Mobilitätshilfe - muss ich den Antrag für meinen 24-jährigen Sohn stellen?

26. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Paulchenpanther1.1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)
Mobilitätshilfe - muss ich den Antrag für meinen 24-jährigen Sohn stellen?

Hallo,
ich habe folgende Frage,
mein Sohn (24) hat kurz nach Beendigung des Bezugs von ALG I eine Arbeit in einer anderen Stadt bekommen. Die Bewerbung und das erste Vorstellungsgespräch fiel noch in die Zeit der Anspruchzeit auf ALG I. Die entgültige Zusage aber eben kurz nach Ablauf. Um die Fahrtkosten für den ersten Monat (da Gehaltszahlung rückwirkend erfolgt) finanzieren zu können soll er einen Antrag auf Mobilitätshilfe beim Arbeitsamt stellen. Nun sagt das Arbeitsamt, da er keine Leistung mehr bezieht ist die ARGE zuständig. Die ARGE sagt den Antrag muß ich stellen, da er unter 25 ist und in meinem Haushalt lebt. Vorausschicken muß ich noch das noch kein Antrag seitens meines Sohnes auf Hartz IV gestellt wurden ist da die Zusage des Arbeitgebers genau in die Zeit des Auslaufens der Leistung ALG I fiel.
Nun meine Frage, muß ich als Mutter/Vater wirklich den Antrag für meinen 24 jährigen Sohn stellen?

LG PaulchenPanther

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Paulchenpanther:

Ihr bildet - auf Grund der tatsache, dass er unter 25 ist - eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass Dein Einkommen angerechnet werden würde, wenn Dein Sohn ALG II beantragen würde. Dieser Antrag wird ja wohl, wenn ich Dich richtig verstehe, auf Grund der Arbeitsaufnahme gar nicht mehr gestellt.

Den Antrag auf Mobilitätshilfe muss meines Erachtens Dein Sohn stellen, und nicht Du. Die Bewilligung einer solchen Mobilitätshilfe ist unabhängig vom laufenden Leistungsbezug und erst Recht unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern des Antragstellers. Der Sinn der Forderung, dass Du diesen Antrag stellen sollst, mag sich mir nicht so recht erschließen. Allerdings ist das für mich auch so banal, das ich an Deiner Stelle den Antrag ausfüllen würde und dann gemeinsam mit dem Sohnemann unterschreiben. Damit dürftet Ihr dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein und das sollte so doch auch keine Problem für Euch darstellen.

Gruß,

Axel

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