Hartz 4 Geld nicht angegeben

10. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bernd.M
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hartz 4 Geld nicht angegeben

Hallo
ich Spare seit ca.6 Jahren jeden Monat 100€ mit einem Sparplan der Bank.Jetzt sind da fast 7000€ zusammen gekommen.
Ich habe das bei meinem ersten Hartz 4 Antrag nicht angegeben und bei denn weiteren Anträgen dann auch nicht,da ich dachte ich würde sowieso bald eine Arbeit finden und auch aus furcht das das Geld gleicht weg ist.
Jetzt wollen die von mir wissen worher ich Zinzeinnahmen von 90€ habe.Soll ich dem Arbeitsamt jetzt reinen Wein einschenken,was machen die dann mit mir.

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16 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@bernd

da gibt es rückforderung, evtl. eine strafanzeige. mindestens aber eine owi (geldstrafe)

sunbee

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@bernd:

quote:
Soll ich dem Arbeitsamt jetzt reinen Wein einschenken,


Also die Frage erübrigt sich doch wohl. Was bitte willst Du denn jetzt noch erzählen, wenn nicht die Wahrheit? Wenn Du jetzt noch anfängst, Dir irgendwelche Lügengeschichten einfallen zu lassen, ist Dir das Strafverfahren entgültig sicher.

Wie schaffst Du es eigentlich, unter Hartz IV Bezug noch monatlich 100 Euro zu sparen? Gibt es da noch irgendwelche Einkünfte?

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

-- Editiert von AxelK am 10.02.2008 19:37:19

-- Editiert von AxelK am 10.02.2008 19:37:40

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#3
 Von 
Bernd.M
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe seit einigen Monaten einen Nebenjob wo ich so um die 500€ dazu verdiene was vom Arbeitsamt zu meinem ALG 2 dazu gerechnet wird.
Jetzt habe ich gelesen das ab einer Wochenarbeitszeit ab 15 Std. keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt,was bei mir der Fall ist.
Ändert das bei mir nicht dann meine Finazielle Situation mit dem angesparten.Und wie nennt mann das dann Arbeitnehmer mit ergänzender Zozialhilfe?.

-----------------
"Gruß Bernd"

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Bernd:

Erwartest Du hier eigentlich ernsthaft Ratschläge, wie Du die ARGE beschei.... kannst? Sorry, aber die wirst Du nicht bekommen. Warum sollte das Einkommen irgendetwas daran ändern, dass Du Vermögen verschwiegen und damit Sozialleitstungen erschlichen hast?

Das mit den 15 Wochenstunden greift nur bei ALG I.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@bernd

es wird damit nicht nur eventuell eine strafanzeige geben. du hast einkommen verschwiegen, vermögen geschaffen u. auch das verschwiegen.
da ist es sogar nur richtig, wenn die arge dich anzeigt wegen soz.leistungsbetrug.
durch solche menschen wie dich, kommen millionen alg2 empfänger in verruf.
jedes einkommen muss angegeben werden, auch wenn man z.b. ehrenamtlich 5 euro die woche fahrgeld bekommt u. dies nicht angerechnet wird.

:kotz:

sunbee

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#6
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

@ Axel

Allgemeine Frage zu Ansparungen bei Bezug von ALG2 , auch ergändes ALG2.

Darf man generell nichts sparen wenn man ALG2 bezieht?

Als Bsp. mal ne Rechnung:
Eine Mutter mit Kind käme sagen wir mal auf ca. 430 Euro Miete + 2xReglsatz ca. 620 Euro = 1050 ALG2 Satz.
Davon werden ihr 154 Euro KG als Einkommen gegen gerechnet. Da hätte sie ca. 900 ALG2 und die 154 KG die sie von Kindergeldkasse bekommt und hätte sie also 1050 im Monat zur Verfügung. Richtig so?

Wenn diese Mutter dann noch NJ ausüben würde, könnte sie noch 100 Freibetrag+30 Versicherungspauschale und glaube 20% vom Rest behalten.Richtig so?
Damit hätte sie ja anhand des Bsp. 1050 + ca. 150 = 1200 Euro im Monat zur Verfügung.

Da könnte man doch dicke 200 im Monat sparen.
Aber das dürfte die Mutter nicht auf ein Sparbuch bringen und für Notanschaffungen sparen ? Also Waschmaschine oder Wintersachen kaufen - was ja dann extrem unterstüzend wäre, wenn solche Anschaffungen anfallen, weil das Amt ja solche Posten nicht übernimmt.

