Ich bräuchte mal ganz dringend Hilfe

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mc DD
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bräuchte mal ganz dringend Hilfe

Hallo leute ich hab mal ne frage wo ich selber nicht mehr weiter weiß.
ich habe ein Darlehe vom amt bekommen und jetzt ziehen die mir zu viel geld ab (100€) und ich hatte jetzt hier en eintrag gefunden wo drin steht das die mir nur als alleinstehender nur 35,10€ (10%) Gem. §23 Absatz 1 Satz 3 SGB ll abziehen dürfen nur jetzt sagen die vom amt wir berechnen das nach dem $ 43 aus dem 10 SGB.
Was kann ich da jetzt gegen unternehmen bitte helft mir.

MFG McDD

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Fragt sich nur, wie die da eine Berechnungsgrundlage finden. Sind Sie sicher mit dem §?

§ 43 SGBX
Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.
....

Ist die Frist zum Widerspruch gegen den Bescheid schon abgelaufen? Dann stellen Sie doch einen Überprüfungsantrag nach §44 SGBX. Da ja 100 Euro echt viel Geld sind, würde ich (wenn eine Rücksprache mit dem Sachbearbeiter keinen Erfolg zeigt) einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen, damit die ArGe angewiesen wird, Ihnen nur die 10% abzuziehen.

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