Hallo,eine Frage:wirken die Unterhaltszahlungen an das Kind einkommensmindern oder doch nicht? Ich bin seit 1,5 Jahren Aufstocker, verdiene 445 Euro netto dazu kommen Leistungen von Arge.Vor Paar Tagen habe ich mir eine Urkunde über die "Verpflichtung zur Unterhaltsleistung" ausstellen lassen ( ich habe mich freiwillig verpflichtet 180 euro monatlich zu zahlen, wenn ich meiner Pflicht nicht nachkomme wird mein Konto gepfändet)In der EK-Anlage die ich zusammen mit ALG2-Antrag immer ausfülle steht unter Punkt 7a Weitere Absetzungsmöglichkeiten - hie können insbesondere Unterhaltsleistungen eingetragen werden usw. das heiss die 180 Euro die ich zahle werden von meinem Einkommen abgezogen? Bitte um die Erklärung und danke im Voraus
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Kindesunterhalt Einkommesmindern?
27. Januar 2011
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Frage vom 27. Januar 2011 | 16:40
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 23x hilfreich)
Kindesunterhalt Einkommesmindern?
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#1
Antwort vom 27. Januar 2011 | 18:03
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
SGBII §11
(2) Vom Einkommen sind abzusetzen ...
...
7.Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,
Darauf dürfte es ankommen.
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