Hallo,
nach SGB II §12 abs. 1 ist ein "Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person" vom Vermögen abzusetzen.
Demnach darf eine Person von 40 Jahren 6000€ besitzen ohne das der Betrag als Vermögen gerechnet wird.
Angenommen die Person legt für ein Jahr jeden Monat 200€ zur Seite, so das sie innerhalb von einem Jahr 2400€ gespart hat. Zählt der Betrag dann zu als zustehender Grundfreibetrag und kann darüber frei verfügt werden (Bspw. Anschaffung Fernseher) oder kann das Geld eingeklagt werden?
Was ich nämlich nicht ganz verstehe ist: Wenn man die 2400€ geschenkt bekäme würden diese als Einkommen gelten und müssten verrechnet werden.
Liebe Grüße
Jeshuar
-- Editier von jeshuar am 24.05.2015 19:51
Geld sparen mit Harz 4. Geht das?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Na ja - ich weiß zwar nicht, wie das praktisch gehen soll (ein Jahr von Wasser und Brot leben?), aber rein rechtlich ist das kein Problem.
Was ich nämlich nicht ganz verstehe ist: Wenn man die 2400€ geschenkt bekäme würden diese als Einkommen gelten und müssten verrechnet werden. Das ist doch ganz einfach - dann hat man neben Alg 2 noch anderes Einkommen. Spart man einen Teil seines Alg 2 an, hat man keinerlei Nebeneinkommen.
-- Editiert von muemmel am 24.05.2015 20:28
Dass dieser Freibetrag mit sparen vom ALGII erreicht werden kann, ist natürlich nicht möglich. Oder nur über einen extrem langen Zeitraum, mehr als ein paar Euro im untersten zweistelligen Bereich im Monat kann sich wohl kaum jemand abknapsen.
Hintergrund dieser Regelung:
Was sich der Gesetzgeber dabei dachte, ist, dass jemand, der neu in den ALGII-Bezug kommt, nicht gleich komplett ausgezogen wird, sondern zumindest noch ein klein wenig des vorher selbst erarbeiteten Geldes behalten kann. Für Notfälle eben, kaputte Waschmaschine, Autoreperatur et cetera.
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