Einem Freund hat heute das Hauptzollamt wegen einer Forderung von 179Euro das Konto gepfändet. Die Karte wurde eingezogen. Die Forderung resultiert aus nicht gezahlten Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Das auf dem Konto befindliche Geld war von der Arge überwiesenes Hartz4geld. Auf dem Amtsgericht lag keine Pfändung vor. Was nun? Kann der VDK hier helfen? Ist doch eigentlich eine soziale Geschichte oder?
Hauptzollamt pfändet Konto
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hi,
Sozialleistungen dürfen innerhalb von 7 Tagen nach Eingang auf dem Konto nicht gepfändet werden. Daran kann der Freund die Bank mal erinnern. Das steht, glaube ich, im SGB I.
Gruß vom mümmel
naja nun haben sies aber schon getan.Was soll er denn nun tun? Wie kriegt er es wieder? Wer ist verantwortlich die Bank oder muss er sich ans Zollamt wenden?
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sicher das es sich nicht um eine gesetzliche KV handelt?
Habe noch nie gehört, das das Hauptzollamt für private Krankenversicherungsfirmen pfändet!
Wende dich an die Bank und dann ans Hauptzollamt!
es wurde irrtümlich ein vertrag zur privaten versicherung unterschrieben.
@tumadiemoerchen
schau mal hier:
http://www.schuldnerberatung-euregio.com/zwangsvollstreckung.htm#Kontenpfändung
der vdk kann vieles, aber bei zahlungsverboten können die auch nix tun. der betroffene sollte umgehend den im link genannten antrag stellen!
außerdem ist die bank haftbar, wenn er qua bescheid und kontoauszug nachweisen kann, dass er lohnersatzleistungen erhält!
sunbee
Danke Sunbee1
der Link ist genau was ich gesucht habe. Wir haben nun zunächst einmal die Bank schriftlich aufgefordert das Konto in voller Höhe der eingezahlten Hartz4 Beträge wieder freizugeben ansonsten werden sie haftbar gemacht. Zweite Schreiben ging ans Hauptzollamt wie im Link beschrieben. Es geht uns auch weniger um die Pfändung, der Betrag ist lächerlich. Es geht um das Prinzip der Pfändung von sozialen Leistungen. Auf dem Amtsgericht wurde das Verhalten der Commerzbank aufgenommen mit dem Hinweis " Die kriegen was auf die Mütze genau wie die Sparkasse und die deutsche Bank". Scheint also wohl gängige Praxis der Banken zu sein Pfändungen einfach zu akzeptieren. Man kriegt dann und das ist der Oberhammer nach 2 Wochen ein Brief der Bank indem man aufgefordert wird die Sachlage bitte mit dem Gläubiger zu klären. Erst dann könne an das Konto wieder freigeben tzz.
@tumadiemoerchen
und das ag nicht vergessen! auch wenn die noch keine ahnung haben vom handeln des zolls..
viel erfolg
sunbee
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