Kindergeld Rückforderung - Anfechten ?

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go457476-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld Rückforderung - Anfechten ?

Hallo,

folgendes Problem:

Am 09. Dezember 2016 bekam ich ein Bescheid von der Kindergeldkasse, dass mein Kindergeld genähmigt wurde. Eine Rückzahlung in Höhe von 1330.- EUR wurde mir auf mein Konto überwiesen.

Hab am 01. September eine Ausbildung begonnen und lebe seit 01. Oktober alleine. In so fern war das ein Abzweigungsbescheid.

Laut schreiben steht mir ab Juni 2016 Kindergeld zu. Das kam mir etwas komisch vor, da ich ja erst seit Oktober alleine lebe, also steht mir eigentlich Kindergeld quasi erst ab Oktober zu. Daraufhin habe ich bei der Kindergeldkasse angerufen und gefragt, ob das so seine Richtigkeit hat, dass mir das Kindergeld ab Juni 2016 zu steht. Daraufhin bekam ich von dem Berater am anderen Ende der Leitung die Antwort, dass anscheinend alles OK sei, dass das alles seine Richtigkeit hat.

Daraufhin habe ich geantwortet, ob ich dann etwas zurückzahlen muss. Er hat nein gesagt und meinte, dass das alles in Ordnung ist und wenn das so im Brief drin steht wie oben erwähnt, dann ist das richtig so. Gut okay, habe das so zur kenntnis genommen.

Heute am 12. Januar 2017, kam ein Rückfoderungsbescheid, dass ich einen Betrag in Höhe von 760.- EUR zurückzahlen soll,
weil meine Eltern bereits von Juni 2016 bis einschließlich September 2016 Kindergeld erhalten haben.
.... Kann das Geld nicht zurückzahlen, ich bin AZUBI?!.

Jetzt meine Frage, was kann ich dafür? Der Berater bzw der Typ was am Telefon meinte, dass alles OK sei, habe sogar zwei oder drei mal nachgefragt ob das seine Richtigkeit hat. Ich hätte das Geld niemals behalten, wenn er nicht das OK gegeben hätte.

Ich würde gern einen Anwalt einschalten, weil ich das nicht einsehe. Der Fehler liegt offensichtlich bei der Kindergeldkasse. Lohnt es sich, Einspruch bzw. einen Anwalt einzuschalten. Besteht eventuell eine Chance? Wenn ja, würde ich umgehend einen Termin bei einem Anwalt machen.

Zwecks Beweise. Ich weiss nicht aber, ich hätte da eine Idee.

Ich verlange bei meinem Vertragshändler meine Anrufeliste von Dezember, suche nach dem Datum bzw. Uhrzeit des Anrufes.
Daraufhin melde ich dies der Kindergeldkasse. Anhand dieses Anrufes (Datum, Uhrzeit), könnten die doch herrausfinden, wer an dem Tag an dieser Leitung bzw, an diesem Telefon war, dann könnte man vielleicht den Typ ausfindig machen, der mir quasi das "OK" gegeben hat - Ob er sich an den Tag bzw. an das Telefonat erinnert, ist wieder eine andere Sache..

Was meint ihr?! Danke schon mal im Vorraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

1. Lehre fürs Leben: man telefoniert nicht, wenn's um Geld geht, niemals! Man schreibt.

Selbst wenn herausgefunden werden könnte/würde (meist landet man mir den anrufen in irgendeinem Callcenter), wer da mit Ihnen telefoniert hat, können Sie den Inhalt des Gespräches nicht beweisen. Sieht für meine Begriffe von daher schlecht aus.

Man wird Ihnen vorwerfen, dass es ihnen ja aufgefallen ist bzw hätte auffallen müssen, wenn Sie die Kenntnis abstreiten, und von daher mit einer Rückforderung rechnen mussten. Dass das Geld jetzt weg ist, ist in so fern leider Ihr Problem. Bitten Sie um Ratenzahlung, wenn Sie es nicht stemmen können.

Vielleicht hat Axel K eine andere Idee....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go457476-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):


Man wird Ihnen vorwerfen, dass es ihnen ja aufgefallen ist bzw hätte auffallen müssen, wenn Sie die Kenntnis abstreiten, und von daher mit einer Rückforderung rechnen mussten. Dass das Geld jetzt weg ist, ist in so fern leider Ihr Problem. Bitten Sie um Ratenzahlung, wenn Sie es nicht stemmen können.

Vielleicht hat Axel K eine andere Idee....


Klar hatte ich die Vermutung, dass da was falsch ist. Deswegen habe ich ja angerufen, und nach dem er meinte dass die Rückzahlung richtig berechnet wurde, habe ich mir keine Sorgen mehr drum gemacht. Weil die ja schließlich wissen müssen, was richtig und was falsch ist. Hätte er gesagt, dass es falsch berechnet wurde, hätte ich das sofort zurück gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Klar, das nehme ich Ihnen auch ab - leider hilft Ihnen das nicht :/

Aber hier gibt's ein paar Cracks, wenn es einen Ausweg gibt, dann werden die ihn kennen. Good luck ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go457538-75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Klar, das nehme ich Ihnen auch ab - leider hilft Ihnen das nicht :/

Aber hier gibt's ein paar Cracks, wenn es einen Ausweg gibt, dann werden die ihn kennen. Good luck ;)
Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

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