Guten Morgen,
ein paar Fragen an die, die mehr Ahnung haben als ich ;-)
Frau A, 93 Jahre alt, Pflegegrad 3, lebt bisher noch allein in einer Wohnung.
Versorgt wird sie neben dem ambulanten Pflegedienst von der einzigen Tochter B, die mehrmals täglich vorbei kommt.
Weitere Verwandte leben entweder nicht mehr oder wohnen weit entfernt (wie der einzige Enkel C).
Da sich der Gesundheitszustand (vor allem im kognitiven Bereich) verschlechtert, ist eine Unterbringung im Pflegeheim leider nicht mehr zu verhindern, da die Tochter bei der Betreuung selbst an ihre gesundheitlichen Grenzen stößt.
Soweit zur Vorgeschichte, nun zu den Fragen:
1. Die Kosten des Pflegeheims würden zum Teil gedeckt durch einen Zuschuss von 1262 Euro aufgrund des Pflegegrads. Der restliche Eigenanteil müsste selbst aufgebracht werden. Da die sehr geringe Rente nicht ausreicht würde der Rest vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Bis zu einem Betrag von 5000 Euro bliebe das Vermögen von Frau A unangetastet? Wobei ich davon ausgehe, dass sie diesen Betrag gar nicht hat ...
Die Tochter B würde nur ab einem gewissen eigenen Einkommen auch finanziell in Anspruch genommen? B ist verheiratet, beide in Rente, abbezahlte Eigentumswohnung. Ab welcher Rentenhöhe müssten Zuzahlungen geleistet werden?
Würde Enkel C auch zur Zuzahlung verpflichtet werden können?
2. Frau A möchte nur in ein Einzelzimmer ziehen.
Sind die Pflegeheime frei in der "Preisgestaltung"? Tochter B wurde jetzt ein Zimmer angeboten, allerdings für 700 Euro "Aufpreis". Ist das im Rahmen dessen, was normalerweise anfällt?
Das diese Zusatzkosten nicht übernommen werden ist klar. Tochter B und Enkel C würden dies aber natürlich tun.
Nun behauptet aber die Heimleitung, wenn die Zusatzkosten für das Einzelzimmer von B oder C übernommen werden, dann würde der Soziahlifeträger gar nichts übernehmen? Das ist der Hauptgrund meiner Fragen, denn dazu habe ich nichts gefunden und kann mir das ehrlich gesagt auch nicht vorstellen ...
Vielen Dank an alle, die sich Zeit für eine Antwort nehmen :-)
Pflegeheim Kosten - einige Fragen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Der Freibetrag im Elternunterhalt beträgt ca. 3200 € für Eheleute. Die Kinder könnten demnach raus sein. ETW dürfte vermutlich geschützt sein. Der Enkel wird nicht herangezogen.
Welches Bundesland?
Welche Kosten werden von der Tochter und dem Enkel übernommen?
Die Heimkosten setzen sich aus Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Pflegekosten zusammen. Seit 2017 gibt es einen einheitlichen Eigenanteil. Dieser ist die Differenz von Pflegekosten und Pflegegeld und in jedem Pflegegrad gleich.
Bundesland ist Bayern.
Die Kosten für ein Einzelzimmer würden von B (und C) übernommen.
Allerdings steht ja die Aussage der Heimleitung im Raum, dass dann der komplette Eigentanteil übernommen werden müsste.
Das halte ich (nachdem inzwischen noch ein paar andere merkwürdige Aussagen gekommen sind) für Quatsch.
Hat sich aber inzwischen erledigt, da ein Einzelzimmer in einem andern Heim frei geworden ist. Kostet dort komischerweise nur 200 Euro mehr und auch die Aussagen der dortigen Heimleitung klingen nachvollziehbar.
Trotzdem danke für die Antwort ;-)
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