in meiner Freizeit niemals auf die Idee gekommen negative Kommentare abzulassen, entweder man hilft oder man lässt es. Ich werde für euer trostloses Leben beten.
Schönen Tag wünsche ich
-- Editiert von amz495259-34 am 17.07.2018 09:30
Aber Geld für Eigentumswohnung gehabt. Eigentumswohnung wohl aus Russland veräußert? Da wird doch bestimmt auch was für Fachanwalt was übrig sein.Zitat(...) :
Ok, so lange ich mich in Aus-/ Fortbildung befinde (...)
@all
Ihr werdet hier doch nur verarscht. Tut schon beim Lesen weh.
ZitatNun trotzdem da es eine reine Schenkung meinerseits war, gibt es eine Möglichkeit diese Rückgängig zu machen? :
Kommt darauf an, wie lange die Schenkung zurück liegt.
Wenn du selbst bedürftig wirst, dann darf die Schenkung u.U. zurück gefordert werden.
Das wird euch in der Gesamtsituation aber nicht helfen.
ZitatAlso ja es war eindeutig ein Fehler meinen Eltern den Anteil zu schenken. :
Richtig erkannt. Und nicht nur einfach "ein Fehler" sondern eher eine "Riesen Dummheit". Zumal wie du siehst der Sinn des Ganzen sich überhaupt nicht erschließt, weil niemandem (der in diesen Dingen teilweise sehr erfahrenen Usern) hier ein Grund dafür einfällt. Bürgen muss man bei einem Kredit, da können die Eltern ja mit drin stehen, aber dafür stehen sie doch nicht mit im Grundbuch.
ZitatMeine Eltern haben gute Arbeitsstellen gehabt, deshalb haben wir damals niemals damit gerechnet das es soweit kommt und meine Eltern Sozialhilfe bräuchten. :
Das widerspricht sich ja auch mit
Zitatmeine Eltern kriegen nicht sehr viel Rente raus da sie erst spät aus Russland zugezogen sind. :
Der späte Zuzug ist ja für sich schon ein Grund, dass man irgendwann vermutlich mal auf den Staat angewiesen ist. So viel kann man dann in der Regel nicht mehr verdienen, damit man genug in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Zitat:Aber Geld für Eigentumswohnung gehabt. Eigentumswohnung wohl aus Russland veräußert? Da wird doch bestimmt auch was für Fachanwalt was übrig sein.Zitat(...) :
Ok, so lange ich mich in Aus-/ Fortbildung befinde (...)
@all
Ihr werdet hier doch nur verarscht. Tut schon beim Lesen weh.
Im Gegensatz zu den meisten hier habe ich besseres zu tun als jemanden zu verarschen. Und nein da wurde kein Eigentum aus Russland veräußert. Ja ich habe vorher schon gearbeitet und nun eine Aus-/ Fortbildung, auf der Stelle bleiben bringt ja bekanntlich nicht viel oder?!
Und es widerspricht sich nicht, Wie erwähnt geht das Vermögen meine Eltern nun für die Krankheit meiner Mutter drauf. So wenig Verständnis in dieser Welt ist unglaublich, da hatte die Frau vom Landratsamt ja mehr Verständnis für uns als ihr.
Nun ja, ist es nicht der normale Verlauf, dass man erst einmal für sich selbst aufkommen muss, ehe andere das tun müssen?
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.