Schenkung bei Grundsicherung

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
b2k
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung bei Grundsicherung

Hallo,

angenommen die Eltern stehen kurz vor der Rente, bei der beide Elternteile auf Unterstützung vom Staat im Form der Grundsicherung angewiesen sein werden.
Eines der Elternteile besitzt Wohneigentum, in dem beide wohnen. Dieser Elternteil möchte unter der Prämisse, dass die Eltern bis zur Pflegebedürftigkeit mietfrei wohnen bleiben können, den Wohneigentum auf eines der Kinder übertragen bzw. verschenken.
Könnte eine solche Schenkung später bei der Beantragung der Grundsicherung Probleme bereiten? Bzw. könnte das Amt darauf bestehen, die Schenkung rückgängig zu machen? Oder gilt die Übertragung des Wohneigentums aufgrund des mietfreien Wohnens bzw. dem Verzicht auf Mieteinnahmen gar nicht als Schenkung?

Vielen Dank vorab für eure hilfreichen Anregungen und Informationen zu einem solchen Fall.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119543 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von b2k):
Könnte eine solche Schenkung später bei der Beantragung der Grundsicherung Probleme bereiten?

Ja



Zitat (von b2k):
Bzw. könnte das Amt darauf bestehen, die Schenkung rückgängig zu machen?

Ja bzw. eine anteilige Zahlung je nach dem wie lange die Schenkung schon her ist.



Hier sollte man sich von einem Fachmann (Anealt, Notar) über die Gestaltuzngsmögluchkeiten beraten lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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