Klage Sozialgericht

9. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
heide123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage Sozialgericht

Hallo,
wegen hartz iv ist Klage vor dem Sozialgericht erhoben, es ist zwichen ARGE und hartz iv - Empf, nur ein Punkt strittig. Jetzt verlangt das Gericht div. Unterlagen, die nichts mit dem strittigen Punkt zu tun haben, und eine generelle Zustimmung zur Akteneinsicht für sämtliche Behörden.
Wird bei einer Klage immer der ganze Fall noch einmal überprüft?
Muss ich einer generellen Einsichtnahme aller Behördenakten usw. zustimmen, ohne zu wissen, was das Sozialgericht prüfen will.
Danke
heide123

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das kommt auf den Einzelfall an. Offensichtlich hält das Gericht mehr Unterlagen für erforderlich, als Du.

wirdwerden

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@heide:

Grundsätzlich sind die Sozialgerichte gehalten, im Rahmen eines laufenden Verfahrens die gesamte Leistungsbewilligung im streitgegenständlichen Zeitraum zu überprüfen.

Ob Du die verlangte Einwilligung erteilen musst, hängt schon davon ab, was genau streitgegenständlich ist und inwieweit Unterlagen anderer Behörden relevante Informationen liefern können. Das lässt sich mangels Informationen so nicht beantworten.

Im Übrigen musst Du der Auskunftserteilung ohnehin nicht zustimmen. Allerdings kann es passieren, dass das Gericht dann den Sachverhalt für nicht ausreichend aufklärt hält und Deine Klage abweist.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@heide:

Grundsätzlich sind die Sozialgerichte gehalten, im Rahmen eines laufenden Verfahrens die gesamte Leistungsbewilligung im streitgegenständlichen Zeitraum zu überprüfen.

Ob Du die verlangte Einwilligung erteilen musst, hängt schon davon ab, was genau streitgegenständlich ist und inwieweit Unterlagen anderer Behörden relevante Informationen liefern können. Das lässt sich mangels Informationen so nicht beantworten.

Im Übrigen musst Du der Auskunftserteilung ohnehin nicht zustimmen. Allerdings kann es passieren, dass das Gericht dann den Sachverhalt für nicht ausreichend aufklärt hält und Deine Klage abweist.

Gruß,

Axel

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