Kann uns die ARGE ohne Geld stehen lassen??

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)
Kann uns die ARGE ohne Geld stehen lassen??

Hallöchen, ich brauche mal ganz dringend Eure Hilfe.
Ich werde am dem 15.Januar diesen Jahres arbeitslos, habe selbst gekündigt(ist ne längere Geschichte...die Kündigung wurde aber vorher mit der Arge besprochen, die meinten bei den Vorraussetzungen hätte ich keine Sperrfrist zu erwarten)

Mein Mann bekommt ALG2, den Antrag haben wir Mitte November abgegeben, bisher wurde bei Ihm mein Geld immer angerechnet, Lohnbescheinigungen liegen dene vor. Nun haben wir diesen Monat aber kein Geld ausgezahlt bekommen, mit der Begründung ich müsste erst einen Antrag auf ALG1 stellen, wenn der abgelehnt ist könnten sie das ALG2 meines Mannes erst berechnen.
Ich bekomme nun nur noch den Januarlohn, aber anteilig nur den halben Monat.
Den Antrag auf ALG1 habe ich aber noch nicht ausgehändigt bekommen, mit der Begründung das ich den erst ab 16.Januar bekomme, bim ende!
Dann dauert es gute 6-8 Wochen bis der Bearbeitet ist und dann wollen die erst das ALG2 meines Mannes berechnen, das dauert auch nochmal so lange!!

Wie soll ich denn mit zwei Kleinkindern so eine lange Zeit ohne Geld auskommen??
Dann hätten wir nur noch 308€ Kindergeld im Monat, da kann ich ja garnix mehr zahlen...von Miete ganz zu schweigen...

Dürfen die das und welche Möglichkeiten hab ich nun??
Die wollten normalerweise meinen Lohn auch anteilig auf´s ALG2 meines Mannes anrechnen, weigern sich aber nun weil ich ja gekündigt habe...die denken nun schon seit über einer Woche nach ob ich gesperrt werde oder nicht!!!

Ich bin so verzweifelt!!! Bitte gebt mir Tipps, vielleicht auch §, wäre zumindest nicht schlecht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hilfe bieten Sozialberatungsstellen, s.unter tacheles-sozialhilfe de.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Bei dem Antrag Deines Mannes handelt es sich ja wohl um einen Fortzahlungsantrag, da er auch vorher schon ALG II bezogen hat. Meines Erachtens gibt es nicht den geringsten Grund, die Bearbeitung dieses Antrages bis zu einer Entscheidung über Deinen ALG I-Antrag hinauszuzögern. Das ALG I würde auf jeden Fall niedriger sein, als Dein bisheriges Arbeitseinkommen. Wenn die ArGe also Angst haben sollte, dass es zu einer Überzahlung kommt, dann sollen die doch einfach zunächst weiterhin das bisherige Gehalt auf das ALG II Deines Mannes anrechnen. Dann bekommt Ihr zumindest etwas Geld und eine Überzahlung kann nicht erfolgen. Ggf. muss dann später entsprechend nachgezahlt werden.

Ich würde also die ArGe auffordern, umgehend den Antrag Deines Mannes zu bearbeiten und ihm einen entsprechenden Bescheid zukommen zu lassen. Andernfalls sollte beim zuständigen Sozialgericht ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden.

Gruß,

Axel.

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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