Hatten das Thema letztens in Familie.Alle die arbeiten oder selbständig sind wie ich schaffen es nicht 100 Euro im Monat zu sparen und unser Kummerkind >Nichte< bezieht ALG2, hatte top Klamotten an und erzählte das sie 100-200 im Monat spart.
Uns hat es alle umgehauen. Von ihr hatte ich auch obige Bsp-Zahlen genannt bekommen.

Wer sparsam ist, kann offenbar doch ein paar Euro sparen - aber darf es nicht oder wie ist das?


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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@angie

ähm, woher nimmst die die info, dass ein kind den regelsatz eines alleinstehenden erwachsenen bekommt?

wie macht man das, dass man die miete zur verfügung hat? wie zahlt man stron, telefon, internet, arzneien, arztgebühr etc?


sunbee

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

angie, der Gedanke ist nicht schlecht.
Nehmen wir mal an, ein hartz IV Empfänger ißt jeden Tag 1 Yoghurt und trinkt Leitungswasser. Er kann dadurch jeden Monat 200 € auf die Seite legen. Macht im Jahr 2400 €. Muß er das der ARGE mitteilen? Können die ihm die Leistungen streichen, weil er so sparsam war? Wie kann er der ARGE beweisen, dass er diese Summe aus seinem Regelsatz angespart hat?

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@angie:

Zum einen ist Deine Rechnung in zweifacher Hinsicht falsch. 1. bekommt das Kind keinen vollen Regelsatz, sondern - je nach Alter - nur 60 oder 80%, respektive 208 oder 278,00 Euro. 2. ist die Versicherungspauschale von 30,00 Euro in dem Grundfreibetrag bereits enthalten.

Zum zweiten kann niemand vom Hartz IV Regelsatz monatlich 100 - 200 Euro sparen. Zumindest nicht, wenn er nicht noch bei den Eltern wohnt, ohne Kostgeld oder ähnliches zu bezahlen, und den Regelsatz quasi als Taschengeld zur Verfügung hat. Wird zusätzliches Einkommen erzielt, mag es vielleicht möglich sein, den Freibetrag, oder zumindest einen erheblichen Teil davon, zu sparen. Dieses ist selbstverständlich auch zulässig und sogar erwünscht. Man sollte lediglich darauf achten, dass die Ersparnisse nicht irgendwann die Vermögensfreibeträge überschreiten.

Im Eingangposting ging es allerdings darum, dass schon vor Antragstellung auf ALG II entsprechendes Sparvermögen vorhanden war und nicht angegeben wurden. Und das ist schlicht Betrug. Aus dem weiteren Thread ergibt sich weiterhin die Vermutung, dass hier auch weitere Einkünfte verschwiegen werden. Und das macht mich einfach nur wütend.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@eirene

lt regelsatz u. d. neuen verordnung betreffs der kürzungen bei reha o. klinikaufenthalt sind ca 135€ für lebensmittel. 8% sind für strom u. der rest, der muss sowieso angespart werden. für kleidung, elektrogeräte, schuhe, renovierung, geburtstag etc.
stell dir vor, man spart 150€ an, weil d.waschmaschine kaputt ist. zwischenzeitlich wäre ein folgeantrag fällig, auf dem konto werden die angesparten 150€ 'gefunden' -gehen wir davon aus, dass d. freibetrag bereits ausgereizt ist. was glaubst du passiert mit dem angesparten geld? :(
genau, anrechnung auf d. regelsatz...

da würde ich absolut verstehen, wenn ein leistungsbezieher dieses geld lieber versteckt. im fall d. threadstellers siehts dagegen ganz anders aus. er arbeitet, hat dies nicht angegeben, sich vermögen geschaffen auf kosten d. steuerzahlers.

sunbee

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#11
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Für Vermögen gibt es allerdings einen Freibetrag von 150 EUR/Lebensjahr, es steht nicht fest, dass dieser mit den 7000 EUR überschritten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@nataly

der threadsteller hat diese 7000€ während hartz4 bezug von arbeitseinkommen, welches nicht angegeben ist, gespart.
meinst du, dass es da einen freibetrag gibt;)

sunbee

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#13
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

