Harz IV

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marx06193
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Harz IV

Ich selber habe keinerlei Vermögen. Wir sind 5 Personen im Haushalt. Meine Frau hat ein Haus mit Mieteinnahmen und auch Schulden. Wie können wir die Anrechnung der Miete zu den Verbindlichkeiten aufrechnen?
Ist evtl. ein Wohnsitzänderung von mir ratsam?
Danke für Infos

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Auch wenn du dich trennst und deinen Wohnsitz verlegst, bleibt dir deine Frau unterhaltspflichtig. Dazu muss sie auch ihr Vermögen einsetzen.

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