Kindergeld bei Grundsicherung und Behinderung Gesetzlicher Betreuer

18. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)
Kindergeld bei Grundsicherung und Behinderung Gesetzlicher Betreuer

Hallo
Ich habe eine Frage ich war bis Nov 2014 in einer Vollstationären einrichtung und bin dann in eine eigene Wohnung gezogen mit meiner Freundin und ich habe auch einen gesetzlichen Betreuer der alles finanzielle Regelt auch das mit der Grundsicherung
Doch dieser hat jetzt auf drängen des Bezirkes, einen Abzweigungsantrag gestellt den ich erst nicht unterschreiben wollte ,durchdas dass ich dann aber nur noch ca 170 euro bekommen habe unterschreibte ich ihn dann doch...
Jetzt die Frage was kann ich tun auch gegen den willen meines Betreuers der auch irgendwie nicht im interesse von mir sondern eher im interesse des Bezirkes handelt .
Ich habe einen Behinderten ausweis mit 70% und bin auch erst 24
in der vollstationären einrichtung hat meine mutter es noch bekommen
die mutter von meiner Freundinn bekommt das Kindergeld auch noch !!
mitlerweile wohne ich jetzt schon fast ein Jahr in der Wohnung und ich darf mir immer was anhören von meinem Betreuer wenn ich frage was wegen dem Kindergeld ist!
Kann meine mutter oder Vater rechtlich gesehen eine Rückzahlung erwirken oder zumindest die Zahlung wieder beantragen ???
Und kann ich auch den Gesetzlichen Betreuer Wechseln ??

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das Kindergeld wird als Ihr Einkommen bei der Grundsicherung angerechnet. Entweder:
1. Sie beziehen das Kindergeld für sich selber, deshalb der Abzweigungsantrag. Oder
2. Ihre Mutter erhält das Kindergeld und reicht es Ihnen weiter, weil Sie ja ansonsten von 170,-€ leben müssten.

Wenn Ihre Mutter das Kindergeld erhalten würde, würde die Summe dennoch von Ihrer Grundsicherung abgezogen werden.
Deshalb wäre es sinnlos, wenn Ihre Mutter den KG-Antrag stellt.
Wenn Sie sich mit dem gesetzlichen Betreuer nicht verstehen, dann können Sie einen Wechsel des Betreuers beim Vormundschaftsgericht beantragen. Der Antrag sollte aber gut begründet sein, so ein Vorfall wie der mit dem Kindergeld ist da nicht hilfreich.

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#2
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein der Gesetzliche Betreuer hat von sich auch den Abzweigungsantrag gestellt weil der Bezirk es so gesagt hat meine mutter hat mir das Geld nie direkt gegeben!!! Die Mutter von der Freudinn bekommt es ja auch und das ist es die genau gleiche Situation... die mutter hat halt wiederspruch eingelegt was ja bei meiner mutter nicht möglich war wegen dem Freiwilligen abzweigungs antrag!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben Recht.
Ihre Mutter sollte dem Abzweigungsantrag nicht zustimmen, sie muss ja dazu angehört werden.
Sie kann dabei eigene Kosten als Begründung anführen, siehe dazu:
http://www.myhandicap.de/recht-behinderung/gesundheitsrecht/rechtstipps/anrechnung-kindergeld/

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

also sie muss jetzt praktisch wiederspruch einlegen weil sie ja auch kosten hat oder?
und hat man da ne chance auf nachzahlung? oder kann auch mein vater das Kindergeld beantragen er hat auch kosten ausflüge essen gehen usw.... und was sag ich da meinem Gesetzlichen Betreuer er stellt total auf stur!!

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#5
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

???

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Altona hat es doch sehr schön dargestellt. Es ist eigentlich wurscht, wohin das Kindergeld gezahlt wird. Jedenfalls geht es in die Berechnung der Höhe der Grundsicherung mit ein. Der Abzweigungsantrag kann immer dann gestellt werden, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen oder im Maximum Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen. Also, Mutter bekommt das Kindergeld für den Sohn und er bekommt die volle Grundsicherung, das läuft nicht. Aus Gründen der finanziellen Absicherung ist es aus diesem Grund absolut sinnvoll, den Abzweigungsantrag zu stellen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Irgendwie ist das hier auch keine Hilfe! meine Freundin ist in der ein und selben Situation genau so wie ich und da bekommt die mutter das Kindergeld ohne muken und Probleme ....

