Krankenkasse verweigert weitere Au

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
silversun
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse verweigert weitere Au

Hallo,
ich habe ein grosses Problem.
Erstmal hier eine kleine Vorgeschichte:
Mir wurde am 23.12 vom Arbeitgeber zum 31.1.09 GEKündigt. Ich bin am 27.12 wieder arbeiten gegangen und er hat mich am Arbeitsplatz bloß gestellt und mich für den restlichen Arbeitstag nach Hause geschickt. Am 29.12 musste ich mich Arbeitssuchend melden, wo der Arbeitgeber aber nicht einverstanden war. Daraufhin habe ich mich wegen psychicher Probleme( Z56 G ) krankschreiben lassen. Die AU läuft am 17.01 aus, und ich habe jetzt einen Brief von der Krankenkasse bekommen, dass Sie keine weitere Au anerkennt, weil Sie der Meinung ist das ich eine innerbetriebliche Lösung herbeiführen muss.
Ich habe nur noch Angstzustände und kann kaum noch schlafen, weil ich Angst habe wieder zu dem Arbeitgeber zu gehen.
Wie kann/muss ich mich weiter verhalten? Es geht nur noch um eine Au über zwei Wochen.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

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17 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@silversun:

Über die Arbeitsunfähigkeit entscheidet nicht die Krankenkasse, sonder der behandelnde Arzt. Außerdem frage ich mich, was die KK hier überhaupt mit der AU zu schaffen hat. Du bekommst doch noch Lohnfortzahlung und kein Krankengeld, oder? Wenn der Arbeitgeber berechtigte Zweifel daran hat, dass Du tatsächlich arbeitsunfähig bist, dann kann er das ggf. durch den Medizinischen Dienst überprüfen lassen. Ebenso die KK, wenn Du Krangengeld beziehst. Zur Zeit hat m.E. die KK da überhaupt nichts mit zu tun. Nimm den Brief von der Krankenkasse mit, wenn Du das nächste Mal zu Deinem Arzt musst und sprich mit ihm darüber. Was schreibt die KK denn überhaupt, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, wenn Du Dich weiterhin krankschreiben lässt, und welche Rechtsgrundlagen werden benannt?

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönlich Meinung, und keine Rechtsberatung, dar "

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#2
 Von 
silversun
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ich war gestern mit dem Brief bei meiner Ärztin und Sie meinte nur, da kann Sie nix weiter machen, da müsste ich einen Brief an die KK schreiben und alles genau schildern und Sie wünscht mir viel Glück das es klappt.
Nein, Krankengeld bekomme ich keins, da ich erst seit dem 29.12.08 krank geschrieben bin.
Die Krankenkasse hat geschrieben:

Ihre Arbeitsunfähigkeit

Sehr geehrte Frau XX,
wie wir erfahren haben, sind Sie weiterhin krank bis zum 17.01.09.
Aus der Diagnose wird ersichtlich, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsplatzkonflikt hervorgerufen ist. Uns ist auch bekannt, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis gekündigt wurde.
Wir habe Verständnis für Ihre Situation und werden daher Ihre Au vorrübergehend anerkennen.
Eine Au im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kann nach dem 17.01 nicht mehr anerkannt werden, da Sie abgesehenvon dem bestehenden Arbeitsplatzkonflikt Ihrer Tätigkeit als Friseurin weiterhin nach gehen können.
Damit Sie die Möglichkeit haben,eine innerbetriebliche Lösung herbeizuführen, werden wir die Au bis zum 17.01.09 anerkennen.

Freundliche Grüsse....

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@silversun:

Sorry, aber das ist mir zu hoch. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, worauf die KK da hinaus will. Wie gesagt, die Entscheidung über die AU trifft allein der behandelnde Arzt und nicht irgendein SB der KK, der in der Regel keinerlei medizinische Kompetenz besitzt. Warte mal bitte ab, ob sich die Userin @sunbee noch dazu äußert. Die ist in dem Bereich sicherlich deutlich besser informiert, als ich.

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönlich Meinung, und keine Rechtsberatung, dar "

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#4
 Von 
silversun
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, mir ist das auch zu hoch und ich versteh das überhaupt nicht.
Wäre schön wenn sich sunbee dazu äussern würde.

Trotzdem vielen Dank!

