Schüler Bafög

20. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Munima
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Schüler Bafög

Hallo,
ich bin vor 2 Monaten von zu Hause ausggezogen.Es war dringend notwendig,da es Probleme in der Familie gab auf die ich nicht näher eingehen möchte.Das jugendamt befand den Austzug ebenfals für dringend notwendig.
Ich kann meine Schulausbildung in Bayern fortsetzen.Vorher habe ich in hessen gewohnt.Ich besuche in bayern jetz allerdings eine FOS,vorher eine Oberstufe.


Mein Vater behauptet das ich ein recht auf Bafög habe.Stimmt das in meinem Fall oder ehr nicht?
Er will das ganze dann auf den unterhalt anrechnen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andi1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Welchen Abschluss machst du auf dieser Schule? Ist eine vorher abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Schauen Sie doch mal in das Bafög, findet sich ganz leicht beim googeln. Da steht genau drin, welche Schulen gefördert werden.
Zuerst einmal sind die Eltern unterhaltspflichtig, wenn sie das nicht leisten oder nicht voll leisten können, gibt es Bafög. Das hängt ja vom Einkommen der Eltern ab.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Munima
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich besuche eine Fachoberschule.Mein Vater wird eventuell wegen Überschuldung keinen Unterhalt zahlen(können).
Wie sieht es in dem Falle aus mit Unterstützung?

PS:Ich kann nicht nebenher arbeiten,weil ich sehr schwankende schulzeiten habe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Schulden des Unterhaltspflichtigen werden bei der Berechnung des Einkommens nicht berücksichtigt. Der Vater ist aus Sicht der Bafög-Stelle unterhaltspflichtig nach seinem Einkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andi1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ist beim Besuch der Schule eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung? Welchen Abschluss machst du auf der Schule?

-----------------
"Grüße,

Andi"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Munima
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein es wir keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt!

Mein vater hat ein Einkommen von 2200€ netto
wie siehst es aus wenn er 2 Unterhaltspflichtige kinder hat und bei Gericht festgestellt wird,dass sein Selbstbehalt zu klein ist?
kann ich irgendwelche unterstützungen erwarten?

Wie sieht es mit bafög aus,wenn ich irgendwann heirate?
liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Es gibt kein BAföG, weil diese Art Schule nicht förderungsfähig ist.

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