Sozialbetrug / Bedarfsgemeinschaft nicht angegeben / Selbstanzeige

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.10.2018 18:41:45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialbetrug / Bedarfsgemeinschaft nicht angegeben / Selbstanzeige

Hallo,

ich bin vor 3 Jahren zusammen mit meiner Freundin in eine Wohnung gezogen, die das Arbeitsamt übernommen hat. Seitdem bezieht sie ALG2 und gab mich kein einziges Mal als Mitbewohner an obwohl wir gemeinsam gewirtschaftet haben. Anfangs habe ich nichts gesagt, später wurde ich immer konkreter und war frustiert, dass ich keinen Untermietvertrag habe - daraufhin hab ich sie immer ausgefragt, aber nie eine konkrete Antwort bekommen.

Ich will die Schuldfrage nicht verschieben, deswegen würde ich mich gerne Selbstanzeigen, da ich das zwar nicht gewollt hab, aber auch weggesehen habe.

Wie funktioniert eine Selbstanzeige beim Arbeitsamt und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@subzero:

Also zuerst mal kannst Du Dich in dieser Situation nicht selbst anzeigen, ohne Deine Freundin mit reinzuziehen, was ich in der Konstellation allerdings auch mehr als berechtigt finden würde. Seit 3 Jahren kassiert Deine Freundin die volle Miete vom Jobcenter, obwohl sie die Wohnung nicht alleine bewohnt. Außerdem hast Du sie wohl auch noch finanziell unterstützt, was sie ebenfalls nicht angegeben hat. Ein schlecht gelaunter Staatsanwalt macht da auch gerne mal einen gewerbsmäßigen Betrug in mehreren Fällen (jeder Weiterbewilligungsantrag gilt als 1 Fall) raus und dann sprechen wir auf jeden Fall von einer Freiheitsstrafe.

Zitat:
Ich will die Schuldfrage nicht verschieben, deswegen würde ich mich gerne Selbstanzeigen, da ich das zwar nicht gewollt hab, aber auch weggesehen habe.


Du selbst hast gearbeitet und keine Leistungen vom Jobcenter bezogen? Dann würde ich auf Deine Seite ehrlich gesagt auch keine Mitteilungspflicht gegenüber dem Jobcenter und insoweit auch keine strafrechtliche Relevanz Deines wegsehens sehen. Sich bin ich an der Stelle allerdings nicht wirklich.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von subzero443):
Seitdem bezieht sie ALG2
Moin, und du nicht? Du hast Einkommen aus Erwerbstätigkeit? Du bist ihr geheimer Mitbewohner?
Zitat (von subzero443):
obwohl wir gemeinsam gewirtschaftet haben
Mitbewohner wohnen zwar in einer gemeinsamen Wohnung, aber selten wirtschaften sie zusammen. Du scheinst nicht so recht zu wissen, was du eigentlich bist? ;) Freund, Mitbewohner, Partner, Lebensabschnittsgefährte.
Zitat (von subzero443):
war frustiert, dass ich keinen Untermietvertrag habe -
Warum wolltest du den unbedingt haben?
Eine Selbstanzeige? Du bist doch gar kein Kunde beim *JOBCENTER*, und Arbeitsamt gibts eh nicht mehr.
Du willst doch nur verhindern, dass sie dich raus wirft. Da ist so eine alberne Selbstanzeige Unsinn.
Die Freundin hat Sozialleistungsbetrug begangen, du kannst dir überlegen, ob du sie anzeigst. Das solltet ihr aber nochmal vorher in Ruhe besprechen. In der Zwischenzeit kannst du dir eine andere Bleibe suchen, vielleicht auch eine andere Freundin.

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#3
 Von 
guest-12322.10.2018 18:41:45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Moin, und du nicht? Du hast Einkommen aus Erwerbstätigkeit? Du bist ihr geheimer Mitbewohner?


Ich bin in Vollzeit Beschäftigt. Die Hausverwaltung ist darüber informiert, dass ich bei ihr wohne.

