REHA-Antrag nach § 51 SGB V

23. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Micha281
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
REHA-Antrag nach § 51 SGB V

Ich wende mich, mit einem für mich schwerwiegenden Thema, an euch. Letztes Jahr wurde ich im April unerwarteter Weise von starken Panikattacken heimgesucht. Das ging so weit das ich innerhalb weniger Tage über die Notfallaufnahme im Krankenhaus gelandet bin und dort 9 Wochen auf der Psychiatrischen Abteilung verbracht habe. Da meine Panikattacken auch mit Verlustängsten verknüpft waren, aufgrund meiner kleinen Tochter und einem Unfall bei dem sie knapp dem Tode entkommen ist, waren die Fortschritte in der Klinik nur minimal. Was dort vor allem geholfen hat, war die medikamentöse Einstellung. Depressionen hatte ich während des Aufenthalt zusätzlich bekommen. Mit anfänglicher Unterbrechung, wurde ich danach Ambulant von einem Psychotherapeuten behandelt. Das hatte deutliche Verbesserungen meines Gesundheitszustands bewirkt. Leider ist mein Therapeut kurze Zeit später in Rente gegangen. Da die meisten Psychotherapeuten Wartefristen von 6 Monaten aufwärts haben, konnte ich keinen Therapie Anschluss finden. Ich habe mich dennoch entschlossen wieder Arbeiten zu gehen. Habe das 3 Monate durchgehalten und bin Ende Februar wieder Arbeitsunfähig geworden.

Ende April ist dann die Aufforderung zum REHA-Antrag nach § 51 SGB V ins Haus geflattert, mit der üblichen 10 Wochen frist. Was besonders prekär an dieser Situation ist, ist die Tatsache das ich als Freiberufler ausschließlich Krankenversichert war und kein Anspruch auf EM-Rente habe. Ich habe auch keinen Anspruch auf Hartz 4, Grundsicherung oder ähnliches. Das Problem, wir haben vor einiger Zeit ein Haus gebaut. Wir müssten unser Vermögen erst aufbrauchen, was nicht möglich wäre. Wir müssten das Haus verkaufen, mit Abschlag und da es zu 100% finanziert ist, könnten wir nicht mal die kompletten Schulden tilgen. Das würde uns mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Insolvenz treiben. Daraufhin habe ich mich mit der Thematik auseinandergesetzt und das Problem auch mit meinem Psychiater (nicht Psychotherapeut) erörtert. Er kam zu dem Schluss und ich mit der Zeit auch, das aufgrund der Höhe des Krankengeld das ich beziehe, die Krankenkasse mich höchstwahrscheinlich versucht aus dem Krankengeld heraus zu drängen. Anschließend habe ich versucht das Gespräch zur Krankenkasse zu suchen und habe versucht möglichst mit den Fakten zu argumentieren: Eine Ambulante Therapie brachte bis jetzt größeren Erfolg als eine Stationäre Therapie und eine Rehatherapie würde meine Depressionen/Panikattacken verschlimmern bedingt durch die Verlustängste. Außerdem habe ich damit argumentiert das es mich und was noch viel schlimmer ist, meine Familie in den finanziellen Ruin treiben würde. Daraufhin wurde wortwörtlich gesagt: "ihre finanzielle Situation ist für uns und das weitere Verfahren nicht von Belang", "Was am besten für Sie ist, wissen immer noch am ehesten wir oder der MDK". Weitere Sätze erspare ich euch lieber. Auf jeden Fall sucht man Empathie vergebens. Ich habe mich vor einigen Wochen in einem Institut für Psychotherapie gemeldet und werde dort in den kommenden Wochen bzw. Monaten, eine Psychoanalytische Therapie bekommen á 3 Stunden pro Woche über ein halbes Jahr. Ich bin fest eingeplant. Es könnte früher werden (wenn jemand abspringt) oder eben später. Ich verspreche mir davon das ich es schaffen könnte, auf absehbare Zeit wieder Vollzeit zu arbeiten und für die Familie zu sorgen. Von einer Reha verspreche ich mir allerdings nur eine Verschlimmerung.

Um zu meiner Kernfrage zu kommen: Wie schaffe ich es noch bis zur Besserung meines Zustand Krankengeld zu beziehen? Bzw. gibt es eine realistische Chance auf Rehaunfähigkeit zu bestehen, so das die Psychoanalytischen Therapie Vorrang hat. Mein Psychiater ist allerdings davon nicht begeistert und es wirkt mir so, als würde er Ausflüchte suchen weil er offensichtlich keinen Ärger mit der Krankenkasse haben möchte. Er wird mir keine Rehaunfähigkeit bescheinigen. Trotz alle dem er selbst sagt, das eine Reha mir wohl eher schaden würde, als helfen. Ich habe bereits gelesen das es legale Möglichkeiten gibt, die Reha möglichst lange hinaus zu schieben. Erstmal einen Formlosen Antrag stellen, dann in der Reha Beratungsstelle ausfüllen lassen etc. pp. Aber es scheint mir sehr ungewiss, da es mir zwar mindestens 1 Monat bringen wird aber auch maximal 4 Monate. Ich bin mir nicht sicher ob das alles reichen wird.