@Axel

Du schriebst:
>>Zum einen ist Deine Rechnung in zweifacher Hinsicht falsch. 1. bekommt das Kind keinen vollen Regelsatz, sondern - je nach Alter - nur 60 oder 80%, respektive 208 oder 278,00 Euro. 2. ist die Versicherungspauschale von 30,00 Euro in dem Grundfreibetrag bereits enthalten.<<

zu1
ich hatte im Bsp. Regelsatz mit ca. 620 benannt.Habe mir heute nun noch mal die richtigen Zahlen telefonisch ansagen lassen.
347 Mutter + 278 Kind, dass sind sogar 625 Euro Reglsatz den sie bekommt ;)

Miete gibt sie weiter an Vermieter weiter. PC , Auto , Festnetz Telefon hat sie nicht.Nur Stromabschlag und Handykosten ca. 50 €.
Dann kauft sie wohl einmal im Monat für 150 € Kühlschrank voll. Also hat sie von ihrem Regelsatz von 625 - 50 - 150 = 425 € jeden Monat für Klamotten, zum verleben ODER zum sparen zzgl. Freibeträge von Nebenjob!

ABER :
Ist jemand alleinstehend, sieht die Rechnung dann schon ganz anders aus:
Da muss alles von den 347 bezahlt werden, wie Versicherungen, Strom , Handy, Essen,viell. noch Medikament und Auto etc ...da geht nichts zu sparen!

zu2
hatte mal gehört das einem 100 + 30 Euro Versicherungspauschale gelassen werden +20% vom Rest.
Diese 100 + 30 Euro würden aber nur bei Erwerbseinkommen möglich sein.
Handelt es sich um Unterhalt oder Kindergeld als Einkommen auf der Einkommensseite des Kindes, würden weder ein Freibetrag von 100€ , noch diese 30€ gut geschrieben/gelassen - also so wurde es mir mal erklärt.

Klar der Fragesteller hat Ersparnisse unterschlagen - das geht nicht. Das ist Sozialbetrug.

Aber wie ist das denn nun wenn jemand offiziell was sparen will, ist das lt. SGB verboten - oder nicht?

Ich habe mal vor langer Zeit gehört, das Sozialleistungen nicht gewinnbringend angelegt werden dürfen.

Und da nun noch ein Baby unterwegs ist, wie ich heute erfahren habe, hat sie dann noch mehr Geld zum sparen - obwohl sie NUR ALG2 bezieht.
Innerlich und ganz persönlich macht mich so etwas natürlich auch wütend, wenn man den ganzen Tag schufftet und nicht zum sparen kommt und dann hört man so was.

Aber sie begeht ja kein Betrug - das ist ja noch das koriose an der ganzen Sache...

Man sollte nur noch Toast mit Marmelade essen und abends ein Ei, dass stopft und ist preiswert...und man kann was sparen.
So sieht es vielleicht sogar auch das Amt vor !!! :???:


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@angie

das tägliche ei ist gegen die mitwirkungspflich aus dem sgb V (krankenversicherung u. mitarbeit an der eigenen gesundheit)
du darfst dir auch kein ei tätowieren lassen. die folgen mußt du selbst zahlen

;)
sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

@eirene

Dieses Sparmodell greift nur bei alleinerziehenden Müttern mit Kind.
Und dann muss das Kind so erzogen sein, dass es auch Mode aus Sale trägt und nicht nur Markenklamotten.Da sind ja für ne Hose schon 100 € weg.

Ich persönlich kam auch immer mit 900 Netto und 154 KG klar.Vom Amt gabs ja nichts dazu.Zuvor war ich bei der Stadt beschäftigt und das war damals eine kleine Umstellung - also nicht mehr Großmarkt sondern Ald.. u Net.. einkaufen - aber das ging auch.Urlaub war zwar nicht drin, aber auch daran gewöhnt man sich, weil Dir sogar das Geld leid tut und Du es lieber als Notgroschen leigen läßt z.B. für Tüv, Autosteuer, weil ohne Auto geht nichts und Urlaub sind nur paar schöne Tage...

Und wer immer so an die 1500 Netto hatte und nicht aufs Geld schauen musste, na der kommt dann mit 347 ALG2 überhaupt nicht klar.

