Hallo, ich war während meines Studiums sozialversicherungsbefreit als Student berufstätig (20Std.). Im Sommersemester 2007 hatte ich ein Urlaubssemester.
Ich habe nun gelesen, dass ich während des Urlaubsemesters sozialversicherungspflichtig gewesen wäre.
Frage: Kann eine Nachforderung auf mich als damaliger Arbeitnehmer zukommen?
Danke für die schnelle Hilfe ...
Nachforderung Rentenversicherung?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hallo, ich denke ich bin fündig geworden:
G1 § 28g
SGB 4 - in Kraft ab 01.07.2009
SGB 4 § 28g Beitragsabzug
1Der Arbeitgeber und in den Fällen der nach § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben die Deutsche Rentenversicherung Bund hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. 2Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. 3Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. 4Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält.
In Satz 1 wurden nach dem Wort "Arbeitgeber" die Wörter "und in den Fällen der nach § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben die Deutsche Rentenversicherung Bund" durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940
) eingefügt.
-- Editiert am 21.01.2011 09:56
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