Ich bin für jeden konstruktiven Ratschlag dankbar. Das ganze soll hier aber nicht für Grundsatzdiskussionen oder andere ausufernde Sachen missbraucht werden. Gerne auch per PM oder E-Mail.

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4 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstehe, geht es um die Finanzierung eines Hauses, die mit Krankengeld sichergestellt werden soll. So läuft das nun mal nicht.
Du kannst Dich gegen eine REHA wehren, klar, die Entscheidung vom Gericht kommt dann in 2-6 Jahren. Und bis dahin wird dann auch nix gezahlt. Und Angst, nach einer REHA-Maßnahme wieder einsatzfähig zu sein, das war noch nie ein Grund, dieselbe zu verweigern. Im Gegenteil.

wirdwerden

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die meisten Patienten meinen zu wissen, was ihnen besser täte als das, was ihnen gerade nicht in den Kram passt, warum auch immer. Die einen wollen ihre Hunde nicht alleine lassen, die nächsten den Ehemann, die dritten fürchten finanzielle Einbußen.

Jeder hat das Recht, Maßnahmen abzulehnen, die man nicht über sich ergehen lassen möchte - allerdings mit den entsprechenden Konsequenzen und die heißen in einem solchen Fall Aufhebung der Krankengeldzahlung.

Die Krankenkassen denken sich schon etwas bei den Reha Maßnahmen - die Herauslösung aus der häuslichen Situation und dem Alltsgsgeschehen, die Beschäftigung durch diverse Therapieformen (Ergo & Co, Sport, etc) und so weiter.... Das lässt sich mit einem Akutklinikaufenthalt überhaupt nicht vergleichen.

Mit Empathie hat das Ganze gar nichts zu tun.... Sie sind krank und letztendlich zahlt auch die Allgemeinheit in Ihr Krankengeld mit hinein. In so fern hat die Gemeinschaft auch einen Anspruch darauf, daß Sie alles tun, damit Sie schnellstmöglich genesen. Und wenn sogar Ihr behandelnder Arzt Ihnen keine Rehaunfähigkeit bescheinigen will, dann spricht das Bände. Man hat ja gerade heutzutage die Möglichkeit, sich gegen jegliche Unbill im Leben zu versichern - wer das nicht macht, hat im Ernstfall halt das Nachsehen. Für Ihre mangelnde Vorsorgeplanung kann die Gemeinschaft jedenfalls nicht gerade stehen. Im Interesse Ihrer Familie sollten Sie sich in diesem Punkt für die Zukunft besser absichern. Gerade mit vollfinanziertem Haus und einer Finanzlage stark auf Kante genäht ist mangelnde Absicherung wirtschaftlicher Selbstmord, wie Sie feststellen.

Eine Reha dauert im Normalfall zwischen 3 und 6 Wochen... Sie können vielleicht sogar beides wahrnehmen, erst auf Reha und dann in Ihre selbstgewählte Maßnahme, wenn die Krankenkasse dies für sinnvoll hält. Aber möglicherweise monatelang herumzusitzen, während Sie auf einen Therapieplatz warten, wird die Krankenkasse nicht mitmachen.

-- Editiert von fb367463-2 am 24.06.2018 11:41

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
Micha281
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Die meisten Patienten meinen zu wissen, was ihnen besser täte als das, was ihnen gerade nicht in den Kram passt, warum auch immer. Die einen wollen ihre Hunde nicht alleine lassen, die nächsten den Ehemann, die dritten fürchten finanzielle Einbußen.

Jeder hat das Recht, Maßnahmen abzulehnen, die man nicht über sich ergehen lassen möchte - allerdings mit den entsprechenden Konsequenzen und die heißen in einem solchen Fall Aufhebung der Krankengeldzahlung.

Die Krankenkassen denken sich schon etwas bei den Reha Maßnahmen - die Herauslösung aus der häuslichen Situation und dem Alltsgsgeschehen, die Beschäftigung durch diverse Therapieformen (Ergo & Co, Sport, etc) und so weiter.... Das lässt sich mit einem Akutklinikaufenthalt überhaupt nicht vergleichen.

