Guten Tag,
ich frage im Auftrag einer guten Bekannten...
Nach einer geplanten Rücken-OP kam es infolgedessen zu Komplikationen im Heilungsverlauf. Es mussten noch 2 weitere Operationen folgen. Nun ist der Patient (Mitte 70) auf der Intensivstation, aber ansprechbar.
Die Operationen scheinen ihm aber geistig zugesetzt zu haben. Man versteht sprachlich fast nichts mehr und auch körperlich ist er sehr schwach und gebrechlich geworden...kann sich mit Mühe und Not im Bett drehen.
Die Ärzte haben Untersuchungen durchgeführt, aber können "nichts" feststellen...nach über 2 Wochen nach der letzten OP hat sich der Zustand nicht verbessert...
Es ist nicht auszuschließen, dass der Patient ein Pflegefall wird. Die Lebensgefährtin ist körperlich nicht in der Lage ihn zuhause zu pflegen (Mitte 60). Daher hat sie sich bereits mit dem Thema Pflegeheim auseinandergesetzt.
Die Kosten würden sich monatlich auf etwa 1.350 Euro belaufen (Kosten Pflegeheim - Pflegegrad). Hier von wurde die (geringe) Rente abgezogen werden? Ist das korrekt?
Sodass dann etwa 500 Euro monatlich übrig bleiben die noch getragen werden müssten.
Wer kommt für diese auf? Der Patient selbst hat keine großartigen Ersparnisse...vlt. 5.000 Euro...
Ist die Lebensgefährtin zu erst dafür heranzuziehen? Oder die Söhne, mit denen aber seit 15 Jahren kein Kontakt mehr besteht...?
Pflegeheim Kosten / Unverheiratet
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Die Lebensgefährtin hat mit den Kosten nichts zu tun.
Also wird bei den Söhnen geprüft, ob etwas zu holen ist, ansonsten ist das ein Fall für das Sozialamt.
Das hat sie bis jetzt auch gedacht...aber habe hier zu schon viel anderes gelesen...
Unter anderem das hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/Partner-Pflegefall-Eheaehnlicher-Partnerschaft--f257456.html
Wie gesagt, habe ich mich versucht zu belesen:
1. von da ist nichts zu holen
2. bis hin zur Prüfung Ehefrau/Lebensgefährtin/Kinder (und wenn da nichts zu holen ist, sogar die Kinder der Lebensgefährtin) war alles dabei.
Deswegen die Nachfrage hier im Forum.
-- Editiert von Basti2709 am 17.05.2018 14:30
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Keiner einen weiteren Hinweis dazu?
Die Lebensgefährtin würde mit ihrer Rente unter den Schonbetrag fallen, wenn sie dann herangezogen würde.
Aber ihre Ersparnisse eher nicht...diese waren eigentlich für die Enkel gedacht...was darf sie hier von behalten?
-- Editiert von Basti2709 am 18.05.2018 09:41
Das Fallbeispiel bezieht sich nur darauf, wenn die Partner weiter zusammen wohnen und eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Wenn der Mann ins Pflegeheim umzieht, wohnen die beiden nicht mehr zusammen.
ZitatDas Fallbeispiel bezieht sich nur darauf, wenn die Partner weiter zusammen wohnen und eine Bedarfsgemeinschaft bilden. :
Wenn der Mann ins Pflegeheim umzieht, wohnen die beiden nicht mehr zusammen.
Aber um welche Pflegekosten soll es sich denn sonst handeln, wenn nicht für das Pflegeheim?
Hierzu habe ich wieder das gefunden: https://openjur.de/u/864209.html in Zusammenhang mit dem https://www.anwaltssuche.de/aws/muss_ich_fuer_die_heimkosten_meines_lebensgefaehrten_meiner_lebensgefaehrtin_mein_vermoegen_einsetzen_2782.artikel
-- Editiert von Basti2709 am 18.05.2018 10:41
ZitatAber um welche Pflegekosten soll es sich denn sonst handeln, wenn nicht für das Pflegeheim? :
Na, zB. einen häuslichen Pflegedienst.
ZitatNa, zB. einen häuslichen Pflegedienst. :
Die Links nicht gelesen. Wobei das auch "nur" ein SG-Urteil ist.
In jedem Fall werden aber die Kinder auch aufgefordert, Auskunft zu geben.
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