Zitat (von Anami):

Mitbewohner wohnen zwar in einer gemeinsamen Wohnung, aber selten wirtschaften sie zusammen. Du scheinst nicht so recht zu wissen, was du eigentlich bist? ;) Freund, Mitbewohner, Partner, Lebensabschnittsgefährte.


Ist das Ergebnis nicht das selbe?
Ich hab mich falsch ausgerdrückt, hätte es nur bei den einen Begriff belassen sollen.

Zitat (von Anami):
Eine Selbstanzeige? Du bist doch gar kein Kunde beim *JOBCENTER*, und Arbeitsamt gibts eh nicht mehr.
Du willst doch nur verhindern, dass sie dich raus wirft. Da ist so eine alberne Selbstanzeige Unsinn.
Die Freundin hat Sozialleistungsbetrug begangen, du kannst dir überlegen, ob du sie anzeigst. Das solltet ihr aber nochmal vorher in Ruhe besprechen. In der Zwischenzeit kannst du dir eine andere Bleibe suchen, vielleicht auch eine andere Freundin.


Ich will ihr nicht unrecht tun. Und verhindern können, tue ich das sowieso nicht. Das ist aber nicht meine Absicht.

Verstehe mich nicht falsch. Wenn es sich in dem Fall um Sozialbetrug handelt, dann war ich doch ein Bestandteil davon. Und meine Sorge gilt dem was vor mir liegt. Wenn man ihr auf die Schliche kommt, muss ich keine Konsequenzen befürchten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von subzero443):
Ich bin in Vollzeit Beschäftigt. Die Hausverwaltung ist darüber informiert, dass ich bei ihr wohne.
Das wird die Hausverwaltung nicht interessieren. Dass du dort wohnst, hat der Vermieter als Wohnungsgeber bestätigt. Eine Meldeadresse beim EMA hast du auch.
Zitat (von subzero443):
Ist das Ergebnis nicht das selbe?
Absolut nicht. Ist aber hier und jetzt egal.
Zitat (von subzero443):
Wenn man ihr auf die Schliche kommt, muss ich keine Konsequenzen befürchten?
Von wem denn? Dann wirft sie dich raus. Das ist die Konsequenz.

Du verwickelst hier 2 Dinge: Im Mietrecht fragst du, ob du ausziehen musst, weil...(du gar nicht im MV stehst und *geheim* bist.
Und hier fragst du, was passiert, wenns beim Alg2/Jobcenter rauskommt und du dich selbst anzeigst bzw. sie.

Mal ganz neutral: Sie hat sehr viel mehr zu befürchten, wenn der 3-jährige Sozialbetrug rauskommt. Du willst aber sicher dort wohnen bleiben. Na watt denn, da könnt ihr euch beide gegenseitig erpressen.
Ob das gewollt ist? Ob man so eine Partnerschaft führen kann?
Wer Sozialleistungen bezieht, hat leistungsrelevante Tatsachen und Änderungen zeitnah mitzuteilen. Beziehst DU Sozialleistungen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wenn man ihr auf die Schliche kommt, muss ich keine Konsequenzen befürchten? Vermutlich nicht - außer daß sie Sie rausschmeißt, weil sie nicht mit jemand zusammenleben möchte, der sie ans Messer geliefert hat. Insofern ist das Thema falsch gewählt - "Ich möchte meine Freundin anzeigen" trifft es besser...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Haben hier nicht beide gemeinsam betrogen? Warum steht er wohl nicht im Mietvertrag? Er hatte davon doch auch einen finanziellen Vorteil - davon, dass er Miete gezahlt hat, les ich jedenfalls nichts.

Für mich liest sich das nach: gemeinsam ausgeheckt: wir geben Dich einfach nicht an, dann zahlt uns das Jobcenter die Miete und von meinem Regelsatz und Deinem Gehalt können wir dann großartig leben. Super Idee, so machen wirs!

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