Gruss silversun

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#5
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

steht doch alles in dem Brief!?!

1. Du könntest wieder arbeiten gehen als Friseurin!

2. Um den "Arbeitskonflikt zu lösen" gibt man dir gerne Zeit bis zum 17. dies zu erledigten.

Der Krankenkasse kannst ja egal sein, da kein Krankengeld gezahlt wird sondern noch Lohnfortzahlung bis dahin.

Da du aber bereits zum 31.1. gekündigt bist (noch 2 Wochen) setzt dich schon mal mit dem Arbeitsamt in Verbindung, wenn du es eh noch nicht getan haben solltest.

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#6
 Von 
silversun
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

das würde dann heissen, das ich danach wieder zu meinem "noch Arbeitgeber" muss und dort bis 31.1 arbeiten muss???

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@silversum

also als allererstes ist mein tipp der wechsel des arztes. es ist, gelinde ausgedrückt, eine unverschämtheit, einen patienten der offensichtlich krank ist, so abzuschmirgeln. die ärztin ist feige, hat angst vor der kasse...
du solltest, so du es nicht schon getan hast, dringend zu einem facharzt für psychatrie und/ oder einem psychologen.

eine belastung der seele beendet sich nicht so von allein und schon gar nicht, wenn man noch existenzängste bekommt durch impertinente drohgebärden der gkv (gesetzl. krankenversucherung)

der brief der gkv ist eine unverschämtheit, denn genau wie @axel schreibt, entscheidet kein sb über arb.fähigkeit oder nicht.

ob gekündigt oder nicht, der mdk (medizinische dienst der krankenkassen) wurde nicht eingeschaltet und selbst wenn, hat immer noch der behandelnde arzt das letzte wort.
daran siehst du, warum ich deine ärztin für feige und menschlich für ne null halte.

mögliches vorgehen:
ein brief, einschreiben (so dass es nachweisbar ist) an die gkv, ungefährer inhalt:

in ihrem schreiben vom 00.00.0000, eingang hier am00.00.0000 erkennen sie eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorübergehend an.

sollten sie zweifel an der richtigkeit haben, setzen sie sich bitte mit der ausstellenden ärztin in verbindung. man kann, soweit ich das verstehe, davon ausgehen, dass ein mediziner entscheiden kann, ob eine arb.unfähigkeit vorliegt.

ich bitte sie daher bis zum 00.00.0000 (7 tage frist) mir mitzuteilen, welcher arzt beurteilt hat in ihrem haus, dass ich zum 17.01.20009 wieder arbeitsfähig sei.

desweiteren entscheidet der bahndelnde arzt, ob eine weitere arb.unfähigkeit vorliegt und nicht möglicherweise ein sachbearbeiter ihrer versicherung. dies bitte ich nicht als wertung der sachkompetenz zu sehen, aber ich gehe davon aus, das der unterzeichnende kein mediziner ist. zumindest keiner, der mich untersucht hat.

ich bitte sie ausserdem, mir bis zum (gleiches datum wie oben) mitzuteilen, nach welcher gesetzlichen grundlage sie als meine krankenversicherung darüber entscheiden, ob arbeitsrechtlich eine (zitat) innerbetriebliche lössung herbeigeführt werden kann und muss seitens des arbeitgebers.
vielen dank.
mfg
silversum

ausserdem musst du dich, auch während einer au bei der agentur f. arbeit arbeitsLOS melden. subito, denn sonst gäbe es eine sperre von 1 woche für verspätete meldung. nur die arbeitSUCHEND meldung geht während einer au nicht.

so und zuletzt noch zum, von mir angenommenen, grund, warum die kasse dir so einen brief schreibt:

wenn du noch au bist wenn der arbeitsvertrag (ordungsgemäß?) gekündigt ist, muss die gkv krankengeld (kg)zahlen. das passt denen nicht.
hat für dich den vorteil, dass es mehr ist, als alg1. kg ist 70% des letzten netto und ausserdem läuft die sozialversicherung, arbeitsloenversicherung, rentenversicherung weiter. kg zeiten gelten wie arbeit.
im gegensatz zu dem was @jogibear schreibt, ist es deiner gkv überhaupt nicht egal, denn die müssen dann zahlen (und das sehen die so kommen) wenn du über die kündigung hinaus au bist.