Es gibt bei dem tollen Modell aber auch ein Nachteil:
Wenn so eine alleinstehende Mutter aus ALG2 raus will, also sehr arbeitsam ist, müsste sie ja mindestens 1000 Netto verdienen, um nicht mehr bedürftig sein:
Pauschalrechnung dazu:
1000 netto -100 Freibetrag = 900 Einkommen =ALG2 Satz -> nicht mehr bedürftig

Ein alleinstehende Mann ALG2 Empfänger mit 347 + 250 Miete = 597 ALG2 (nur mal pauschale Zahlen gerechnet) bräuchte aber nur ein Netto von ca. 700Euro:
700 netto - 100 freibetrag= 600 Einkommen= ALG2 (überstiegen !!!)-> nicht mehr bedürftig.
Der muss auch auf kein Kind Rücksicht nehmen.Kann Schichten arbeiten oder weiter weg arbeiten...

Als Frau mit Kind, ist das alles gar nicht so einfach.Und auf so viel Netto zu kommen erst recht nicht.
Ein Mann hingegen kann 40 Std/Wo malern gehn, auf Bau helfen, Entrümpelungen helfen und hat dort am ende auch ganz anderes Einkommen als eine Frau die viell. 40 Std. Bürojob hat.
Und er muss nicht an die Uhr schauen, kann getrost Überstunden machen oder noch andern Nebenjob....

Fazit:
Beide Seiten sollen so schnell es geht aus ALG2 durch Arbeit - eine Frau mit Kind hat es aber viel viel schwerer, weil sie den ALG2 für ihr Kind mit erarbeiten muss!!

Ist aber alles mal eine Überlegung wert, auch mal für Mitarbeiter beim Amt, die glauben mit Vollzeitjob aus ALG2 fallen zu können.
Mit Gehältern der Stadt reicht schon ein Job 30Std/Wo (über 1000 netto), das ist richtig. Doch auf dem ersten Arbeitsmarkt kann man froh sein mit 800 Netto bei 40Std./Wo nach hause gehen zu können.
Das können viele SB gar nicht nachvollziehen und das ist auch ein großes Problem in der Hartz 4 Geschichte...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@angie:

Sorry, hast natürlich Recht mit dem Regelsatz. Da bin ich doch tatsächlich vom Regelsatz bei zwei Volljährigen (je 312,00 Euro) ausgegangen. Asche auf mein Haupt.

Trotzdem geht die Rechnung m.E. nicht auf. Wenn das Kind einen RS von 278 Euro bekommt, dann ist dieses zwischen 15 und 18 Jahre alt. Kinder, oder besser Jugendliche, in diesem Alter haber aber auch noch andere Bedürfnisse, als Essen und Trinken. Die wollen mal was mit Freunden unternehmen, mal ins Kino, ein Eis essen, brauchen Schulsachen, von Schulausflügen und Arbeitsmaterial ganz zu schweigen, und, und, und. Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Regelsatz, auch nach Expertenmeinungen, nicht ausreichend. Oder nimmt die Mutter auf diese Interessen des Kindes überhaupt keine Rücksicht?

Dann auch noch folgendes: Für 150 Euro im Monat den Kühlschrank voll packen. Ist ja schön und gut. Und das reicht für 2 Personen einen ganzen Monat lang? Das sind gerade mal 2,50 Euro pro Person pro Tag. Was bitte gibt es denn da für eine tolle Ernährung? Was für Getränke?

Wenn kein Auto vorhanden ist, fällt natürlich ein ganz erheblicher Kostenfaktor weg. Ganz ohne Frage. Ob das aber wirklich ausreicht, um dann monatlich 100 bis 200 Euro sparen zu können, wage ich immer noch zu bezweifeln. Obwohl ich schon gestehen muss, dass bei mir sicherlich irgendwo so etwa 100 bis 150 Euro allein für Kfz-Versicherung und Benzin anfallen. Allerdings kann ich auch sagen, dass ich mir ohne entsprechendes zusätzliches Einkommen wohl keinen PKW leisten könnte.

Bezüglich Freibetrag und Versicherungspauschale ist es aber tatsächlich so, dass diese 30 Euro im Grundfreibetrag enthalten sind. Das ist also kein zusätzlicher Freibetrag.

Auch noch einmal in aller Deutlichkeit: Selbstverständlich ist es auch einem ALG II Empfänger erlaubt, zu sparen, wenn er kann. Dieses wird sogar ausdrücklich verlangt. Und selbstverständlich darf er für diese Ersparnisse auch Zinsen erwirtschaften. Spätestens kurz vor Erreichen der persönlichen Vermögensfreigrenze sollte allerdings dann auch mal ein Teil der Ersparnisse ausgegeben werden. Ansonsten wird das nämlich zu verwertbarem Vermögen und für zum vorläufigen Wegfall des ALG II Anspruches.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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