Kosten Pflegeheim - muss sie das Haus erst verkaufen?

31. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.09.2019 16:34:50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)
Kosten Pflegeheim - muss sie das Haus erst verkaufen?

Hallo!

Ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum gewählt...

Es geht um die Mutter meines Freundes. Sie wohnt seit kurzem in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Gesundheitlich geht es ihr immer schlechter, aktuell ist sie mal wieder im Krankenhaus. Wahrscheinlich muss sie bald in ein Pflegeheim. Leider reichen ihre Rente sowie das Einkommen meines Freundes nicht aus, um die Kosten fürs Heim zu zahlen. Allerdings hat sie ein haus. Würde das Sozialamt trotzdem zahlen oder muss sie das Haus erst verkaufen? Und müsste mein Freund die entstandenen Kosten zurückzahlen, falls er irgendwann mal mehr verdient?
Beim Hausverkauf gibt es zum einen das Problem, dass das Haus voll mit Sachen steht, die erst rausgeräumt werden müssten. Außerdem ist das Haus in einem sehr schlechten Zustand (Plumpsklo im Hof, Öfen statt Heizung). Es ist daher sehr unklar, ob sich überhaupt ein Käufer findet.
Aber was passiert bis dahin? Wer kann solange die Kosten fürs Heim übernehmen? Hat jemand Erfahrung, wie das Sozialamt in so einer Situation reagiert?
Aktuell kann sie definitiv nicht allein wohnen. Mein Freund und ich wohnen in einer anderen Stadt, können also auch nicht jederzeit zu ihr. Zur Zeit hat sie eine vorläufige Pflegestufe, der Termin mit dem Gutachter steht noch nicht fest. Und jetzt soll sie eigentlich nächste Woche wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. Grad sind wir sehr ratlos, wie es dann weitergeht.

Ich würde mich sehr über Infos zur Kostenfrage sowie Erfahrungsberichte freuen!

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Leider reichen ihre Rente sowie das Einkommen meines Freundes nicht aus, um die Kosten fürs Heim zu zahlen. Allerdings hat sie ein haus.

Aus eigener Erfahrung:
Das Einkommen des Sohnes - sofern er unterhaltspflichtig wäre - wird durch Freibeträge geschützt, er muss ja auch von etwas leben.
Zum Anderen muss erst das Vermögen der Mutter entsprechend verwertet werden, also Rente, Sparguthaben, Immobilien.

Bis das Vermögen verwertet wird springen Pflegeversicherung / Sozialamt ein und machen eine "Zwischenfinanzierung". Sobald das Vermögen bzw. Teile davon zur Verfügung stehen, muss die "Zwischenfinanzierung" ausgeglichen werden und das eventuell vorhandene Restvermögen zur Deckung der Heimkosten verwendet werden.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.