der brief der gkv ist m. meinung nach eine drohgebärde ohne rechtliche grundlage. lass dich krank schreiben, wenn du krank bist.

lern (hier) deine rechte kennen, die pflichten ebenso.
deine jetzige pflicht ist es, dich um dich zu kümmern, dich nicht einschüchtern zu lassen und schon gar nicht aus angst irgendwas zu tun, ohne dich zu informieren

kopf hoch und gute besserung

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
silversun
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@sunbee

Hallo und vielen Dank für Deinen Beitrag!
Ich habe mich am 29.12 schon persönlich Arbeitssuchend gemeldet.
Mein Vertrag bei meinem Nocharbeitgeber läuft am 31.1 aus und ich werde ab dem 1.2 einen neuen Arbeitgeber haben. Es geht ja nur noch um eine weitere Krankmeldung vom 19.1- 31.1, danach brauch ich ja keine mehr.
Ich habe nur Angst meinem jetztigen Arbeitgeber nochmal zu begegnen, deshalb brauch ich noch eine weitere AU.
Soll ich jetzt nochmal zum gleichen Arzt gehen oder kann ich zu einem anderen?

Vielen Dank für den vorgefertigten Text. Ich werde dies aufgrund der dringlichkeit per Fax sofort noch an die KK schicken, sowie eine E-Mail direkt an die Sachbearbeiterin.

Gruss silversun

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@silversun

gern geschehen:)

unbedingt auch per einschreiben, sonst hast du keinen nachweis für deine einwände.

du musst entscheiden, aber ich persönlich würde zu einem arzt, der mich im stich läßt, weil er sich dieser drohgebärde beugt, nicht mehr gehen. man kann IMMER den arzt wechseln, auch während einer au oder medikation oder sonstwas. ich sag es mal so: ich habe wirklich wenig geld, aber das wäre mir 10€ praxisgebühr wert.
se einfach ehrlich zum arzt, dass du ab februar einen neuen job hast und du es psychisch nicht schaffst, dem noch ag zu begegnen. schildere deine angst, die körperlichen zustände in all ihrer dringlichkeit. sag dem arzt ggfalls auch, wie dein ag dich beleidigt, vorgeführt hat.

sunbee


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
silversun
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@sunbee

Danke für Deine netten und hilfreichen Antworten!

Der Brief ist jetzt geschrieben und geht morgen früh ab zur Post und die E-mail an den SB ist raus .
Jetzt bin ich mal gespannt was als Reaktion kommt.

Aufjedenfall geht es mir schon besser und ich sehe nicht mehr allzu schwarz.

LG und schönen Abend noch
silversun

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@silversun

ich weiß, wie hilflos man sich fühlt, wenn man nicht weiß, wie es weitergehen soll. deshalb bin ich vor ein paar jahren mal hier gelandet...und hängen geblieben;)

kopf hoch, du hast neben den pflichten eben auch rechte.

wäre schön, wenn du uns wissen läßt, wie es gelaufen ist.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
silversun
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@sunbee

Hallo,
ich habe Deinen Rat mit dem Brief befolgt und eben eine E-Mail von der SB der KK bekommen.
Ich habe am Montag 19.1 einen Termin beim MDK "verordnet" bekommen.

Ich bin mal gespannt wie das abläuft und wenn ich Ihm meine Geschichte erzähle die Reaktion sein wird,

Gruss silversun

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@silversun

ich hätte meinen...drauf verwettet, das s die gkv damit kommt;)



nur nebenbei: man muss auf eine e mail hin keinerlei termine wahrnehmen. auch für die gkv gilt die schriftform bei aufforderungen zur mitwirkung.

damit will deine gkv eben nur so schnell wie möglich demonstrieren, das sie dich einschüchtern kann.
nach dem unverschämten ansinnen würde ich die mail (sofern du sie nicht als gelesen bestätigt hast) ignorieren und auf ein schreiben warten. so gewinnst du zeit und um die geht es ja. du hast eh einen job ab nächsten monat...

behalte im hinterkopf, dass nich tder mdk bestimmt, ob und wie lange du arbeitsfähig bist oder nicht.
gegen fehleinschätzungen des mdk hat man einige möglichkeiten.

