Harz 4

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)
Harz 4

Früher hat der arme Ex Selbständige ohne Erspartes keine Müde Mark bekomen wenn er denn mal arbeitslos wurde (es sei denn privat abgesichert) und war demzufolge auch nicht Krankenversichert
Nun habe ich aber gehört ,wenn man jetzt aus der Selbständigkeit in die Arbeitlosigkeit geht ist man Harz 4 berechtigt ,d.h. auch KG Versichert?
Wie ist der Weg dahin?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Jacky,

Hartz IV umfasst auch die frühere Sozialhilfe und die stand auch ehem. Selbst(st)ändigen zu, wenn ihr Betrieb "weg" war....

Hartz IV greift, wenn der Betreffende dem Arbeitsmarkt mindestens teilweise zur Verfügung steht, das andere schimpft sich jetzt - glaube ich - "Sozialgeld zur Grundsicherung" - für die Nichtarbeitsfähigen, also z.B. Rentner.

Der Weg ist eigentlich einfach, Antrag von der zuständigen Arbeitsagentur holen. In die eigenen Akten "steigen", Einnahmen- und Ausgabebelege suchen (geht aus dem Antrag hervor), viele Kopien machen und dem Antrag hinzufügen (ev. auflisten, welche Kopie zu welchem Punkt gehört und Liste dem Antrag beiheften!), Antrag ausfüllen, unterschreiben und ab die Post. Persönlich hinbringen ist allerdings besser (Bestätigung der Antragsanahme durch SB und Klärung offener Fragen...)

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