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119260 Beiträge, 39702x hilfreich)

Was erwartest Du?
Das ist - wie Dir ja bekannt ist - ein Meinungsforum in dem sich juristische Laien über (fiktive) Fälle austauschen und keine Rechtsberatung.
Rechtsberatung erhält man beim Anwalt, der kann auch alle relevanten Akten einsehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja das ist ein guter tipp das werde ich machen hatte ich eh vor... dachte halt nur es gibt so nen ähnlichen Fall hier vll
Aber danke Trotzdem
LG

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Es gibt millionen von diesen Fällen. Und das Ergebnis ist immer identisch. Kindergeld wird auf Grundsicherung angerechnet, auch auf ALG II. Und die Freundin bzw. die Mutter wird da mal gewaltig Ärger bekommen. Schon mal anfangen mit dem Sparen.

wirdwerden

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Meine Aussage war falsch und Dave14 hat recht! Bei volljährigen Behinderten zählt das an die Eltern ausgezahlte KG nicht als Einkommen. War mir neu, aber hier kann man wirklich was lernen. :)

http://www.myhandicap.de/recht-behinderung/gesundheitsrecht/rechtstipps/anrechnung-kindergeld/

Zitat:
An die Eltern ausbezahltes Kindergeld zählt nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteile vom 08.02.2007, Az.: B 9b SO 5/06 R und Az.: B 9b SO 6/06 R ) nicht zum Einkommen des Kindes. Kindergeld kann lediglich dadurch zu Einkommen des Kindes werden, wenn die Eltern es diesem durch einen Zuwendungsakt (z. B. Überweisung auf das Konto des Kindes durch die Eltern) zukommen lassen.


Der Abzweigungsantrag ist also nicht in Ihrem Interesse erfolgt.
Drucken Sie sich doch den Text unter der o.g. Quelle aus und markern Sie die wichtigen Stellen vorher, zeigen Sie den Text dem Betreuer. Wenn er Ihnen dann nicht hilft, dann ab zum Vormundschaftsgericht.
Im Rahmen der Anhörung, Ihre Mutter erhält normalerweise ein Schreiben von der KG-Kasse, in dem Sie gefragt wird, ob sie mit der Abzweigung einverstanden ist, soll sie eben schreiben, dass sie Kosten hat und nicht einverstanden ist.
Der Einfachheit halber würde ich den Bezugsberechtigten nicht wechseln lassen, also nicht den Vater eintragen.

Wenn Sie hier mal schreiben, in welcher Stadt/Gemeinde Sie leben, kann Ihnen hier auch eine Beratungsstelle genannt werden, die weiterhilft. Kostet nix im Gegensatz zum Anwalt.


-- Editiert von altona01 am 20.07.2015 08:16

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Nee, Du hattest weiter oben recht. Die Eltern haben den Anspruch auf Zahlung von Kindergeld verloren, wenn das Kind nicht mehr bei ihnen lebt und sie das volljährige Kind nicht mindestens in Höhe des empfangenen Kindergeldes finanziell unterstützen. Das ist die genaue Konstruktion. Eltern geben also nicht das Kindergeld weiter, sondern Unterhalt und nehmen die steuerliche Entlastung in Anspruch. Eben das Kindergeld.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wie gesagt, mir war das auch neu. Aber die Rechtslage ist eine andere als vermutet.
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/grundsicherung.php

Zitat:
Allerdings betrachten einige Grundsicherungsträger nicht nur das Kindergeld ..... als Einkommen des Kindes. Folge ist, dass sich die Grundsicherungsleistung für das voll erwerbsgeminderte Kind entsprechend vermindert. In diesen Fällen sollten die Betroffenen gegen den Grundsicherungsbescheid Widerspruch einlegen.