Mit Empathie hat das Ganze gar nichts zu tun.... Sie sind krank und letztendlich zahlt auch die Allgemeinheit in Ihr Krankengeld mit hinein. In so fern hat die Gemeinschaft auch einen Anspruch darauf, daß Sie alles tun, damit Sie schnellstmöglich genesen. Und wenn sogar Ihr behandelnder Arzt Ihnen keine Rehaunfähigkeit bescheinigen will, dann spricht das Bände. Man hat ja gerade heutzutage die Möglichkeit, sich gegen jegliche Unbill im Leben zu versichern - wer das nicht macht, hat im Ernstfall halt das Nachsehen. Für Ihre mangelnde Vorsorgeplanung kann die Gemeinschaft jedenfalls nicht gerade stehen. Im Interesse Ihrer Familie sollten Sie sich in diesem Punkt für die Zukunft besser absichern. Gerade mit vollfinanziertem Haus und einer Finanzlage stark auf Kante genäht ist mangelnde Absicherung wirtschaftlicher Selbstmord, wie Sie feststellen.

Eine Reha dauert im Normalfall zwischen 3 und 6 Wochen... Sie können vielleicht sogar beides wahrnehmen, erst auf Reha und dann in Ihre selbstgewählte Maßnahme, wenn die Krankenkasse dies für sinnvoll hält. Aber möglicherweise monatelang herumzusitzen, während Sie auf einen Therapieplatz warten, wird die Krankenkasse nicht mitmachen.

-- Editiert von fb367463-2 am 24.06.2018 11:41


Das ist beeindruckend. Sie haben weder richtig gelesen, noch haben sie etwas verstanden. Eine Reha ist ausdrücklich kontraindiziert und das wurde von mehreren Ärzten bestätigt. Dabei geht es nicht darum was sie als ihr gutes Recht halten, sondern was sinnvoll ist. Außerdem beäuge ich das sehr argwöhnisch, das sie meinen, die Interessen der Gesellschaft vertreten zu müssen. Bzw. denken in Ihrem Namen zu sprechen. Ich habe jahrelang weit über dem Bundesdurchschnitt Beiträge und Steuern gezahlt. Musste dafür viele Jahre hartes Studium in Kauf nehmen und parallel dazu arbeiten. Möchte ich damit jetzt sagen das ich ein Held bin oder das ich es ungerecht finde? NEIN aber ich möchte damit sagen, das ich auf meinen Schultern die Schwachen getragen habe als es mir gesundheitlich gut ging. Jetzt erwarte ich das auch von den anderen davon nur ein Bruchteil und das ist keineswegs zu viel verlangt. Jetzt im Nachhinein noch zusätzlich über Absicherung und Finanzplanung zu reden, würde zu weit führen. Entweder sie haben doch noch etwas hilfreiches zu dem Thema beizutragen oder sie lassen es am besten.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Micha281):
Ich habe jahrelang weit über dem Bundesdurchschnitt Beiträge und Steuern gezahlt


Dann wäre eine entsprechende Absicherung doch locker drin gewesen. Es ist natürlich Ihre Sache, aber Sie unterliegen nun mal den Regelungen der Krankenkassen und da ist ein "Ich kann nicht zur Reha, weil ich dann mein Haus nicht mehr bezahlen kann" nun mal nicht zu berücksichtigen. Auch Ihre eigene Einschätzung, dass die Reha Ihre Beschwerden verschlimmern könnte, wird von Ihrem eigenen Behandler offenbar nicht mitgetragen.

Letztendlich läuft es auf die simple Rechnung heraus: Keine Reha ohne stichhaltige Begründung, kein Krankengeld mehr. Punkt.

Wenn "mehrere Fachärzte" übereinstimmend meinen, daß eine Reha für Sie nicht angebracht ist, dann werden diese doch mit Freude ebensolches mittels Gutachten der Krankenkasse mitteilen. Nein, statt dessen will nicht mal der behandelnde Psychiater dieses tun. Natürlich weil er Angst vor der Krankenkasse hat, schon klar.

Ich kann verstehen, dass Ihnen das alles nicht passt, aber dennoch: Es geht nicht darum, was Sie meinen was gut und praktikabel für Sie ist, sondern die Abläufe sind weitgehend standardisiert, weil und wie sie sich bewährt haben. Und da steht eine stationäre Reha halt ganz oben. Eben weil sie in den meisten Fällen hilfreich ist und einfach intensiver als jede ambulante Therapie.

"Hilfreiche" Beiträge im Sinne wird es nicht geben, so lange die "Reha-Unfähigkeit" nicht von fachärztlicher Aussage gestützt wird.

Sie können allerdings gegen die Aufforderung der Krankenkasse Widerspruch erheben https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/aufforderung-zum-reha-antrag/widerspruch-des-versicherte-gegen-die-aufforderung_242_225718.html

-- Editiert von fb367463-2 am 25.06.2018 14:42

Signatur:

"Valar Morghulis"

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