Nebenkostenabrechung erhalten

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.12.2010 08:15:06
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkostenabrechung erhalten

Hallo,

wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 erhalten. Wir haben 2009, ganze 9 Monate ALG2 bezogen.
Ich muss daher etwas mehr ausholen, wir sind 3 Personen und haben eine 75qm große Wohnung und eine Warmmiete von 578 Euro (109Eur Warmwasser und Heizung und 99 Eur Betriebskosten). Zu uns wurde damals auf der Arge gesagt das die qm uns zwar zustehen aber die Miete zu hoch ist, wenn wir trotzdem da drin wohnen bleiben müssen wir damit eben rechnen das wenn wir eine Nebenkostennachzahlung haben die Arge das nicht übernimmt. Gut damit waren wir einverstanden, denn ein Umzug möchten wir jetzt nicht nochmal und wir sind auch vertraglich bis 2012 an die Wohnung gebunden.
Voriges Jahr haben wir eine Nachzahlung gehabt, Antrag wurde nicht beim Amt gestellt, da mein Mann da gerade in Arbeit stand und wir keine Leistung dort bezogen haben.
Die Arge übernimmt bzw. übernahm nur den Grobteil der Miete das heißt 496Eur von 578 Eur, das heißt 82 Eur Eigenanteil nenn ich es mal soo.
Wir haben nun im Jahr 2009 gut gewirtschaftet und somit flatterte uns heute die Nebenkostenabrechnung ins Haus, das wir 97 Euro Gutschrift haben.

Jetzt grübel ich schon, klar der Arge muss ich es mitteilen das ist klar.
Muss ich das zurückzahlen, denn im Ende nehmen wir von unserem Regelsatz den Rest für die Miete drauf und dürfen das jetzt zurückzahlen? Zumal wir ja auch einige Zeit keine Leistungen bezogen haben.

Müssen wir das zurückzahlen oder gibt es da Mittel und Wege das zu umgehen ??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Hi,

na ja, das Guthaben mindert die Miete um ca. 8 Euro/Monat. Da Sie ja aber einen Eigenanteil von 82 Euro/Monat haben, dürfte das nur den Eigenanteil mindern, aber nicht als Einkommen angerechnet werden. Freilich kann ich nicht garantieren, daß die Arge das auch so sieht...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
gentle_knight
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 64x hilfreich)

Man kann natürlich versuchen zu argumentieren, dass diese ca. 8Euro monatlich, die hier nun weniger angefallen sind, letztlich vom Eigenanteil abzuziehen sind und nicht von der Regelleistung, da dieser Betrag auch von selbigen gezahlt wurde. Konkret lohnt sich dafür vielleicht mal ein Blick in den Leistungsbescheid, welche Beträge vom Amt wofür und in welcher Höhe berechnet und übernommen wurden, und wie sich die "Gutschrift" im Detail zusammensetzt. Es kann ja durchaus der Fall sein dass es sich hierbei um eine Rückzahlung handelt mit Bezug auf Betriebskosten die sogar nachweislich in den Eigenanteil fallen, bspw. wenn es sich anteilig um Heizkosten handelt.

Bspw.: Anteil Amt Heizkosten: 40 Euro
Anteil Eigen Heizkosten: 20 Euro
Neuer Abschlag: 52 Euro (=8 Euro Rückzahlung)

Das müsste in der Konstellation z.B. eigentlich dafür sorgen dass die 8 Euro nicht anrechenbar sind, da bereits vorher schon ein "Mehraufwand" durch Euch beglichen wurde, weil das Amt hier ja mit den 40 Euro in Verpflichtung steht. Ist vielleicht ein etwas schlechtes Beispiel dafür, aber so in etwa könnte das u.U. aussehen.

LG

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#3
 Von 
guest-12307.12.2010 08:15:06
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 5x hilfreich)

@Gentle_knight:

Also ich habe mal den Nebenkostenbescheid angeschaut:

Betriebskosten: 101,52 Eur Guthaben
Wärmeversorgung: 3,68 Eur Nachzahlung


Im Bescheid vom 1.1.09- 30.03.09

wurde pro Person für Unterkunft und Heizung: 164,30 Eu (das mal 3) bezahlt.

ab 01.04.-30.06.09

pro Person: 147,50 Euro



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#4
 Von 
gentle_knight
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 64x hilfreich)

Hm. Bisschen wenig Zahlen um das verlässlich sagen zu können, aber die Tendenz sieht doch schonmal nicht schlecht aus.
Was Du halt brauchst ist eine detailierte Gegenüberstellung aller Kosten zu den vom Amt übernommen Kosten. Das wird ja sowohl im Leistungsbescheid als auch in den Abrechnungen aufgeschlüsselt.
Was ich recht zuverlässig sagen kann ist, dass die 3,68 Euro Heizkostennachzahlung ziemlich sicher Euch zustehen, wenn das Amt weniger Heizkosten übernommen hat als Ihr an Abschlag zahlen musstet. Oder vereinfacht ausgedrückt: Die Bestandteile der Nebenkostenabrechnung, die nur anteilig (also nicht in voller tatsächlicher Höhe) vom Amt übernommen wurde - ergo Teil des Eigenanteils sind - müssten eigentlich auch Euch zustehen.

Anders wäre das, wenn das Amt die Betriebskosten bspw. in voller Höhe übernommen hätte, und Euer Eigenanteil sich auf die Grundmiete bezieht. Dann gehört das Geld natürlich leider dem Amt und muss angerechnet werden.

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#5
 Von 
guest-12307.12.2010 08:15:06
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 5x hilfreich)

Leider steht steht das nicht in dem Bescheid eben nur das was ich vorher geschrieben habe. Ich werde sehen was das Amt meint, habe mir schon eine Anwältin für Sozialrecht rausgesucht, da werde ich mich mal hinwenden.

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