Jobcenter/Hartz4 zahlt Krankenhausaufenthalt nicht

7. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
mawe1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter/Hartz4 zahlt Krankenhausaufenthalt nicht

Hallo,

mein Freund hatte im August einen 2wöchigen Krankenhausaufenthalt. Die Rechnung schickte er damals zum Jobcenter(Hartz4-Empfänger). Nun ist er seid Ende Oktober wieder berufstätig und hat vom Jobcenter einen Brief erhalten, in dem das Jobcenter die Zahlung verweigert. Meine Frage nun ist ob dies rechtens ist? Und ob er Widerspruch dagegen einlegen. Im Laufe Der Zeit sind sicherlich Mahngebühren enststanden und letzlich hatte er ja den Antrag gestellt zu einer Zeit als er auf finanzielle Unterstützung angewiesen war? Kann mir jemand Helfen und eventuell auch sagen inwiefern der Widersprcuh eingelegt werden muss, wenn es möglich ist einen zu stellen. Danke im voraus



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Da wäre ja zunächst einmal die Frage, warum dein Freund, der wie wir alle doch krankenversichert sein müsste, eine Krankenhausrechnung erhielt und diese nicht bei der Krankenkasse einreichte?
Frü Wahlleistungen ist das Jobcenter jedenfalls nciht zuständig.

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mawe1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also muss er jetzt den Betrag nachzahlen? Aber dann hätten die vom Amt doch damals was gesagt. Die meinten aber damals es wäre in Bearbeitung.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38370 Beiträge, 13984x hilfreich)

Wieso bekommt er überhaupt eine Rechnung? Das geht doch alles über die GKV. Ich kapier das nicht.

wirdwerden

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5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@mawe:

Dem allgemeinen Unverständnis kann ich mich nur anschließen.

Wofür genau hat Dein Freund eine Rechnung bekommen, für die "normal" Krankenhausbehandlung oder für irgendwelche Wahlleistungen?

Warum hat er überhaupt eine Rechnung bekommen und warum wurden die Krankenhausleistungen nicht ganz normal zwischen Klinik und Krankenkasse abgewickelt?

War Dein Freund zum Zeitpunkt des Krankenhausaufenthaltes privat krankenversichert? Wenn ja, warum wurde die Rechnung nicht bei der Krankenversicherung eingereicht?

Stand Dein Freund im fraglichen Zeitraum überhaupt im Leistungsbezug beim Jobcenter?

Du siehst, jede Menge Fragen. So ganz allgemein lässt sich eigentlich nur sagen, dass das Jobcenter definitiv nicht dafür zuständig ist, irgendwelche Behandlungskosten zu tragen. Also vielleicht schilderst Du die Gesamtsituation mal etwas konkreter.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mawe1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also die Rechnung beläuft sich auf 80 Euro und die sind entstanden durch den Anteil den man selber zahlen muss. 10 Euro pro Tag. Zu der Zeit des Krankenhausaufenthalts bezog er Harz 4 (etwa 600 Euro). Die Übernahme der Kosten beantragte er damals bei seiner zuständigen Sachbearbeiterin. Und nach dem er sich jetzt (Ende Oktober) wieder als berufstätig beim Amt gemeldet hat, erhielt er den Brief das diese Kosten nicht erstattet werden. Der Krankenhausafenthalt war aber Mitte August. Der Aufenthalt erfolgte nach einer Notaufnahme mit Entfernung der Galle. Weiß nicht ob das als Wahlbehandlung zählt.

Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@mawe:

Zuerst eine Bitte für die Zukunft:

Stelle eventuelle zukünftige Fragen doch bitte gleich unter Darstellung des konkreten Sachverhaltes. Dann kann Dir viel zielgerichteter geholfen werden und die übrigen User, die hier alle nur ehrenamtlich und in ihrer Freizeit zu helfen versuchen, müssen nicht stundenlang im Nebel rumstochern.

Zur Sache:

Es geht also um die geesetzliche Zuzahlung. Dafür ist das Jobcenter nicht der richtige Ansprechpartner. Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage, auf der das Jobcenter diese Kosten übernehmen könnte. Das hat auch allenfalls am Rande damit zu tun, ob jemand zum Zeitpunkt der Kostenentstehung im Leistungsbezug steht oder nicht.

Zu den gesetzlichen Zuzahlungen gehören neben den Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten auch z.B. die Praxisgebühr und Zuzahlungen zu Medikamenten. Die Zuzahlungen sind auf 2% des Einkommens (1% für chronisch Kranke) pro Kalenderjahr begrenzt. Bei Überschreiten dieser Grenze, die natürlich durch entsprechende Belege nachgewiesen werden muss, wird man - auf Antrag bei der Krankenkasse - von den Zuzahlungen befreit. Die Beantragung ist auch rückwirkend möglich. Eventuelle Überzahlungen werden dann von der Krankenkasse erstattet.

Wenn also für das Gesamtjahr Zuzahlungen in einer Höhe von mehr als 2% des Einkommens nachgewiesen werden können, sollte bei der Krankenkasse ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Alles andere, wie z.B. ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Jobcenters, macht überhaupt keinen Sinn.

Gruß,

Axel

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mawe1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön

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