Hallo,
vor 2 jahren habe ich zweites Kind zur Welt gebracht und habe bei der Arge angegeben das ich das Kind alleine erziehe. Ich habe also einen Antrag auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende gestellt. Es kam natürlich keine Rückmeldung. Gestern habe ich den fünften Antrag losgeschickt mit einer Bearbeitungsfrist von 7 Tagen. Den Brief habe ich diesmal per Einschreiben losgeschickt. Die Kopien der letzten Anträge aus 2 Jahren habe ich bei gelegt. Nun zur meiner Frage.
Habe ich einen Anrecht auf die Rückwirkende Zahlung des Mehrbedarfes der letzten 2 Jahre?
Danke im Vorraus!
-----------------
""
Mehrbedarf für Alleinerziehende Rückwirkend?
10. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2013 | 23:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrbedarf für Alleinerziehende Rückwirkend?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Januar 2013 | 06:54
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
@gesemama:
quote:
Habe ich einen Anrecht auf die Rückwirkende Zahlung des Mehrbedarfes der letzten 2 Jahre?
Sofern die Voraussetzungen für den Mehrbedarf durchgängig vorlagen eindeutig ja. Eine separate Antragstellung wäre hierfür gar nicht erforderlich gewesen, sodass es auch nicht darauf ankommt, ob der Eingang Deiner Anträge nachweisbar ist.
Was ist allerdings überhaupt nicht nachvollziehen kann ist, warum der Anspruch nicht schon längst mit Nachdruck, ggf. mit anwaltlicher bzw. gerichtlicher Hilfe geltend gemacht wurde. Zwei Jahre lang auf monatlich rund 130,- € zu verzichten, käme mir jedenfalls nicht in den Sinn.
Es sei denn, Du kriegst für Dein erstes Kind den Mehrbedarf und dieses ist noch unter 7 Jahre. Dann würde sich an der Höhe des Mehrbedarfs nämlich durch das zweite Kind nichts ändern.
Gruß,
Axel
-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
#2
Antwort vom 11. Januar 2013 | 09:17
Von
Status: Unbeschreiblich (38372 Beiträge, 13984x hilfreich)
2 Jahre sind ja eine arg lange Zeit. Da wird wohl letztere Vermutung von Axel richtig sein. Und die Unterlagen werden schlicht und ergreifend abgeheftet, unter dem Motto "läuft." Ansonsten hat sie doch alle 6 Monate einen Bescheid bekommen, wenn sie den Verlängerungsantrag jeweils gestellt hat? Was steht den da drinnen hinsichtlich des Mehrbedarfs?
wirdwerden
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.894
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten