quote:
In die Meldungen für Gleitzonenfälle ist als beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt das reduzierte beitragspflichtige Entgelt einzutragen.
Bei Jahresanmeldung bei KK sind dann korrekterweise einzutragen:
12 Monate reduzierte Beitragspflichtige Entgelt,
oder doch
6x reduzierte + 6x volle beitragspflichtige Entgelt ?
Da die Soz. Beiträge der Arbeitgerber und -nehmer je dessen Anteil zu tragen hat.