Hauptzollamt pfändet Konto

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)
Hauptzollamt pfändet Konto

Einem Freund hat heute das Hauptzollamt wegen einer Forderung von 179Euro das Konto gepfändet. Die Karte wurde eingezogen. Die Forderung resultiert aus nicht gezahlten Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Das auf dem Konto befindliche Geld war von der Arge überwiesenes Hartz4geld. Auf dem Amtsgericht lag keine Pfändung vor. Was nun? Kann der VDK hier helfen? Ist doch eigentlich eine soziale Geschichte oder?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

Sozialleistungen dürfen innerhalb von 7 Tagen nach Eingang auf dem Konto nicht gepfändet werden. Daran kann der Freund die Bank mal erinnern. Das steht, glaube ich, im SGB I.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

naja nun haben sies aber schon getan.Was soll er denn nun tun? Wie kriegt er es wieder? Wer ist verantwortlich die Bank oder muss er sich ans Zollamt wenden?

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

sicher das es sich nicht um eine gesetzliche KV handelt?

Habe noch nie gehört, das das Hauptzollamt für private Krankenversicherungsfirmen pfändet!

Wende dich an die Bank und dann ans Hauptzollamt!

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#4
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

es wurde irrtümlich ein vertrag zur privaten versicherung unterschrieben.

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@tumadiemoerchen

schau mal hier:

http://www.schuldnerberatung-euregio.com/zwangsvollstreckung.htm#Kontenpfändung

der vdk kann vieles, aber bei zahlungsverboten können die auch nix tun. der betroffene sollte umgehend den im link genannten antrag stellen!
außerdem ist die bank haftbar, wenn er qua bescheid und kontoauszug nachweisen kann, dass er lohnersatzleistungen erhält!

sunbee

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#6
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke Sunbee1
der Link ist genau was ich gesucht habe. Wir haben nun zunächst einmal die Bank schriftlich aufgefordert das Konto in voller Höhe der eingezahlten Hartz4 Beträge wieder freizugeben ansonsten werden sie haftbar gemacht. Zweite Schreiben ging ans Hauptzollamt wie im Link beschrieben. Es geht uns auch weniger um die Pfändung, der Betrag ist lächerlich. Es geht um das Prinzip der Pfändung von sozialen Leistungen. Auf dem Amtsgericht wurde das Verhalten der Commerzbank aufgenommen mit dem Hinweis " Die kriegen was auf die Mütze genau wie die Sparkasse und die deutsche Bank". Scheint also wohl gängige Praxis der Banken zu sein Pfändungen einfach zu akzeptieren. Man kriegt dann und das ist der Oberhammer nach 2 Wochen ein Brief der Bank indem man aufgefordert wird die Sachlage bitte mit dem Gläubiger zu klären. Erst dann könne an das Konto wieder freigeben tzz.

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@tumadiemoerchen

und das ag nicht vergessen! auch wenn die noch keine ahnung haben vom handeln des zolls..

viel erfolg


sunbee

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