Mit zwei Urteilen vom 8.Februar 2007 (Az.: B 9b SO 5/06 R , Az.: B 9b SO 6/06 R ) hat das Bundessozialgericht (BSG) die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 10. Dezember 2004 bestätigt. Erhalten Eltern für ihr volljähriges Kind mit Behinderung Kindergeld, so darf dieses nicht auf die Grundsicherungsleistung, die ihr voll erwerbsgemindertes Kind erhält, angerechnet werden.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo danke für die Hilfe,
Wohne in Kaufbeuren

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Du kannst dich an die Sozialberatung Kaufbeuren wenden.
http://www.caritas-kaufbeuren.de/

Ich empfehle dir, Ausdrucke von den Seiten mitzunehmen, die ich dir oben als Link genannt habe. Sonst wirst du dort höchstwahrscheinlich auch erstmal zu hören kriegen, dass das KG angerechnet wird. Mit den unter den Links genannten Fakten kommst du da eher weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

hab angerufen
die meinten nur ich soll bei der Kindergeldkasse anrufen in Kempten
da hab ich aber schon angerufen die haben das auch gesagt mit der Anrechnung ich habe auch das Gefühl das es keiner als so wirklich wichtig empfindet mir da zu helfen bei diesen ganzen nummern finde ich echt schade.... naja vll doch in den sauren Apfel beissen und zum anwalt gehen im falle einer Nachzahlung wäre es ja nicht so schlimm
oder was meint ihr?
und danke trotzdem für die Nummer...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Gehen Sie bitte mit den Unterlagen und Kopien in die Sprechzeit der Sozialberatung. Sie sind einfach abgewimmelt worden von jemandem, der die Situation nicht begriffen hat.
Es geht hier um zwei Themen, die man wirklich nicht telefonisch besprechen kann:
1. Der Betreuer hat einen Antrag gestellt, mit dem er Ihrer Mutter das KG entzogen hat und Ihnen so ja indirekt geschadet.
2. Sie vertrauen zurecht dem Betreuer nicht mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Okey ruf morgen nochmal bei der caritas an und lass mir nen Termin geben...
wenn das jetzt Klappen sollte mit dem Kindergeld und sich meine Wohnsituation ändert, also in eine Ambulant Betreute WG
da läuft des ja dann weiter oder das meine mutter des bekommt oder gibts da nen unterschied zwischen eigene Wohnung mit Grundsicherung und 6 Fachleistungsstunden oder ner Ambulant Betreuten WG auch Grundsicherung mit 3-4 stunden Betreuung am Tag ?? und reicht dieser Vorfall jetzt aus um den Betreuer zu wechseln ?
Danke schon mal

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich finde den Vorfall so gravierend, dass ein Betreuerwechsel berechtigt sein könnte. Schließlich vertrauen Sie ihm ja nicht mehr und das wäre die Grundlage für die Zusammenarbeit.
Ich weiß nicht, ob sich da was ändert. Aber wenn Ihre Mutter wie unter dem Link beschrieben den Bedarf am KG begründet, ändert sich da ja inhaltlich nichts durch einen Umzug, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja schon das stimmt ... ja das stimmt auch ... okey dann werde ich mal alles in die wege leiten das meine mutter das kindergeld wieder bekommt und ich zu meinem recht komme werde mit der neuen wg einen passenden Betreuer finden danke für die ganze hilfreichen antworten so ein Forum ist doch ganz gut :)

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Also die bei dem Vormundschaftsgericht könnten mir auch nicht wirklich helfen die Dame meinte nur ich soll mal wieder bei der Kindergeldkasse anrufen... rufe morgen nochmal bei jemand an von meinem Psychiater der meinte ,der kennt sich auch mit Kindergeld geschichten aus

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Kindergeldkasse hilft da sicher nicht weiter. Das ist denen doch sowas von egal.
Wenn die Beratungsstelle nicht hilft, kontaktieren Sie das Amtsgericht wegen eines Rechtsberatungsscheins. Und mit dem suchen Sie einen FACHANWALT für Sozialrecht auf, nicht irgendeinen Anwalt.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dave14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

okey

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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