eine anekdote, die ich (hier) schon häufiger erzählt habe:
vor ein paar jahren, mußte ic h zum mdk (war aber okay, denn meine gkv hatte mich fast 1,5 jahre verschont). frisch operiert, mit einer bakteriellen suprainfektion, sichtbar krank also, kam ich da an. laborberichte und was ich sonst so hatte, hatte ich sogar mit (würde ich heute auch nicht mehr machen).
der untersuchende arzt(?) jedenfalls stellte fest:
frau sunbee hat ...und er erfand 6 verschiedene krankheitsbezeichnungen. teilweies gibt es die nicht mal und ich habe keine davon :grins:
dann im gutachten weiter: frau sunbee wird in ca 6-8 wochen wieder voll arbeitsfähig sein.
in dem angegeben zeitraum wurde ich wieder mal operiert, arbeitsfähig bin ich bis heute nicht.

und die moral von der geschicht, glaube an die macht des mdk niemals nicht;)

sunbee


-- Editiert von Sunbee1 am 15.01.2009 19:45

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#14
 Von 
silversun
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

na ja, ich lass mich mal überraschen.
Ich habe heute auch erfahren das die Probleme mit der KK wohl auf den Diagnoseschlüssel auf der Au zurück zuführen ist.
Hatte noch in einem anderem Forum gepostet und da bekam ich folgendes zur Antwort:


Das Problem mit der Kasse liegt schlicht und einfach am falschen Diagnosecode:

Alle Diagnosecodes, die mit "Z" anfangen, sind *keine* Erkrankungen, sondern dienen nur zur Beschreibung von anderen Faktoren, die jemanden dazu veranlassen, Behandlung in Anspruch zu nehmen (das betrifft z.B. auch Vorsorgeleistungen, Kinderwunsch u.s.w.). Wenn die Hauptdiagnose mit "Z" anfängt, handelt es sich nicht um eine Krankheit, also bist Du auch nicht wegen Erkrankung arbeitsunfähig . Die offizielle Anleitung zur Verschlüsselung des DIMDI sagt dazu:

"Das Kapitel XXI (Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen) darf zur alleinigen Verschlüsselung des Behandlungsanlasses nur verwendet werden, wenn Leistungen abgerechnet werden, die nicht in einer Erkrankung begründet sind".

Das wird auch deutlich, wenn Du im ICD-10 den Text zur Z56 anschaust:

"Kontaktanlässe mit Bezug auf das Berufsleben,

Inkl.:

Arbeitslosigkeit o.n.A.

Arbeitsplatzwechsel

Belastende Einteilung der Arbeitszeit

Drohender Arbeitsplatzverlust

Nicht zusagende Arbeit

Schichtarbeit

Schwierige Arbeitsbedingungen

Unstimmigkeiten mit Vorgesetzten oder Arbeitskollegen"

Mit anderen Worten: Diese Diagnose bedeutet, Du bist zum Arzt gegaangen, weil Du gekündigt wurdest und Dir der Job nicht gefällt. Das ist natürlich an sich noch keine Krankheit, deswegen lehnt die Kasse die AU zu Recht ab. Entweder hält Dein Arzt Dich nicht für krank (unwahrscheinlich, sonst hätte er ja keine AU ausgefüllt), oder er beherrscht das ICD-10-System nicht ganz so gut, wie er sollte.


Ich werde auf jedenfall beim Termin mit dem MDK sagen, wie in letzter Zeit die Arbeitssituation war und wie ich mich dadurch fühle.
Mal schaun zu welchem Ergebnis er kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@silversun

danke für die info aus dem anderen forum. man lernt immer dazu:)

ja, sag dem arzt des mdk was dein ag mit dir gemacht hat und was daie folgen sind.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
silversun
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@sunbee
So, heute war der Termin beim MDK. Es ist alles bestens gelaufen und er hat befürwortet, dass ich weitere zwei Wochen AU bin!
Der Arzt war sehr nett und hat mir gesagt, das ich den Termin bei Ihm, meinem AG zu verdanken habe.

@all
Vielen Dank auch nochmal für Eure Hilfe und Eure Meinungen!!!!!!

Gruss silversun

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ilversun

vielen dank für die rückmeldung.
es hilft anderen:)

viel glück für den neuen job und bis dahin
erhol dich gut

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

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