Mutter bringt Tochter in eine Misslage

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Schneekanone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter bringt Tochter in eine Misslage

Hallo,

ich will einer guten Freundin aus einer schlechten Lage helfen. Es geht um folgendes:

Sie ist 18, hat mit dem Berufsgymnasium angefangen und braucht das Bafög. Weiterhin hat sie ein Kind.

Hauptsächlich geht es um das Bafög. Sie hat alle Unterlagen bereits an das Amt eingereicht, jedoch hat ihre Mutter 3 mal etwas nachgereicht wo etwas fehlte. Vom Amt selber wurde ihr mitgeteilt das was fehlt. Aus dem Grund wurde die Stelle benachrichtigt von denen ständig etwas fehlte. Bis Ende Januar soll endlich der Bafög-Bescheid und das Geld da sein.

Dadurch kam sie ständig in Zahlungsverzug, obwohl sie immer rechtzeitig die Miete zahlte. Jetzt bekam sie ein Schreiben mit der Kündigung ihrer Wohnung. Sie sprach bereits mit dem Vermieter, leider aber ohne Verständnis.
Sie weiß auch nicht wie sie den Auszug vorantreiben soll.

Im Großen und Ganzen liegt die Schuld an ihrer Mutter. Ihr kümmert es nicht in welcher Lage sich ihre Töchter befinden. Hauptsache ihr Sohn ist da. Denn ihr zweites Kind (14) lebt in einem schlechtem Umfeld. Auch das Jugendamt tut nichts dagegen, dass die Erziehung der 14-jährigen sich bessert. Ihrer Mutter sind sie regelrecht egal, ausgenommen ihr Sohn.

Jetzt die Fragen:

1. Kann man die Mutter anfechten, weil sie ihrer 18-jährigen in eine missliche Lage gebracht hat aufgrund der fehlenden Unterlagen für das Bafög-Amt?

2. Gibt es einen Weg um weiterhin in der Wohnung bleiben zu können?

Danke für eure raschen Antworten :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

1. Nein. Die Mutterschaft steht immer fest.

2. Nein.

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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@schneekanone:

Zu Frage 1 ist mir nicht so ganz klar, was damit gemeint ist. Meinst Du, ob man die Mutter für entstandene Schäden in Haftung nehmen kann? Bitte konkretisiere die Frage.

Zu 2: Das kommt darauf an. Wurde die Kündigung außerordentlich (fristlos) und gleichzeitig ordentlich (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) ausgesprochen?

Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn innerhalb von 2 Monaten ab Rechtshängigkeit einer Räumungsklage der Mietrückstand vollständig ausgeglichen wird. Eine zeitgleich ausgesprochene ordentliche Kündigung würde allerdings bestehen bleiben.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#4
 Von 
Schneekanone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu 1. Ja so meine ich das AlexK

Zu 2. Über die Kündigung habe ich weitestgehend nichts in Erfahrung bringen können.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Zahlungsverzug, obwohl sie immer rechtzeitig die Miete zahlte? Wie ist das zu verstehen?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schneekanone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu 2. Frage: Durch ihre unpünktlichen Zahlungen wurde sie gekündigt. Ich habe nochmals nachgefragt. Sie wird nächste Woche ein Schreiben erhalten.

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