Hallo,
ich habe einige Beeinträchtigungen:
Mittelgradige chronische darmerkrankung
Schwerhörigkeit
Chronische Kopfschmerzen
Laktoseintoleranz
Ekzem
Konzentrationsstörungen
Die Schwerhörigkeit und Kopfschmerzen resultieren aus einem Arbeitsunfall.
Ich habe eine MdE von 10 erhalten.. das Versorgungsamt hat für beide Beeinträchtigungen insgesamt eine GdB von 10 angesetzt. Ist das so in Ordnung? Wird nicht jede Beeinträchtigung für sich betrachtet?
Kann ich damit rechnen, dass ich eine GdB von >50 erhalte?
-- Editiert von Moderator am 02.01.2017 08:46
-- Thema wurde verschoben am 02.01.2017 08:46
Schwerbehinderung mdE = GdB?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zuerst: Arbeitsrecht ist das nicht, Sozialrecht.
Dann: Wenn du die Bescheide des Versorgungsamts gelesen hättest (Ich weiß: heißt jetzt anders, umständlicher), solltest du wissen, dass die Einzelbewertungen nicht addiert werden. Wenn der Bescheid noch frisch ist, kannst du Widerspruch einlegen (und wirst dazu fachliche und/oder rechtliche Unterstützung brauchen, z.B. durch den VdK), ansonsten bleibt dir, eine Neubewertung zu beantragen, wenn dein Zustand sich ändert.
"Von selbst" wirst du nicht auf 50 kommen und ein Antrag auf Gleichstellung dürfte bei GdB 10 auch illusorisch sein. Abgesehen davon ist für die Gleichstellung Bedingung, dass sonst auch dein Arbeitsplatz wegen der Beeinträchtigungen gefährdet sein müsste.
ZitatZuerst: Arbeitsrecht ist das nicht, Sozialrecht. :
Dann: Wenn du die Bescheide des Versorgungsamts gelesen hättest (Ich weiß: heißt jetzt anders, umständlicher), solltest du wissen, dass die Einzelbewertungen nicht addiert werden. Wenn der Bescheid noch frisch ist, kannst du Widerspruch einlegen (und wirst dazu fachliche und/oder rechtliche Unterstützung brauchen, z.B. durch den VdK), ansonsten bleibt dir, eine Neubewertung zu beantragen, wenn dein Zustand sich ändert.
"Von selbst" wirst du nicht auf 50 kommen und ein Antrag auf Gleichstellung dürfte bei GdB 10 auch illusorisch sein. Abgesehen davon ist für die Gleichstellung Bedingung, dass sonst auch dein Arbeitsplatz wegen der Beeinträchtigungen gefährdet sein müsste.
Ich fürchte, es wurde falsch verstanden. Wenn du genau liest, die MdE bezieht sich auf den Arbeitsunfall.
Zwei der Beeinträchtigungen wurden zusammengefasst, obwohl sie einzeln als Behinderungen zu sehen sind. Darauf bezog sich meine Frage in erster Linie. Die Behinderungen haben jeweils eine GdB von 10-20. Mir ist bewusst, dass nicht addiert wird.
Ich habe bereits eine GdB von 40.
Einige in meinem Umkreis haben allein mit der chronisch entzündliche Darmerkrankung, die ich auch habe, eine GdB von 40 erhalten
Meine Frage: wie realistisch ist eine GdB von 50..
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mdE und GdB sind nicht zu vergleichen. Andere Kriterien, ausserdem schliesst auch ein GdB von 100 nicht eine volle Erwerbstätigkeit aus. Einen Automatismus gibt es da nicht.
wirdwerden
ZitatmdE und GdB sind nicht zu vergleichen. Andere Kriterien, ausserdem schliesst auch ein GdB von 100 nicht eine volle Erwerbstätigkeit aus. Einen Automatismus gibt es da nicht. :
wirdwerden
Es geht überhaupt nicht um die Ewerbstätigkeit. Ich bin erwerbsfähig und möchte auch arbeiten, aber die Behinderungen beeinträchtigen mich in meiner Arbeit.
Die Frage war, ob mdE und GdB irgenwelchen Einfluss haben, und die Frage ist beantwortet.
wirdwerden
Woher sollen wir wissen, in wie weit die benannten Erkrankungen Sie einschränken? Offenbar gehts drm Versorgungsamt nicht anders. Also Widerspruch formulieren und die Begründung sauber ausformulieren.
Inwiefern "GdB 50 realistisch" ist, kann ihnen schlicht keiner beantworten, da wir ihre Akte nicht kennen.
ZitatDie Frage war, ob mdE und GdB irgenwelchen Einfluss haben, und die Frage ist beantwortet. :
wirdwerden[/
Richtig, Danke dafür.
ZitatWoher sollen wir wissen, in wie weit die benannten Erkrankungen Sie einschränken? Offenbar gehts drm Versorgungsamt nicht anders. Also Widerspruch formulieren und die Begründung sauber ausformulieren. :
Inwiefern "GdB 50 realistisch" ist, kann ihnen schlicht keiner beantworten, da wir ihre Akte nicht kennen.
In Ordnung.
Es geht letztenendes auch um die Thematik der krankheitsbedingten Kündigung. Mit dem Status des Schwerbehinderten ist es nicht ganz so leicht für den AG.
