Gehalt und Bafög

24. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt und Bafög

Hallo,

wenn ein Student mit seinem Arbeitgeber ausmachen würde, dass sein Gehalt erst später ausbezahlt wird um eine Rückzahlung zu umgehen, ist soetwas strafbar bzw. kann man deshalb Probleme bekommen?

Die Abrechnung wäre in diesem Fall trotzdem für den Monat ausgestellt in dem das Geld verdient wurde, nur das Geld kommt eben erst nach dem aktuellen Bewilligungszeitraum.

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Rechtlich ist das in Ordnung, von der Moral reden wir lieber nicht.

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#2
 Von 
guest123-1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moralisch ist das sicherlich verwerflich, war nru eine Frage.

Kannst du vllt begründen, warum es nicht illegal wäre?

-- Editiert von Genius am 25.08.2008 18:40:46

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Es geht bei BAföG nur nach dem Geldeingang während des BWZ.

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#4
 Von 
guest123-1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn allerdings zwischen Abrechnungszeitraum und Geldeingang 3 Monate liegen, da wird doch er misstrauisch und fragt nach, oder? Vor allem wenns sich beim Arbeitgeber um einen großen Konzern handelt, der keine Probleme haben sollte ein Gehalt zu zahlen. Inwieweit sowas geprüft?

Zur moralischen Verwerflichkeit: Es gibt Sonderfälle beim Bafög wo Regelungen einfach blöd ausgelegt werden, weil sie eben nicht für diesen Sonderfall gedacht sind und dadurch jemanden stark benachteiligen. Ob der Versuch das (legal!!!) zu umgehen moralisch verwerflich ist ist ansichtssache.

-- Editiert von Genius am 26.08.2008 15:45:06

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#5
 Von 
LilyhatFragen
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 22x hilfreich)

Mit dem Kindergeld könnte es aber Probleme geben. Da geht es um die Einnahmen im Kalenderjahr. Rückwirkend.

Lg, Lily

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#6
 Von 
guest123-1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, Kindergeld ist auch eine Sache auf die geachtet werden muss (allem weil Bafög ja auch teilweise angerechnet wird). Was ich oben bei dem Beispiel habe vergessen zu erwähnen ist, dass es dort um einen sehr kurzen Bewilligunsgzeitraum geht, wodurch ja auch weniger verdient werden darf. Wenn der Ferienjob, mit dem ein Student schonmal durchaus sein "Jahresgehalt" verdient, damit er im Semester nicht arbeiten muss, genau da drin liegt, wird alles angerechnet auf den kurzen Zeitraum, was zu einer hohen Rückzahlung führt. In meinen Augen ist es nicht fair, dass wenn jemand in den Semesterferien zB 4000 Euro verdient, sonst aber nichts, er bei 12 Monaten BWZ keine Probleme bekommt. Wenn es aber nur 6 Monate, worauf man kleinen Einfluss hat, dann muss man zurückzahlen, obwohl die 4000 Euro ja dafür gedacht waren das ganze Jahr zu reichen.

Prinzipiell hat mich aber nur die Frage interessiert, ob der oben beschriebene Fall, aslo die verzögerte Gehaltszahlung, legal ist. Denn das Amt sieht ja, dass die Abrechnugn für z.B. den Monat Juli ist, der Geldeingang aber erst im zB Oktober, kurz nach Ende des Bewilligungszeitraums war. Das da getrickst wurde ist ja fast offensichtlich. Ob diese Trickserei jedoch mehr oder weniger rechtens ist oder Betrug, das ist die Frage.

-- Editiert von Genius am 27.08.2008 07:07:47

-- Editiert von Genius am 27.08.2008 07:08:31

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#7
 Von 
LilyhatFragen
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 22x hilfreich)

Hört denn nach dem Bewilligungszeitraum der Bezug von Bafög auf? Ich nehme mal an, nicht. Also fließt das später dazugekommene Einkommen wieder in die finanzielle Situation bei der nächsten Beantragung ein.

Meine Erfahrung: Ich habe - Jahre später - Überprüfungen zur Einkommenssituation eines Bafög-Beziehenden mitbekommen. Da mussten die Steuerbelege über mehrere vergangene Jahre dem Bafög-Amt vorgelegt werden. Das Ergebnis war eine Rückzahlung, da die Nebeneinnahmen in der Gesamtbetrachtung (aufs Kalenderjahr gerechnet) zu hoch waren.

Dieses Tricksen wegen ein paar Monate wäre mir zu anstrengend, der Ausgang zu ungewiss.

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#8
 Von 
guest123-1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, der Bafögbezug hört nach dem BWZ auf. Deshalb ist er auch viel kürzer als die üblichen 12 Monate.

Du hast recht, tricksen ist hier schon anstrengend, vor allem weil der Ausgang wie du sagtest ja ungewiß ist. Aber da es um gut 1500-2000 Euro geht, ist es nicht verkehrt sich mal nach legalen Methoden das zu umgehen zu informieren. Aber die scheints ja nicht zu geben, und des Bafögbetrugs beschuldigt zu werden keiner Lust glaub ich.

-- Editiert von Genius am 27.08.2008 14:09:36

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