In diesem Zusammenhang noch eine Frage.
Die Krankheiten der Vergangenheit hatten nicht immer mit den oben genannten Beeinträchtigungen zu tun. Phasenweise war auch eine schwere Lungenentzündung dabei. Ist es irrelevant für eine gesundheitsbedingte Kündigung, welche Krankheit hinter den Fehlzeiten steckt? Denn das könnte ich ja offenlegen.
Beim GdB geht es nicht um die Erkrankung alleine, es geht viel mehr um die persönlichen Einschränkungen die aus der Erkrankung resultieren u. dementsprechend fällt der GdB aus.
Desweiteren werden, wie bereits geschrieben wurde, die "Einzel-GdB" nicht addiert. Vielmehr wird aus den "Einzel-GdB" ein "Gesamt-GdB" gebildet - So kann es sein, das, obwohl mehrere "Einzel-GdB" vorliegen, nur der höchste "Einzel-GdB" bei der Bildung des "Gesamt-GdB" herangezogen wird u. die anderen "Einzel-GdB" den "Gesamt-GdB" nicht beeinflussen.
Beispiel.: Jemand der Querschnittsgelähmt ist, der wird für die amputierten Unterschenkel keinen "Einzel-GdB" auf die amputierten Unterschenkel bekommen - Hier wird nur ein "Einzel-GdB" für die Querschnittslähmung berücksichtigt.
Ein GdB von min. 50 schützt nicht vor der Kündigung, vielmehr muss nur das Integrationsamt der Kündigung zustimmen - Was, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit einer negativen Prognose bezügl. der zu erwartenden Fehltage begründet, problemlos möglich ist.
Es kommt bei der "krankheitsbedingten Kündigung" (eig. "personenbedingte Kündigung") nicht darauf an wieso eine Person krank war. Vielmehr kommt es auf die Prognose für die Zukunft an - "Wird Person X auch in Zukunft so viel krank sein od. waren es einmalige Fehlzeiten".
Unter https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html kann man die "Einzel-GdB" sehen.
ZitatBeim GdB geht es nicht um die Erkrankung alleine, es geht viel mehr um die persönlichen Einschränkungen die aus der Erkrankung resultieren u. dementsprechend fällt der GdB aus. :
Desweiteren werden, wie bereits geschrieben wurde, die "Einzel-GdB" nicht addiert. Vielmehr wird aus den "Einzel-GdB" ein "Gesamt-GdB" gebildet - So kann es sein, das, obwohl mehrere "Einzel-GdB" vorliegen, nur der höchste "Einzel-GdB" bei der Bildung des "Gesamt-GdB" herangezogen wird u. die anderen "Einzel-GdB" den "Gesamt-GdB" nicht beeinflussen.
Beispiel.: Jemand der Querschnittsgelähmt ist, der wird für die amputierten Unterschenkel keinen "Einzel-GdB" auf die amputierten Unterschenkel bekommen - Hier wird nur ein "Einzel-GdB" für die Querschnittslähmung berücksichtigt.
Ein GdB von min. 50 schützt nicht vor der Kündigung, vielmehr muss nur das Integrationsamt der Kündigung zustimmen - Was, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit einer negativen Prognose bezügl. der zu erwartenden Fehltage begründet, problemlos möglich ist.
Es kommt bei der "krankheitsbedingten Kündigung" (eig. "personenbedingte Kündigung") nicht darauf an wieso eine Person krank war. Vielmehr kommt es auf die Prognose für die Zukunft an - "Wird Person X auch in Zukunft so viel krank sein od. waren es einmalige Fehlzeiten".
Unter https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html kann man die "Einzel-GdB" sehen.[/
Wenn ich es richtig verstanden habe gem. Internetrecherche geht es nicht nur um eine "negative Prognose". Es geht eher um 3 Faktoren, die eintreten müssen..
Darunter fällt auch die negative Prognose, die schwer nachzuweisen ist.
ZitatEs geht letztenendes auch um die Thematik der krankheitsbedingten Kündigung. Mit dem Status des Schwerbehinderten ist es nicht ganz so leicht für den AG. :
Es gibt die Gleichstellung, hierzu würde ich bei der Agentur für Arbeit nachfragen.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/MenschenmitBehinderung/Gleichstellung/index.htm
Die Gleichstellung kann man nur mit einem GdB von 30-45 erreichen. Ab GdB 50 greift die normale Regelung für schwerbehinderte Arbeitnehmer, unter 30 besteht keine Chance auf eine Gleichstellung.
Googeln sie mal nach "krankheitsbedingte Kündigung", auf der Seite hensche.de finden Sie eine wunderbare Auflistung und Erläuterungen zum Thema
Ich denke mal, der Schutz von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten wird im Allgemeinen überschätzt. Nach Jahrzehnten im Personalmanagement kann ich nur sagen, dass man aus gutem Grund jeden, wirklich jeden Mitarbeiter wirksam kündigen kann. Ob mit oder ohne Gleichstellungsamt. Das funktioniert. Deshalb wir/ist es mir einerlei, bei der Einstellung, ob jemand behindert ist oder nicht. Er muss einfach auf den Job passen, zu den Kollegen, zu seinen Vorgesetzten. Und dieses Konzept hat sich eigentlich bewährt.
wirdwerden
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